Nachbarschaftshilfe

  • Eine Frage anhand eines beispieles wie mal legale Nachbarschaftshilfe betreibt?


    Wie alles anfängt, zuerst schraubt man an seinem eigenen Motorrad/ Fahrzeug rum, dies gelingt einem wunderbar, da frägt der Kumpel ob man ihm nicht mal helfen könnte. Man denk sich, wieso nicht und schraubt drauf los. Der Kumpel kommt wiederrum mit einem Prob an und meint, du könntest dies doch lösen für 10€. Man denkt sich 10€ klar doch. Mittlerweile ist dies aber keine Nachbarschaftshilfe mehr, den die Aufträge häufen sich.


    Wie komm ich nun zu einer legalen Lösung, dass ich den Staat nicht bescheiß und er mich dafür nicht hinter Gitter bringt?



    Gewerbeschein? Steuerabführung......


    Kann mir jemmand helfen, der sich damit etwas auskennt?

    Wenn der Kunde frägt: Klappt des doo, heißt es, wenn geht, dann geht, wenn net, dann net!

  • ernsthafte frage?kohle in die tasche und gut!was macht der staat mit uns :mecker:

    Maaskantje

  • Zitat

    Original von stuart
    ernsthafte frage?kohle in die tasche und gut!was macht der staat mit uns :mecker:


    du hast scho in gewisser weiße recht, aber ich möchte mir damit was auffbauen u. dies legal....

    Wenn der Kunde frägt: Klappt des doo, heißt es, wenn geht, dann geht, wenn net, dann net!

  • Freak,


    betrachte das Ganze auch mal aus der Sicht der Haftung!


    Sollte blöderweise einem Deiner "Kunden" mal was passieren und ein Sachverständiger stellt etwas fest, dann könntest Du ganz schnell in Teufels Küche kommen!


    Firmen haben dafür eine Haftpflichtversicherung!


    Erkundige Dich mal nach "Nebenerwerb" bei der Handelskammer.


    Racepa


  • Da gibt's mittlerweile Agenturen die so was organisieren. Läuft dann alles unter Nachbarschaftshilfe, allerdings ohne 'richtiges' Geld. Als Währung dient eine Phantasiewährung z.B. bekommst Du für etwas reparieren 25,- Wasauchimmer. Und für diese 25,- Wasauchimmer kannst Du wiederum eine Diesntleistung eines anderen Teilnehmers in Anspruch nehmen. Und das Finanzamt geht dabei leer aus. :arsch: legal!

  • ich glaub er meint des aber so dass er seinen Nachbarn hilft.
    und eben nicht gegenseitig :winking_face:
    wäre es gegenseitig könnte man ja auch auf die € verzichten

    Gibt es intelligentes Leben auf der Erde? Nein, ich bin nur zu Besuch :face_with_tongue:


  • Das Problem ist halt das das nicht nur Handel ist. Du musst eine Ausbildung in diesem Beruf haben

  • zu nächst, ich war 15 Jahre Selbstständiger Handwerker mit dem Eintrag in die Handwerkrolle A.


    Wenn Du im Moment nicht mehr machst, das es über 120 Euro im Monat übersteigt ist das kein Problem.
    Dann hast Du die Möglichkeit ein Gewerbe im 2. AV an zu melden. Hier liegt aber der Hund schon begraben.
    Das, was Du da machen willst, ich gehe von einer Werkstatt aus, reicht eine Gewerbeanmeldung und eine Anmelung bei der IHK nicht mehr aus. Hierzu brauchst Du einen Eintrag in die Handwerksrolle A, da es sich um ein Gewerbe mit großen Nachweis handelt, Handwerksmeisterzertifikat oder Höher, wobei ein Ing. nachweisen muß, dass er mindest 3 Jahre eine entsprechende Position in einen Betrieb hatte, wo er die entsprechenden Kenntnisse erlang hat.
    Es nütz also nichts, wenn man zwar in einer KFZ Bude tätig war aber dort nur den Warenein und ausgang kontrolliert hat.
    Dann bekommst Du den Eintrag nicht.
    Es gibt aber Gewerbe die unter Umständen es zulassen, das man einen Meister einstellt, der funkiert dann als Betriebsleiter und der hält dann auch den Kopf hin.
    Und noch eins solltest Du wissen. Mit der Anmeldung bekommst Du viele Freunde, so da wären:
    Gewerbeamt
    Handwerkskammer
    Berufgenossenschaft
    Finanzamt
    Stadtkasse


    Das ist der Weg in Deutschland. Also auf Gut Deutsch gesagt, ein Aufbauen geht nicht oder besser unmöglich.
    Viele sind der Meinung, wenn ich ein Gewerbe in Handel Wandel Geselligkeit angemeldet habe ist das Rechtens, NEIN es ist Schwarzbeit und wird genau so geahntet wie ohne Gewerberegistrierung und den anderen Schwachsinn.
    Du wirst, wenn Du es rechtens machen willst nicht drum rum kommen den Sprung ins kalte Wasser ...
    Auch ein Grund dafür warum es in Deutschland eine Tentenz steigender Insolvenzen gibt.


    michl

  • Sehr richtig michl, ich kämpfe seit geraumer Zeit um meine Ausnahmebewilligung im Sanitärhandwerk. Um Arbeiten im Bereich der Wasserinstallation auszuüben reicht es nicht seit 22 Jahren Geselle zu sein, nein ich muß erst einen 5 Monatigen Kurs bei der Handwerkskammer mit abschließender Prüfung bei der Innung machen. Kosten ca.1300.- Euro,
    Inhalt, jetzt kommt`s, Buchführung und Wirtschaftsrecht Begründung:Das ist schließlich eine sicherheitsrelevante Arbeit die sie da ausüben wollen.


    Also freak überleg dir gut was du machst und was du verantworten kannst auf jeden Fall keine schlafenden Hunde wecken wenn`s im Rahmen bleibt.

  • dies alles ist wohl doch nicht so einfach wie es aussieht...i mein im moment mach ich überhaupt keine gewinn, dachte, wenn ich es anpack, komm ich vielleciht auf einen gewinn von 100 euro. jetzt denkt der eine oder andere 100€= des kann man ruhig schwarz einnehmen, aber wenn es vielleicht net bei 100€ bleibt...da dachte ich, bevor mir der nachbar ans bein pinkelt, komm ich ihm zuvor

    Wenn der Kunde frägt: Klappt des doo, heißt es, wenn geht, dann geht, wenn net, dann net!