Hi,
habe durch Zufall was interessantes gefunden:
Kann man ja fast vergleichen und bei mir war es kein Traktor der ausgeholt hat!!! :biggrin:
Fehler beim links abbiegen - Haftungsabwägung bei Zusammenstoß eines Linksabbiegers in ein Grundstück mit einem Überholer
Die Fahrerin eines Traktors wollte mit dem Traktor nebst Anhänger nach links von der Fahrbahn auf ein Grundstück gelangen. Sie setzte den linken Fahrtrichtungsanzeiger, der auch am Anhänger sichtbar war. Um nun leichter in die Einfahrt zu gelangen, fuhr sie ganz nach rechts an den Fahrbahnrand um in einem weiten Bogen abzubiegen. Ein PKW-Fahrer, der sie in diesem Moment überholen wollte, stieß mit dem Traktor zusammen, als dieser dann ganz vom rechten Fahrbahnrand aus nach links in die Einfahrt bog. Dabei hat sie zunächst einmal die zweite Rückschaupflicht verletzt, wonach man sich nämlich beim Abbiegen noch einmal unmittelbar nach hinten vergewissern muss, ob man dies gefahrlos tun kann. Das Gericht stellt fest, dass derjenige, der nach links in ein Grundstück abbiegen will, keinesfalls zuerst nach rechts ausholen darf, um dann einzubiegen, wenn er sich dabei nicht 100 %ig nach hinten vergewissert, dass kein Überholvorgang stattfindet. Gerade dadurch, dass sie ihre ursprünglich eingehaltene Geschwindigkeit wegen des Einbiegens natürlich verminderte und gleichzeitig nach rechts ausholte, hat sie für den nachfolgenden Verkehr eine Situation geschaffen, in der andere Verkehrsteilnehmer glauben konnten, man könne dieses Fahrzeug jetzt gefahrlos links überholen. Der Halter des Traktors hat 3/4 des Schadens zu zahlen.
Kammergericht, Urteil vom 09.09.2002, ZfS 2002, 519
Kommentiert von Heinz Splietorp - Rechtsanwalt und Dozent für Straßenverkehrsrecht
Ist außerdem eine ganz interessante Seite: http://www.abc-recht.de
MFG
MArco