Wer kann "Fräßarbeiten" an Kunststoff durchführen

  • Ich habe meine GP500 Scheibe etwas kürzen müssen, zwecks SB-Umbau. Dummerweiße ist die KBA-Nummer recht weit "oben" angebracht und durch das Kürzen nun verschwunden.
    Ich selbst bin schon auf die Idee gekommen, mich mit GP500 in Verbindung zu setzen, dass Sie mir eine "Sonderanfertigung herstellen. Am Telefon laut "Sekretärin" auch kein Prob.......dem anschein nach hatte Sie aber kein Ahnung von der Materie und man sagte mir nun, dass es nicht möglich sei, die KPA auf einen gekürtzte Scheibe nachzutragen.


    Nun die Frage: :D


    Wer kann mir eine KPA-Nummer auf meine Scheibe "fräßen"?

    Wenn der Kunde frägt: Klappt des doo, heißt es, wenn geht, dann geht, wenn net, dann net!

  • Solch eine Nummer ist normalerweise ja "eingestanzt".


    Wenn du dort mit einem Fräser beigehst merkt das jeder Pozilist.


    Nimm doch einfach das abgeschnittene teil im Rucksack mit so wie die 4-t Fahrer ihren DB- Eater. :respekt:


    MfG

    MfG

  • Dell,
    ganz so einfach ist das nicht. Jeder "Eingriff" in ein Bauteil mit einer entsprechenden Typen-Nummer lässt die " Typprüfung" und damit auch die Betriebserlaubnis erlöschen.


    So was ein zu fräsen stellt sicher per CNC nicht das Problem dar, eher das spannen einer Scheibe.


    Das wichtige ist aber, die rechtliche Relevanz. Im Grunde stellt das eine Urkundenfälschung dar.
    Das wiederum kann straffrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


    michl

    Einmal editiert, zuletzt von michl ()

  • wird im im endefekt auf das gleiche raußlaufen, strafrechtlichbezogen, ob nicht eingetragen oder die KBA gefälscht......

    Wenn der Kunde frägt: Klappt des doo, heißt es, wenn geht, dann geht, wenn net, dann net!

  • naja so gesehen könnte man die scheibe doch eintragen lassen und dann kürzen bzw. kürzen und damit zum tüvler seines vertrauens gehen...


    aber falls das gut gemacht ist, denke ich nicht das das ein Polizist so einfach bemerkt.
    ein Kumpel hat an seinem Roller andere Beleuchtungsteile verbaut und die E nummer mit dremel nachgefräst...
    sieht jeder depp das da was nicht stimmen kann, aber von der Polizei hat er immer wegen anderen sachen auf den deckel bekommen :D

  • Zitat

    Original von Freak86
    wird im im endefekt auf das gleiche raußlaufen, strafrechtlichbezogen, ob nicht eingetragen oder die KBA gefälscht......


    Bei ersten ist es nur fahren ohne BE, beim zweiten + Urkundenfälschung.


    michl,


    das mit dem mitnehmen war ja nur ein Scherz.


    Das Spannen der Scheibe stellt wohl wirklich ein Problem da. Wenn dann ist das wohl nur mit geräten ala´Biax möglich.


    Nichts desto trotz wird meines Wissens nach der Kunstoff milchig wenn er mit sowas bearbeitet wird, deshalb solte jeder erkennen das es nachgemacht ist.


    Ergo: Spezialanfertigung oder so lassen.


    MfG

    MfG

  • Zitat

    wird im im endefekt auf das gleiche raußlaufen, strafrechtlichbezogen, ob nicht eingetragen oder die KBA gefälscht......


    Falsch....


    Urkundenfällschung ist ein Straftatbestand= Knast


    nicht eingetragen ist eine Ortnungswidrigkeit....= nicht Knast


    MFg FKR

  • einfach mal mit einem tüvprüfer sprechen? wenn du nur kürzt und der umbau gut durchgeführt wurde sollte der eintragung doch nichts im wege stehen.

  • @ F41TH:
    Die Nummer hatte die Scheibe aber "im Ganzen" bekommen. Ich kann bei meiner R6 ja auch nicht einfach den Auspuff kürzen und mich drauf berufen, dass der ja mal ne Zulassung bekommen hat...

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl und wenn ich Freunde hätte, könnten die das auch bestätigen...