Bekomme kein TüV wegen guten Reifen...

  • Hallo Leute,


    ich hab mir vor kurzem ne RS 125 99' gekauft.


    Wollte sie am Montag durch den TüV bringen und dann schnauzt die TüV Prüferin mich an das ich mit falschen Reifen fahren würde:


    So das sind die Reifen die Drauf sind:


    110/70 ZR 17 gut 4 mm Profil
    150/60 ZR 17 gut 4 mm Profil


    In meinem Brief steht aber:


    110/80 ZR 17
    150/60 ZR 17



    So ist jetzt die Eintragung im Brief falsch oder hat mir der Händler nen falschen Vorderreifen aufgezogen ?!?! Die Reifen sind schon länger drauf und sind schonmal durch den TüV gekommen...


    Kann mir vllt. jemand helfen und mal in seinem Schein gucken ob da das obere oder untere eingetragen ist.


    Vielleicht gibts ja auch jemand der mir dann vllt. seine Briefkopie schicken könnte natürlich dann per Email oder so nicht öffentlich?`


    Hat schonmal jemand mit sowas Erfahrung gemacht?!



    ICQ: 118027933


    MfG
    Andre

  • bei mir ist der eingetragen weiss nurnicht ob dir das weiterhilft da es sich bei meiner um einen typ mp 97 handelt

  • nein das hilft mir leider nicht weiter also ich bräuchte ne Kopie von jemanden der 110/70 R 17 150/60 R 17 eingetragen hat und eben die Fahrgestellnummer mit ZD4MPA...


    also halt die ´Leute die die Baureihe von 97 bis 99 haben, das sind die Rossi Editionen.


    ich glaub was anderes ist nicht zulässig



    Edit:


    oh ich hab oben alle Reifen als ZR reifen Beschrieben das sind natürlich nur 150/60 R 17 undso weiter

    Einmal editiert, zuletzt von mrmito ()


  • briefkopien sind irrelevant! du brauchst die freigabe des reifenherstellers für deinen moppedtyp und deine reifengröße. bekommst du bei namhaften hersteller i.d.r. kostenlos online.

  • Das R steht für Radfial.
    Die Geschwindigkeit ist Z (>240 km/h).
    Das sollte reichen für eine 125er.


    Ich bin schon überrascht das überhaupt ZR eingetragen ist.
    H (<210 km/h) dürfte doch locker reichen

    Larmoyant

  • Zitat

    Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Unter Punkt "Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt" sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.


    Von der ADAC HP.

    Larmoyant