1 Monat Fahrverbot

  • Zitat

    Original von Manuel
    Aufpassen!


    Die neuen Streifenwagen sind fast alle mit Kamera ausgestattet im Rückspiegel.



    Soweit ich weiss nehmen diese Kamera nur auf wenn das Auto steht, um die Beamten zu schützen (so hab ichs aus der Zeitung). wenn die Kamera läuft blinkt ein rotes Licht. Hab ich mir letzte Woche angucken können für 15 E :mecker:

    Gruss Schmelle

  • So, heute ist der erste Teil der zu erwartenden Post gekommen,
    und zwar der Teil von der Staatsanwaltschaft.
    Muss mich hiermit auch als Schwarzfahrer outen, war mit der RGV
    nicht nur zu schnell, sondern auch offen unterwegs. Ich weiß
    das jetzt normalerweise Moralpredigten auf mich niederprasseln
    würden, bitte aber darum es diesmal sein zu lassen.


    War selber leichtsinnig genug zu glauben damit durchzukommen,
    durch den für mich unglücklichen Zufall mit dem Zweitakt-Polizisten
    lief die Sache natürlich ganz anderst. Er hatte dann auch irgendwie
    "festgestellt", das meine RGV offen wäre und mir mein Nummernschild
    abgeschraubt. Naja, dumm gelaufen, hätte aber wie bekannt noch
    schlimmer laufen können (Unfall..).


    Ich habe aus meinen Fehlern gelernt, die RGV wird nicht mehr auf der Straße
    bewegt bis ich sie nächstes Jahr legal offen fahren darf, und wenn alles
    gut läuft wird sie gar nicht mehr auf der Straße gefahren.


    Also an die Jungs mit 34 PS: Drossel drin lassen, die Versuchung ist groß ist klar.
    Aber für das Geld, was ich jetzt berappen darf springt schon ziemlich ne
    Motorüberholung raus, nur um mal als abschreckendes Beispiel zu dienen.


    Ein reuiger Sünder,


    Grüße,
    Björn

    Achtung: Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

  • Zitat

    Original von Goldi
    So, heute ist der erste Teil der zu erwartenden Post gekommen,
    und zwar der Teil von der Staatsanwaltschaft.


    ja und was wirft dir der Staatsanwalt jetzt darin vor?


    Zitat

    Original von Goldi


    War selber leichtsinnig genug zu glauben damit durchzukommen,
    durch den für mich unglücklichen Zufall mit dem Zweitakt-Polizisten
    lief die Sache natürlich ganz anderst. Er hatte dann auch irgendwie
    "festgestellt", das meine RGV offen wäre und mir mein Nummernschild
    abgeschraubt.


    Wie hat er das "festgestellt"? was ist mit deinem mopped passiert, nachdem er dein nummernschild
    abmontiert hat? TÜV Besuch oder warst du "schlau" genug dem wachtmeister das zu erzählen?

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Strassenverkehrs-
    zulassungsordnung.


    Zum Rest später mehr...

    Achtung: Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

  • also bei "fahren ohne fahrerlaubnis" iss bei mir mal null passiert! der richter meinte an der verhandlung nur "wegen sowas ein anwalt....tsss", und dann iss ihm eben DER ANWALT mal anständig über den höchstrichtlerichen mund gefahren und dann war der herr richter still! das kann sich nämlich jeder selber aussuchen wann und wegen was man einen anwalt nimmt... aber das nur am rande----


    interressant wäre zu wissen wie der schnittlauch "irgendwie "festegstellt hat das sie offen war oder ist? das geht nämlich sicher nur mit einer zerlegung... hat er zerlegt? sicher nicht, die herren machen sich die finger nicht schmutzig normalerweise und ziehen ja sogar wenn sie einen menschen anfassen müssen handschuhe an...


    wenn man merkt das man "scheisse" erzählt hat auf "unzurechnungsfähig" wegen "GRÜNSCHOCK" machen... alles widerrufen... anwalt anwalt ANWALT!!


    SC

  • @ Björn


    Geh bitte zu einem guten Verkehrsrechtsverdreher (es wird sich lohnen!)


    Ich bezweifel das ein geschulter Blick eines Forstmännchen ausreicht, um eine offene von einer gedrosselten Maschine zu unterscheiden.
    Sollte er nur das Nummerschild mitgenommen haben, ist doch alles bestens. Als guter Rechtsanwalt würde ich dem "Übereifrigen" noch einen reinwürgen. Wie kommt der dazu dir einfach das Nummerschild abzuschrauben?!


    Solltest Du vor Ort irgendetwas unterschrieben haben, ist dieses auch nicht viel Wert. SC hat völlig recht (wg. Grünschock).


    Vor Gericht habe ich bisher immer Recht bekommen bzw. eine abgemilderte Strafe :winking_face_with_tongue: !

  • Hallo,


    nach dem Telefongespräch mit einem Herrn vom Jugendamt
    (Als 19-jähriger falle ich noch unter Jugendrecht), weiß ich nun,
    was mir genau vorgeworfen wird:


    1x Fahren ohne Fahrerlaubnis
    1x Verstoß gegen Straßenverkehrszulassungsordnung
    1x 145 km/h auf Landstraße abzgl 10 % Toleranz


    Mit 24 Sozialstunden und 125 ¬ Strafe wäre die ganz Sache
    laut Jugendamt gegessen.


    Rendiert es sich einen Anwalt einzuschalten oder sollte ich das
    ganze so akzeptieren wie es ist ??


