Schraubensicherung

  • Hallo zusammen,


    wollte mal wissen was eigentlich am besten zum Sichern von Schraubverbindungen geeignet ist.
    Bzw. für welchen Anwendungsfall wird welches Teil verwendet.


    Sperrzahnmutter / -schrauben
    Schnorr-Sicherungsscheiben
    Federringe DIN 127
    Federscheiben DIN 137
    Spannscheiben DIN 6796
    Zahnscheiben DIN 6797
    Fächerscheiben DIN 6798


    Was verwendet Ihr, was hab ich alles vergessen? Oder verwendet Ihr nur Loctite und die altbewährte „Drahtsicherung“?


    Mit freundlichen Grüßen




    Markus Hartl

  • Splint
    Kontermutter
    Gegenläufiges Gewinde (Kettenritzel)
    selbstsichernde Mutter
    Körnerschlag oder verstemmen


    Racepa

  • Loctite ist grundsätzlich immer gut, da es festkorrodieren von Schrauben in Gewinden verhindert. Besser und günstiger sind die Produkte von Permatex bei


    http://www.stixx.com

  • Es kommt ganz daruf an welche Schraube du damit sichern willst! Die meisten der Sicherungsarten kannst du gleich vergessen, da kaum Schrauben mit einer Festigkeitsklasse von 6.8 oder keiner an Motorränderen verwendet wird!


    Federscheiben DIN 137
    Zahnscheiben DIN 6797
    Fächerscheiben DIN 6798
    Federringe DIN 127
    Sind ab einer Festigkeitsklasse von 8.8 unwirksam, da sie durch die aufzubringende Vorpannkraft zu sehr zusammengedrückt werden.


    Sperrzahnmutter / -schrauben würde ich nicht verweden, außer viellicht an Teilen die nur sehr selten abgebaut werden, da sich die Zähne in die Teile "einschneiden" und somit das Teil beschädigt wird, außerdem ist die Sperrzahn... nur wirksam wenn das gegenstück weicher ist als die Schraube/Mutter selber.


    Spannscheibe laut Tabellenbuch:


    Spannscheiben sollen einem Lockern der Schraubenverbindung entgenwirken. Diese gilt nicht für wechselnde Querbelastung. Die Anwendung beschränkt sich deshalb auf überwiegend axial belastete, kurze Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9.


    Durch das richtige Drehmoment ist schon viel getran! Sichern würde ich also ja nach fall und geschmack mit den Mittel welche die anderen schon aufgeführt haben oder eben mit dem Mittel, das zulässig ist!


    mfg
    Björn