Nein, steht in meinem Schein. Racepa, wenn ich´s wüßte, würd` ich nicht fragen. Ist die RGV aus Schweden, mit Sugayas eingetragen und EZ 98.

motorräder ab 2006 zum abgastest
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Boah geil man :biggrin:
Will auch ne 23er !!! -
und was ist nu mit den Trabbis??
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Nager,
ist lt. Smolos Link Euro 2!
Racepa
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Bei Euro1 steht auch ECE 40.01
Kann ja heiter werden.
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sind doch zwei Widersprüche in sich selber...
auf der einen Seite wollen sie den Zweitakter verbieten, der ja so viel Dreck rausschleudert.
Sie wollen also einen toten Markt noch töter machen.
Da ist also eh kein Cent mehr dran zu verdienen.Auf der anderen Seite werden die "Sanktionen" gegen die 4T´s nicht wirklich härter, obwohl mit solch tollen Ideen wie bei den Dieselfahrzeugen also mit gefälschten Statistiken auch die großvolumigen zur Kasse gebeten werden könnten.
Wenn man sich mit der Materie befasst, dann stellt man fest, dass es alles reine Lügereien von abgehobenen Politikern sind, die den kompletten Motorradmarkt kaputt machen.
Dabei wäre doch mit dem Großmarkt Deutschland mit mehr Unterstützung auch für den Staat mehr Geld drin.Nur so am Rande. Dank den Grünen haben wir den Atomausstieg, tolle Wurst. Daraus resultierend sind wir bei der führenden Atomtechnik ein Schlusslicht. Diese ermöglicht mittlerweile unter geringen Abfällen eine effiziente Nutzung, und damit niedrige Strompreise.
Wir schalten den Atomstrom ab, und kaufen ihn in Frankreich teuer wieder ein.Zu den Russpartikelfiltern... man kanns kaum glauben. Nach den Experten ist der Schadstoffausstoß der Feinpartikel, also den gefährlichen Teilen, die man nicht sieht, wesentlich höher! Diese sind ohne den Filter an die groben Teile gebunden. Mit Filter werden sie leichter und fliegen fleißig in der Luft herum.
Es würde mich wundern, wenn die Fraktion der Zweitakter oder generell der Motorräder auch nur 0,5 % der Gesamtemissionen ausmachen.
Aber Rund um Köln und Aachen baut man fleißig weiter Braunkohle ab, die dann verbrannt wird.
Und 30 Jahre später fragen sich alle, warum die Eifelwälder so krank sind.
Dann ists der saure Regen gewesen. Aber der wird ja nicht durch die Kohlekraftwerke verursacht sondern durch die bösen Autos.Die sind mittlerweile soweit, dass durch die neuere Technologien die ausgestoßenen Abgase fast sauberer sind als die Luft, die der Motor ansaugt.
Noch ein Beispiel: Erdgas und Autogas als Alternativenergien. Beides sehr sauber, mit dem Kostenvorteil für Autogas.
Es wird aber nur Erdgas subventioniert, weil der größte Erdgaslieferant au dieser Welt, nämlich Russland, ein Staatsoberhaupt namens Putin hat, der sich ganz toll mit unserem abgesegneten Schröder versteht.So einfach ist das!
Schon mal jemand drauf geachtet? Erdgas wird auch in den ADAC Heftchen immer wieder hochgelobt. Dabei ist die Technik der von Autogas weit unterlegen und diese Energie nur unter wirklich ungünstigen Zuständen nutzbar (wer zum Teufel will denn nach 250km wieder nachtanken wollen und findet keine Tankstelle?).
Wir leben halt in einer korrupten Welt.
Und leider sind die von uns gewählten Spitzen aus allen Ecken einfach zu dumm um Potenziale zu erkennen.Mein Tip: Wer Zweitakter haben will, der packt sich seine RS/RGV oder den PR, fährt damit nach China, lässt 100000 Stück produzieren, setzt sich zur Ruhe im Land der ewigen Sonne und kann sein Leben lang 2T fahren!
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Manuel,
Du bist ja noch sarkastischer als ich!
Aber lass uns duoch mal ein Brain storming machen!
Titel: Wie können Zweitakt-Motorräder Politikern aller Parteien Vorteile verschaffen und deren Macht und Reichtum mehren!
Wenn uns dazu was einfällt, dann haben wir gewonnen!
Nach dieser Devise gehen nämlich die Lobbyisten mit den Politikern um und sichern so ihren Auftraggebern Vorteile!
Racepa
Racepa
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Hier mal was neues aus einem anderen Forum.
Ich glaub in Zukunft fahre ich wieder Inliner oder Fahrrad !!!Durchführung der Abgasuntersuchung
Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.Nachweis der Abgasuntersuchung
Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.
Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.Umweltuntersuchung Motorrad
Es wird bereits seit vielen Jahren über die Umweltuntersuchung der Motorräder gesprochen und geschrieben. Nach den jetzt vorliegenden Informationen des ZDK, wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
• 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
• einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
• einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.
Insgesamt dürften daher über 2.000.000 Krafträder unter die Prüfpflicht fallen.Nahfeldgeräuschmessung
Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte, wird ausschließlich während der HU durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen werden. Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher auch schon durch optische Prüfung des Zustandes geprüft werden und die Lautstärke wird durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.
Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Durch die subjektive Einschätzung des Prüfers werden Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke als weniger störend empfindet.
Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein.
Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.Anforderungen an den Messplatz
Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist.
Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist.Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden.
Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.Durchführung der Messung
Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:
• ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
• ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.
Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.Ergebnis der Messungen
Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.
Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden. -
@Nager, Racepa
ECE 40.01 ist nicht Euro 1 oder 2 sondern das aktuell gültige Messverfahren. Ab 2006 gelten dann andere Max Werte und dementsprechend auch ein anderes Messverfahren.
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Hi,
das heißt also das man jede RS 250 vergessen kann. Warum müssen Autos die nach 89 gebaut werden das nicht einhalten? Das ist ja voll Banene. Glaube echt das die 2T Motorröder nicht mal 1% der ausgestoßennen Abgase ausmacht. Es gibt doch gar keine Teile zur Nachrüstung auch nicht für 4T, was ist wenn man sich dieses Jahr eine R1 für ca. 10000EUR oder so gekauft hat? Die kann man dann nächstes Jahr in er Garage stehen lassen!?!?!!? Oder wenn denn erhältlich 1000Euronen in einen KAT + anderes Motormagement usw. stecken.
Leuten denen sowas einfällt könenn einfach rein garnichts im Kopf haben. Das die Schadstoffe reduziert werden müssen/sollen ok aber das geht doch nicht, das man das rückwirkend macht. Verstößt das nicht gegen irgendein Gesetz!
MFG
Marco