• hat jemand eine ahnung, ob man nach stvzo ein zündschloß oder eine andere vorrichtung(schloß...) gegen unbefugte benutzung braucht?

  • ein lenkradschloss solte man in jedem falle haben,verlangt tüv und versicherung.zündschloss :nixweiss:

    Maaskantje

  • Entsprechend § 38 StVZO müssen Krafträder eine fest angebaute "Einrichtung gegen unbefugte Benutzung" haben. Gemeint ist damit eine Diebstahlsicherung die zum Beispiel die Lenkung in einer Stellung blockiert (das Abziehen des Zündschlüssels aus dem Zündschloss allein genügt nicht). Alternativ wäre auch ein fest angebrachtes Radschloss zulässig das das Drehen der Antriebsräder verhindert.
    Fehlt -Aus welchen Gründen auch immer- diese Sicherung, so ist eine Diebstahlsicherung auch als "loses Zubehör" (in Form einer Kette mit Bügelschloss beispielsweise) erlaubt. Dazu muss allerdings von der Verwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, woraufhin in den Fahrzeugpapieren die alternative Diebstahlsicherung entsprechend vermerkt werden muss. Eine akustische Warneinrichtung allein genügt nicht.

    Maaskantje

  • aha, das mit dem losen zubehör erscheint mir doch recht praktikabel.
    ein kleines vorhängeschloß in die bremsscheibe genügt doch dann sicher schon.