Vor kurzem hatte ich ja schon einmal geschrieben, dass die zur Ermittlung des Maschinengewichtes verwendeten Waagen geeicht sein müssen und die letzte Überprüfung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf und dass die Prüfbescheinigung dem TK vorliegen muss, bei den im Reglement beschriebenen Prüfständen aber nichts in dieser Richtung zu lesen ist!
Es gibt offenbar keine Möglichkeit, einen Rollenprüfstand so zu eichen, dass dieser immer wieder reproduzierbare Ergebnisse liefert, weil die Bedienfehler des Prüfstandsfahrers nicht auszuschließen sind!
Damit entsprechen diese Messeinrichtungen aber nicht den deutschen Gesetzen!
Wer würde mir einen Messschieber akzeptieren, bei dem ich die Skala oder den Nonius selbst eingeritzt habe und mit dem ich einen 5 mm zu großen Kolbendurchmesser dokumentieren möchte?
Racepa