ich würde auf keinen fall "abwarten"!
SC
ich würde auf keinen fall "abwarten"!
SC
Hallo,
nochmal zur "Verjährung":
Ich wurde am 11.4. um 16 Uhr angehalten, Video ist ein paar
Minuten vorher entstanden. Die Frist wird denk ich mal mit dem
Poststempel gehen. Also was ist nun, wie gesagt bin ich schon
unterrichtet worden was auf mich zu kommt, ist das nun alles
für die Katz, da die 3 Monate ja schon rum sind. Auf was kann ich
mich da beziehen ??
Wohl die letzte Frage zu diesem Thema :)
Grüße,
Björn
das kommt drauf an ob die verjährung aussetzt durch das schreiben! ich verwies schonmal drauf das das nur ein anwalt sagen kann, da bestimmte passagen dann drinstehen müssen! also auch hier wie in einiges meiner posts vorher... "zum anwalt und der sagt dir das dann"
drück die daumen
SC