Frühjahrstraining - Fahrgemeinschaft

  • Hallo!


    Hat jemand interesse an einer Fahrgemeinschaft zum Pannonia-Ring am 16-18 März
    kostet 80€/Tag


    ich habe einen kleinen leichten Wohnwagen wo mein Gerümpel rein paßt, einen Helfer kann ich auch mit bringen, wird also ein Zugfahrzeug mit platz für euer gelump und drei Sitzplätze benötigt. Alternativ hab ich auch ein Zugfahrzeug (VW T5) mit Platz für euer Zeug, jedoch hab ich keine Ahnung wie es mit dem Sonntagsfahrverbot im Ausland aussieht.


    Ich komme aus 99310 Arnstadt - bei Erfurt!


    Bitte meldet euch :wink:
    Gruß Christian

  • Zitat

    Original von Christian#111
    jedoch hab ich keine Ahnung wie es mit dem Sonntagsfahrverbot im Ausland aussieht.


    Bitte meldet euch :wink:
    Gruß Christian


    Sonntag ist Sonntag und da is bekanntlich überall Fahrverbot für LKW über 7,5 to. und sämtliche Fahrzeuge mit LKW Zulassung wenn diese einen Anhänger mitführen.


    DaMartl

  • jawohl, in DE bekomme ich für 48€ eine Sondergenehmigung, wie es mit dem Ausland aussieht - keine Ahnung?
    Oder man macht den Montag halt noch mit frei und fährt erst 22Uhr los...


    Gruß Christian

  • Dann fragt einfach mal bei einer SVG (Straßenverkehrsgenossenschaft) nach, die wissen das.
    Und wenn der LKW als SoKFZ eingetragen ist, dann darf man auch im Ausland fahren! So ist es bei uns.

  • es handelt sich um einen T5 Kastenwagen mit LKW Zulassung, in Verbindung mit dem Anhänger fällt das ganze unter das Sonntagsfahrverbot, beim Landratsamt gibt es für 48€ eine Sondergenehmigung, diese gilt aber nur Deutschland weit, ich werde mich informieren


    Gruß Christian

  • die können das leider gestalten wie sie wollen, eventuel wird es ja mit der häufigkeit der anträge billiger!


    wer kommt mit?


    Gruß Christian

  • Hallo,


    das mit dem Sonntagsfahrverbot bezieht sich meines Wissens auch auf Kleintransporter die nicht als PKW sondern ein LKW Zulassung haben & Gewerblich zugelassen sind wenn sie eine mit Anhänger fahren und dadurch das Zuggesamtgewicht über 3,5t liegt. Selbiges Fahrzeugkombination aber von einer Privatperson zugelassen darf meines Wissens nach auch Sonntags fahren.


    Gruß Jan

    Gruß Jan

  • Das Fahrverbot gilt auch für Privatpersonen. Sollte hauptsächlich die Turnierreiter mit ihren Pferdeanhängern an Geländewagen, die als LKW zugelassen sind, treffen. So meine Info von Amtswegen.

  • Umgehen kann man das mir einer Zulassung als Sonderfahrzeug Werkstattwagen.

    Larmoyant