Neue Papiere bekommen --> Frage!

  • Habe es jetzt endlich geschafft meine RS offen anzumelden.


    habe jetzt natürlich auch die neuen Papiere bekommen. In meinem alten fahrzeugschein, den ich noch hab, stehen folgende Reifengrößen drin:
    110,100,130,150 die anderen Ziffern sind mal erst egal.
    In meinem neuen Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil II ) steht aber jetzt nur noch 100,130 drin.
    Ich habe vorne und hinten jeweils aber 110 bzw 150 Reifen schon immer auf der RS 125 drauf.


    Die Frage ist nun, was tun?Wieso schreibt die den net auch die reifengrößen ab?

  • nachtragen lassen,da muss man mittlerweile selber aufpassen!manche ziffern im schein werden nicht mehr voll übernommen.

    Maaskantje

  • Kamm in einer Sendung...


    Es wird nur noch eine Dimension eingetragen... Deshalb alter Brief immer mitführen...

    räännng ge dänn gän gän gän gän gän "g"


    "Strassenteile RS 125 jg00zu verkaufen! per PN od. Mail"

  • hab gesehen; dass auf der schwinge hinten rechts da wo auch die Luftdruckangabe ist auch die Reifengröße steht also 110 und 150, ist doch auch schonma was!

  • Hi,


    da laufen schon einige Klagen von Leuten, die mit ihren Winterreifen auf einmal eine Strafe bezahlen sollten, weil die Reifen nicht alle eingetragen wurde.


    Wenn ich den Schein sehe kriege ich echt einen zuviel. Wie können Leute unser Land vertreten, die zu dumm sind einen Fahrzeugschein zu entwerfen? Wo sie gleich dran waren hätten sie einfach eine Chipkarte machen sollten, dann könnte man sich wenigstens selbst was eintragen :biggrin:


    MFG


    Marco

  • ... hallo zusammen,


    ich empfehle jedem, die neuen Papiere genau durchzusehen. Bei mir hatten sich 2 kleine, wenn auch nicht wichtige Schreibfehler eingeschlichen, aber was wirklich wichtig war, der Teil 1 und Teil 2 haben am Ende nicht zuammengepaßt, sprich eines der Dokumente war ungültig. Es gibt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein) unter Punkt 16 eine Nummer, die die Dokumentennummer des Teil 2 wiedergibt. Hier stand mittendrin an einer Stelle statt einer 33 eine 44. Möchte nicht wissen, was bei einer Fahrzeugkontrolle herausgekommen wäre: ungültige Fahrzeugpapiere, Verdacht auf Urkundenfälschung, vorübergehende Stilllegung ....


    zu den Reifen:
    es wird nur noch eine vom Werk her freigegebene Reifenpaarung eingetragen. Alle anderen vom Werk her freigegebenen Reifenpaarungen seien irgendwo schon abgelegt. Auf meine Frage hin, wie die kontrollierende Polizei die Richtigkeit vor Ort feststellen soll, sagte man mir, da haben die ein Problem! Wer dann ein Problem hat, das wird wohl erst noch die Praxis zeigen.
    Aber andererseits kann ich Euch auch beruhigen, fast alle zusätzlichen Eintragungen jedweder Art, also auch Reifen- und Felgenpaarungen werden weiterhin übernommen, allerdings nur noch in den Teil 1 (sprich Fahrzeugschein) Was nicht mehr übernommen wird, das sind die Gutachternummern der zusätzlichen Eintragungen. Man sagte mir, es stehe ja schließlich im Schein, dass diese Freigabe erfolgt ist, eine Gutachternummer sei nicht mehr nötig, auch nach inständigem Bitten nicht :-) ! Da ich feststellen mußte, dass bei einer Umschreibung von einem Bundesland zum anderen alle Daten per Hand vom alten Brief abgetippt wurden, ist es fraglich, wie bei evtl. Eventulitäten die Richtigkeit ohne Gutachtennummer und freigebendem TÜV-Stempel noch nachprüfbar sein soll! Denn nur im alten Standort sind wohl die alten Daten vollständig digitalisiert, so hoffentlich auch die Gutachten-Nummern und 2. und 3.Reifenpaarungsfreigaben ab Werk! Man sagte mir, man solle am besten den alten Fahrzeugbrief mit sich führen(nur den bekommt man zurück, bei dem eine Ecke herausgeschnitten, ohne auf den Verlust des Informationsinhaltes der Ecke zu achten, und mehrfach ungültig gestempelt wurde) .... Ein mehrfach ungültig gestempeltes Dokument soll dann die Diskussionsgrundlage vor Ort darstellen? ... ich vergaß, im neuen Teil 2 steht übrigens abschließend noch eine Zeile, dass bisheriger Breif mit Nummer xyz eingezogen/entwertet und zurückgegeben wurde. Sprich, um die Glaubhaftigkeit des mehrfach ungültiggestempelten, teils seiner Informationen beraubten Ex-Fahrzeugbriefes erklären zu können, müßte der neue Breif, also Teil 2, auch noch mitgeführt werden. Das aber bitte hier keiner auf die Idee kommt, das wirklich zu machen.
    By the way, die Dokumentennummer wurde nicht per Hand eingegeben, das mit der 33 und 44 war ein Systemfehler ....
    ..........also fleißiges Kontrollieren!!!!


    ich spreche hier wohl von der Handhabung: Ummeldung von Hessen nach NRW !!!!!



    my2cents
    Carsten (Aachen - Germany)


    P.S.:
    und von wegen EU-weit, wir sind mal wieder die Vorreiter!

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • In einem bericht im TV wurde geraten bloß ne (beglaubigte) Kopie vom alten Schein zu machen!Da hatten die einen Minifahrer der seine Originalfelgengröße nicht im Schein stehen hatte und jetzt von A nach b rennt.

  • Die Originalgrößen gehören nach den neuen Vorgaben ja auch nicht mehr in den Schein. Was sich die Herren dabei gedacht haben, keine Ahnung.


    Übrigens habe ich bei der Ummeldung meines Wagens mitte November eine Bestätigung über die Serienreifen und Felgen damit Landesstempel dazubekommen, scheint allerdings in vielen anderen Kreisen anders zu sein.

  • ... es ist wirklich unerhört, ich muß nochmal meine neue Zulassungsbescheinigung ändern lassen, die haben noch 2 Fehler drin, einer weniger wichtigm da statt Spiegler Bremsleitungen nur Spieglerbremsleitung aber das andere betrifft die Höhe des Vorderreifens und ausgerechnet den, den ich fahre .... manmanman ...



    MfG
    Carsten (Aachen - Germany)

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Ja, alten Brief behalten ist wichtig. Und bloß nichts dafür bezahlen, das Ding ist Eigentum des Besitzers, somit muss die Zulassungsstelle diesen kostenfrei aushändigen ( nach der Entwertung).

    Kick the tires, light the fires and the last man off is a sissy