Rechtliche Sicht Schäden an verkaufter Ware

  • Hallo Forum,


    ich hab von meinem Motorrad (10 000km Laufleistung) die Räder verkauft, welche bis zum Schluss einwandfrei liefen und nur einige Kratzer vom Reifenwechsel hatten.
    Heute schreibt mir der Käufer dass beide Räder links jeweils nen deutlichen Schlag haben.
    Entweder ist bei ihm der Schaden entstanden oder auf dem Weg zu ihm denn bei mir liefen die Räder einwandfrei.
    Verpackung war okay!


    Wie wird da verfahren, was kann ich tuen, ist ne doofe situation!


    Grüße

  • wie will ich das beweisen?
    Ich kann nur sagen dass sie in Ordnung waren.
    Zurück nehmen heisst dann wohl 800Euro wieder zahlen und kaputte Felgen haben die vorher i.O. waren?


    Wie sieht es bei diesen Versicherungen aus, machen die Probleme?

  • ich würd dem erstmal sagen der soll das beim paketlieferanten melden da du einwandfreie wahre verschickt hast.
    war das paket offensichtlich beschädigt hätte er die annahme verweigern müssen.
    für verdeckte schäden gilt ne meldefrist die je nach paketdienst etc unterschiedlich ist.


    gibt da nur folgendes problem.
    post haftet nur bis 500euro sofern nicht mehr versichert wurde.
    dpd auch nur bis 500euro generell und man kann glaube ich nicht höher versichern.
    gls bis 750euro und keine erhöhung möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten-R ()

  • Du bist als Verkäufer in der Pflicht dem Käufer einwandfreie Ware zu liefern oder halt wie vereinbart.


    Ist die Ware beschädigt musst du als Verkäufer dich um den Ersatz oder den Ausgleich kümmern.


    Das heißt: Geld zurück, dafür aber beim Versandunternehmen den Betrag über die Versandversicherung geltend machen.

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Hm,
    verzwickte Lage,
    aber sieh zu, dass der Käufer Dir auch Deine Felgen wieder zurückschickt, nicht dass der Typ seine Felgen nun mit den von Dir getauscht hat und nun will er sich wieder gesundstoßen!!!
    Soll schon sehr oft vorgekommen sein. Daher sollte man immer die Seriennummer oder ähnliches, woran man die Ware erkennen kann, aufschreiben, irgendwie festhalten.


    Nun zu Dir:
    eBay-Verkauf als Privatverkäufer unter Ausschluss Gewährleistungen oder was war es für ein Verkauf?!?!

    If you ain't slidin', you ain't ridin'!

  • privat an privat,
    Versand bis Reklamation sind ca. 2 oder 3 Wochen her.



    Hoffen wir mal das beste.

  • Mahlzeit!
    Ich hab von einem Forumsmitglied ein Vorderrad gekauft.
    Auf den Bildern war ein "Bordsteinschaden". Ich habe das Rad gekauft ohne es zu besichtigen. Auf der anderen Seite (also nicht da wo der Macken ist) hat es einen Schlag. Das Rad war super verpackt und mit Reifen als Schutz.
    Auf Nachfrage hat das Rad immer gut funktioniert.
    Also wenn ich was kaufe, ohne es zu besichtigen oder genauestens nachzufragen brauch ich auch nicht mit (in Deinem Fal) eher dubiosen Geld zurück Forderungen kommen (wenn die Räder wie gesagt vorher O.K. waren)
    Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sollte man mit dem Wuchtbock im Kofferraum vorbeifahren. Wenn das zu aufwendig ist, braucht man Vertrauen und braucht sich hinterher nicht zu beklagen.


    So weit meine persönliche Sicht als Käufer.


    Als Verkäufer erspare ich mir solche Diskussionen durch Anbieten dieser Möglichkeit und Hilfestellung von diversen Möglichkeiten je nach Artikel(hatte mal einen Interessenten für Nagelneue Daytona Rennstiefel, der offensichtlich nicht in der Lage war in ein Mopedgeschgäft zu gehen und die entprechende Größe anzuprobieren. Nach langen Diskussionen hab ich die Stiefel einem anderen verkauft, der mir dann noch eine "Vielen Dank" Mail geschrieben hat. Für den anderen gilt:"Wer zu spät kommt...")


    Viele Grüße Schinki


    P.S.:Noch mal danke für den schnellen Versand an Simi...hoffentlich funktionierts beim ersten Test :winking_face_with_tongue: