Rechtliche Frage Parkkralle

  • Hi,


    folgendes Problem!


    Parkplatz am Wohnheim wird immer vom angrenzenden Krankenhaus und desssen Personal mißbraucht!
    Bei Nachfrage beim Studentenwerk bzw Wohnraumverwaltung sagten die, abschleppen ist nicht drin usw! Wir sollen Parkausweise machen oder uns anders drum Kümmern!


    Wir wollen nun 3 Parkkrallen anschaffen, und da wollte ich vohher gern wissen ob man die als Privatperson einfach anbringen darf und einen "Freilass" BEtrag von ca. 15€ verlangen darf?


    Am Parkplatz ist ein Hinweisschild " Parken auf eigene Gefahr" ein nettes Abschleppauto und der Zusatz Parkplätze des Studentenwerks!

    Zitat

    Original von Saurierknochennager zu Threads neuer USER
    "Heute morgen stand meine 250er verkehrt rum in der Garage, zu nah an der Wand und ich konnte nicht aufsteigen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?" :confused_face: :confused_face: :confused_face:

  • kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen als privatmann privaten besitz festzuhalten,gibt mit sicherheit ne saftige strafe!kann man die parkplätze nicht als privat ausweisen?dann kann man doch sicher abschleppen lassen? wie wärs mit ner kette oder den abschließbaren pfosten?

    Maaskantje

  • schließe mich stuart an. Einfach irgenwie den Zugang versperren, und gut is. Alles andere kann u. U. sehr böse Folgen nach sich ziehen... :winking_face_with_tongue:

    Ich liebe mir.

  • Klar ,kannst das machen .
    Habt Ihr nich diesen Bericht gesehen auf RTL ?
    Ein arbeitsloser Pen.... zockte da arme Leute ab nur weil Sie im
    halte - und Parkverbot standen und Ihre Kinder schnell zu Schule bringen wollten.Er machte sich selber Strafzettel und Foto´s und schickte diese zu Polizei >>>> folge daraus >>>> alle bekamen eine Strafe 15 € usw.


    Also ich würde es machen ....

    Wer später bremst ,fährt länger ..

  • aso ich vergass ,eigentlich ist es ja nicht Rechtens ,weil er nicht
    dazu befugt ist aber trotzdem mussten alle Zahlen ....

    Wer später bremst ,fährt länger ..

  • Tja,
    wenn jeder Hilfssheriff spielen könnte, dann wäre die Welt in Ordnung, oder?!


    Schliesst Euch mit einem Abschleppunternehmen kurz und lasst die Falschparker sofort abschleppen, damit sollte das Problem in naher Zukunft beseitigt sein, spricht sich ja rum, und ihr habt etwas für den Mittelstand getan :-)))

    If you ain't slidin', you ain't ridin'!

  • natürlich ist das rechtens.
    du kanns doch als bürger jemanden anzeigen, wenn er im halteverbot steht o. was weiß ich.
    die strafe austeilen tut dann der staat o. die obrigkeit !


    ob das moralisch richtig war, wie in dem RTL bericht, steht auf einem anderen blatt.


    und nein, ich glaube nicht, dass man privatbesitz einer dritten person so einfach festhalten darf.

    - Immer schön in Schwung bleiben -

  • Jeder kann bei der Polizei eine Anzeige machen!


    Ob diese angenommen wird, wird dort entschieden!


    Wenn alles wasserdicht ist, freuen die sich, weil dies gut für ihre Statistik ist!


    Wenn der Anzeigegrund reinpasst ist es gut, wenn nicht, keine weitere Mühe mehr, Verfahren wird wegen xxx eingestellt!


    Und wer fremdes Eigentum eigenmächtig dem Besitzer oder Inhaber entzieht, ohne die Behörden einzuschalten, könnte u. U. unter den Selbstjustiz-§ fallen und wird mindestens zur Übernahme der Kosten, auch Taxi-Kosten, weil der andere ja unbedingt irgendwo hin muß, verurteilt!