    Der Polizist war wie gesagt Zweitakt-kenner, sollte also
    wissen wie eine offene RGV "abgeht" oder eben nicht. Außer das
    er mir das Nummernschild abgeschraubt und auf nen
    Zettel geschrieben hat, das ich Fahren ohne Fahrerlaubniss beginge,
    hat er nichts überprüft.
    Vor Gericht sollte nun Aussage gegen Aussage
    stehen, aber er ist Polizist und ich. hhmm Schüler.
    Wieviel kostet ein Anwalt für so ein Verfahren, habe nicht mal nen
    Anhaltspunkt um wieviel es sich hierbei dreht.


    Und noch eine Frage wegen Verjährung:
    Anscheinend gibts ja schon Fakten über mein Vergehen, mir wurde
    aber direkt von der Polizei noch nichts zugesandt.


    Also angenommen auf dem Beschlagnahmungsbescheid vom Nummern-
    schild (Uhrzeit vom Video + 5min) steht 11.3 dann sollte bis spätestens
    11.6 was bei angekommen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, bräuchte
    ich mir um diese Angelegenheit keine Sorgen mehr machen oder versteh
    ich was falsch ?


    Die Nachschulung hab ich ja eh sicher...
    Was mir gerade erst beim Bußgeldrechner aufgefallen ist:
    Kein Fahrverbot ! :)


    Also, wer hilfreiche Tipps hat, immer her damit :winking_face:


    In Vorfreude auf ein Wiedersehen mit seinem Nummernschild,
    Björn :winking_face:

    Achtung: Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

  • Hallo,


    ich wuerde an deiner Stelle folgendermassen vorgehen:


    - Mopped sofort drosseln!
    - Mopped zum Haendler deines Vertrauens - soll bestaetigen, das sie
    gedrosselt ist - sehr gut waere auch eine bestaetigung, das sie bei der
    letzten Inspektion (z.b. im Fruehjahr) und schon immer GEDROSSELT war!
    - Anwalt aufsuchen - Sachverhalt genau klaeren - der kann Akteneinsicht einholen,
    dann weisst du genau, was die haben...auf keinen Fall jetzt Zeit verlieren oder gar
    Einspruchsfirsten verstreichen lassen - ggf. sofort zum Anwalt.
    (der Anwalt weiss, was zu tun ist und wird es tun ...)


    Fakt ist:
    - auch eine gedrosselte Maschine mit nur 34 PS kann 145km/h erreichen!
    - ob der Polizist sich "auskennt" oder nicht, kann er nicht von aussen sehen,
    das die Drossel nicht mehr existiert (es sei denn sichtbare Drossel z.B. im
    Endschalldaempferrohr - hat sie aber nicht-soviel ich weiss)
    - damit hast du schon mal das "Fahren o. F." weg.
    - auf dem Schnellfahren bleibst du wahrscheinlich sitzen - es sei denn, der
    Anwalt findet dazu noch was... :-)


    Da du das Mopped ja immer gedrosselt gefahren bist, aber das Verfahren mit
    der Polizei nicht kennst - bist du nach der Benachrichtigung des Bussgeldbescheides
    absolut schockiert, bist daraufhin sofort zum Haendler um klar zu stellen, das
    deine RGV immer gedrosselt ist. Und weil du angst hast, deinen
    Fuehrerschein zu verlieren - gehst du zum Anwalt - das klingt plausibel!


    Auch wenn du kein REchtschutz hast wuerde ich so vorgehen-denn die 3
    Punkte sind fuer dich vielleicht nicht dramatisch, wahrscheilich 0, aber die
    summieren sich, besonders wenn man 19 ist und....naja, du weisst schon.


    Ausserdem hast du nichts zu verlieren....


    Gruss und viel erfolg.


    Christof



    PS: zu den Kosten:
    wird bestimmt 100-250 Euro kosten - ein Punkteabbauseminar ist aber teurer..
    Am besten du klaerst das im ersten Gespraech, nicht das du nachher einen
    Schock bekommst.

    Einmal editiert, zuletzt von Christof ()

  • "ihnen wird zur last gelegt sie befuhren am soundsovielten und sounso..."


    40km/h schneller ausserhalb geschlossener ortschaften ist überlebbar. ich hab einen link im net wo man alles genau nachlesen kann. bin aber auf arbeit jetzt und komme nicht dran!


    fahren ohne fahrerlaubnis wie schonmal gesagt bei mir damals null auswirkung! (mit anwalt!)
    vergehen gegen die zulassungsordnung müssen DIE dir beweisen! machen wie christof geschrieben hat und den heiligenschein "aufsetzen"!


    datum des vergehens ist ausschlaggebend. bei mir war es auf jedenfall so!
    wenn die es verpennen und nixx schicken hast du glück gehabt.
    man muss genau aufpassen wenn man dann angschrieben wird. es gibt dokumente die scheinbar die frist aussetzen, und welche die die zeit juristisch weiterlaufen lassen. auch hier wieder der dringende hinweis das von einem rechtsverdreher wasserdicht machen zu lassen!


    SC

  • Werds evtl so machen wie von Christof empfohlen, aber
    erstmal abwarten ob überhaupt fristgerecht was kommt :winking_face:


    Die rgv brauch ich nicht mehr drosseln, liegt in Kisten
    verpackt in der Werkstatt.


    Danke für die Tipps !



    Grüße,
    Björn

    Achtung: Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.