ZitatOriginal von madmax67
Hat jemand zwischenzeitlich die Anlage
eingetragen bekommen?
An meiner VJ21A hab ich ne TYGA eingetragen....
ZitatOriginal von madmax67
Hat jemand zwischenzeitlich die Anlage
eingetragen bekommen?
An meiner VJ21A hab ich ne TYGA eingetragen....
Brauch eigentlich ne Kopie von ner VJ 22b
ZitatOriginal von madmax67
Brauch eigentlich ne Kopie von ner VJ 22b
Da kann ich leider nicht weiterhelfen...
:DSchade wäre auch zu schön gewesen.
Vielleicht klappts ja mit jemand anderen.
Trotzdem Danke für dein Angebot :D :D
hi madmax,
wie oben geschrieben möchte ich das ja noch versuchen beim TÜV.
Es gibt hier wohl einen TÜV-Ingenieur in der Gegend der okay sein soll,mit dem man reden kann.
Da ich gerade noch am schrauben bin an meiner wird das wohl noch ein paar Tage gehen, aber ich werde das schon probieren und das Ergebnnis mit Sicherheit Euch mitteilen - wie es auch immer ausgeht :D
Aber falls es einem anderen vorher gelingen sollte interessiert mich das natürlich!
Grüße,
micha
Auch wenn der Tüv Ingenieur Okay ist, wird es sich sicher nicht über gültiges Recht hinwegsetzen.
Die Abgasgrenzwerte wurden nach 89 verschärft, und diese "verschärfung" ist ohne Kat nicht zu schaffen.
Selbst wenn der Tüvmann alle Augen die er hat zudrückt, wobei er dann bei jeder Auffälligkeit der Auspuffanlage im Strassenbetrieb rechtlich immer mit im Boot ist, was er sicher schon desswegen nicht machen wird, dann wird das Bike dennoch illegal sein.
Wird warscheinlich erst "interressant" wenn Personenschaden bei einem eventuellen Unfall dabei ist. Jede Versicherung wird sich bei soeiner "Einladung" um das Zahlen herrumdrücken.
SC
Ich muß mal SC wieder recht geben, es bleibt einfach illegal!
Jedoch gibts ein Urteil, dass ein zu lauter Auspuffs bzw. schlechtes Abgas nicht in Zusammenhang mit einem Unfall steht (berechtigter weise ist ein zu lauter Auspuff sogar unfallhemmend, weil jeder Dich hört) und damit werden es die Versicherungen schwer haben...
Hallo Beisammen,
Vielleicht trete ich jetzt einigen Grundsatz Auffassungen ein
wenig ins Kreuz
Es gibt einige Forumsmitglieder (incl. mir) die eine Sportauspuff Anlage
bei einer RGV VJ 22b Eingetragen haben. Dies geschah weder durch
ein verwandschaftliches oder anderwertiges Verhältnis mit dem zuständigen TÜV/Dekra Ingenieur und die entsprechenden "Behörden"
liegen auch über Deutschland verstreut.
Sowohl Abgas, wie auch Lautstärke liegen im Rahmen des
von Gesetzgeber Vorgeschriebenen. Diese Eintragungen hatten
selbstverständlich ihren Preis, da alle notwendigen Dinge incl. Fahrversuch
und Eintragung einer Leistungssteigerung durchgeführt wurden. Der zuständige Ingenieur wäre meiner Auffassung ja komplet Wahnsinnig, etwas einzutragen und dadurch mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen.
Daher ist es für mich als "Ottonormal Moppedfahrer" ohne ein Studium
des Verkehrsrechts, nicht nachvollziehbar weshalb ich mich nun in einer Strafrechtlichen "Grauzone" befinden sollte?
Ein weiteres einfaches Beispiel zur Lautstärke:
Ein aktuelle MV Agusta (BJ 2007) hat ein Standgeräusch von 100 dB eingetragen. Ebenfalls eine aktuelle Yamaha R6 liegt sogar >100 dB.
Eine RGV hat z.B mit einer Neuwertigen Jolly zwischen 93-95 dB Stand
im Messbereich.
Ich möchte mit meiner Nachricht jene Mitglieder ansprechen, welche ebenfalls eine Sportauspuffanlage eingetragen haben, sich bitte
zu äußern.
Bitte jedoch alle die Ihre Informationen vom "Hören Sagen" haben sich
in Zurückhaltung zu üben
Freue mich auf qualifizierte, fundierte Beiträge diesem Thema :D
MFG Mistfinkna
aprilia rs 125 -> 94 dB im stand
Ich habe eine blablabla_Expansionskammer mit Originalschalldämpfern eingetragen bekommen.
Damit ist zumindest das Thema Abgas für den Tüvmann vom Tisch. Mit der Lautstärke und Mehrleistung hatte er kein Problem.
Ich denke das ist ein Kompromiss mit dem man leben kann.