    Wer z. B. einen abschließbaren Pfosten unten lässt und diesen dann hochmacht und sichert, wenn ein fremdes Auto auf dem Parkplatz steht, hat ganz schlechte Karten (siehe oben!).



    Nix,


    da hast Du aber einen sehr problematischen Rat erteilt!


    Abschleppkosten, Taxi-Fahrt zur Polizei und zur Verwahrstelle und eventl. eine Anzeige wegen Diebstahls und sicherlich wegen Sachbeschädigung dürften die Folge dieses eigenmächtigen Handelns sein!


    Und jetzt mal eine Frage! Ist nur eine Frage und kein Rat!!!


    Wie löst die Feuerwehr eigentlich das Problem, wenn ihnen ein falsch geparkter PKW den Weg zu einem Einsatz versperrt?


    Mit 4 Schaufeln!!!


    An jedes Rad eine Schaufel, dann bringt man Rad für Rad zum wippen, indem man das Auto aufschaukelt. Schaufel drunter, wenn das Rad in der Luft ist und die Kiste lässt sich schieben!


    Was passiert, wenn man die Kiste im Halteverbot abstellt und irgendjemand der Polizei einen Tip gibt?!


    Bei der Feuerwehr sind in der Regel kräftige Leute!
    Und die arbeiten immer mit Schutzhandschuhen, denn Autolack ist schlecht für empfindliche Feuerwehrmänner-Hände!


    Racepa

  • Vission,
    wenn Ihr das macht, erfüllt Ihr die Straftatbestände der Nötigung und wenn Ihr das Geld fordert, damit der "Täter" sein Wagen frei bekommt auch noch der Erbressung !
    Und das hat / kann für Euch strafrechtlich Folgen haben.


    Also Hände weg von derartigen Aktionen, versucht doch mal mit Ordnungsamt zu reden und heraus zu finden ob dieses Hinweisschild " pa... d.... Stud.....
    seitens der Ordnungshüter ( Ordnungsamt u. Abt. Stiller verkehr oder so ähnlich nennt sich das ) auf gestell wurde ( nach Antrag ) , ist dies der Fall, kann man mit Anzeigen und Abschleppen beginnen. Aber bitte erst prüfen und dann handeln !
    Ansonsten tragt Ihr die ganzen Kosten ! einmal Abschleppen 200 Ocken zzgl. Standgebühren und das Taxi das den Betroffenen hinbringt.


    michl

  • hi,


    hab mich auch noch schlau gemacht!


    Also der Parkplatz ist privat und gehört dem Studentenwerk und nicht der Stadt oder jemand anderem!


    Außgeschildert ist auch alles, Privatparkplatz des Studentenwerks Ulm, und da drunter ist so ein hübsches Abschlepp Symbol.


    Nur abschleppen lassen ist nicht ganz so einfach, a) wegen rechtlichen Dingen und b) ich muss das Geld fürs Abschleppen vorstrecken und wieder einfordern vom Falschparker.


    Laut Aussage eines Jurastudenten ist es rechtens wenn ich das mache:


    Zitat


    Da der Falschparkende wiederum das eigene Recht verletzt und man durchaus berechtigt ist, seinen Besitz zu beschützen, sind Eingriffe in einer bestimmten Verhältnismäßigkeit erlaubt. Das Abschleppen ist hier schon ein Grenzfall, wird nicht immer als erlaubtes Mittel angesehen. Die Parkkralle ist aber, sofern man seine Anschrift und Telefonnummer als Hinweis hinterlässt und die Kralle umgehend entfernt werden kann, ein verhältnismäßig korrektes Mittel. Auch eine geringe Entfernungsgebühr (bspw. 5 €) wird man nicht als unverhältnismäßig ansehen.


    Problematisch wird es hingegen schon, sobald keine Anschrift hinterlassen wird oder der Anbringende nur schwer erreichbar ist.

    Zitat

    Original von Saurierknochennager zu Threads neuer USER
    "Heute morgen stand meine 250er verkehrt rum in der Garage, zu nah an der Wand und ich konnte nicht aufsteigen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?" :confused_face: :confused_face: :confused_face: