Rechtliche Sicht Schäden an verkaufter Ware

  • Das Versandrisiko liegt grundsätzlich beim Empfänger. Alles andere ist Kulanz.

  • Ich mein der Käufer ist wirklich sehr nett und bisher lief das auch absolut erfreulich per mail, ist ne doofe situation für uns beide.

  • sorry, aber is des dei bruada?


    gibt ja keine garantie und umtauschrecht! zwischen privatpersonen!


    soll sich er doch drumm kümmern!

    Mädels die die Wimpern pinseln,
    sind die, die auch beim Pimpern winseln...



  • Also Schlag ist absolut in der Toleranz, was meint ihr zu der Slicks/Rennstrecken Argumentation?
    Ich halte das für nicht plausibel, allein die Abweichungen in der Reifenfertigung, verwindung von Schwinge, Reifen etc. und Fahrbahn macht da schon deutlich mehr aus.
    Die Toleranz gibt es ja nicht umsonst.


    Grüße

  • Einer meiner Felgen hat auch einen leichten Schlag! Ich konnte dies bisher nicht feststellen beim fahren. Das jedoch mit dem Vermerk i fahr nur mit 130kg Gesamtgewicht. Reifen sind ebenfalls Dunlop.


    Ich würde die Felgen nicht zurück nehmen da es wahrscheinlich von Werk aus so war!

  • Hallo Marco,


    was habt ihr denn vereinbart???? Falls die Räder in der Toleranz liegen, und keine Rennstreckentauglichkeit vereinbart worden war, also die Räder für den normalen Straßeneinsatz geeignet sind, dann muss er in den suren Apfel beißen. Solltest du die Gewährleistung ausgeschlossen haben ( geht beim Verkauf von Privat zu Privat), dann erst recht. Habt ihr den Versand der Felgen vereinbart, dann ist Gefahrübergang ab Abgabe der Felgen an den Transporteur (fals der Schaden dannach entstanden ist).Hoffe ich konnte weiterhelfen.
    MfG

  • Hallo Marco,


    was habt ihr denn vereinbart???? Falls die Räder in der Toleranz liegen, und keine Rennstreckentauglichkeit vereinbart worden war, also die Räder für den normalen Straßeneinsatz geeignet sind, dann muss er in den sauren Apfel beißen. Solltest du die Gewährleistung ausgeschlossen haben ( geht beim Verkauf von Privat zu Privat), dann erst recht. Habt ihr den Versand der Felgen vereinbart, so ist Gefahrübergang ab Abgabe der Felgen an den Transporteur (falls der Schaden dannach entstanden ist).Hoffe ich konnte weiterhelfen.
    MfG

  • Hi,
    nichts vereinbart, was der käufer mit den Felgen macht geht mich ja ansich nichts an.
    Hab angegeben das sie in Ordnung sind, sind sie ja auch, schlag liegt innerhalb der toleranz, sind erst 10 000km von einem neufahrzeug alt und haben bis zur übergabe funktioniert.


    Ich nehm sie nicht zurück, er behält sie, was er damit macht, weiss ich nicht,
    werde bei gelegenheit mal nachfragen, auch wenn mich das auch nichts angeht.


    Danke!

  • Also wenn es so ist, dann musst du kein schlechtes Gewissen haben, denn die Felgen eignen sich ja für den gewöhnlichen Gebrauch (also Straßeneinsatz). Wenn er die extra für die Rennstrecke gekauft hat, dann hätte er vorher entsprechendes mit dir vereinbaren müssen....
    Falls es Transportschäden sind, dann ist es auch seine Sache, da du die Felgen ja auf seinen Wunsch hin versandt hast bzw. es so gegenseitig vereinbart wurde. Das nächste mal beim Verkauf von Privat an Privat jegliche Gewährleistung ausschließen (greift aber nur, wenn kein Vorsatz/Kenntnis und Arglistigkeit).


    MfG