Probleme mit Ebay Verkäufer

  • Durch das Einschreiben wird ja sichergestellt, dass der Gegner ein Schriftstück erhalten hat. Dies wird er ggf. vorlegen müssen. Möglicherweise könnte er das zwar fälschen, wird er sich in aller Regel aber zweimal überlegen, ob er das wirklich riskiert...

  • Moin moin


    Was aber wenn da garkein Schriftstück drin ist....sondern nur ein leeres Blatt Papier....
    ... dann kann ich ja über den Inhalt des Einschreibens, was ich dir geschickt habe, behaupften was ich will....( was da drin war, Kündigung einer Versicherung oder ahnliches) du hast ja die Annahme per Unterschrift quitiert...


    so ( oder so ähnlich ) hatte man mir mal die " Rechtswirksamkeit eines Einschreibens" erklärt...oder Rechtsunwirksamkeit....


    Ob ich etwas per Einschreiben schicke oder nicht ist doch dann " peng" egal...


    Ich will hier nicht vom Thema ablenken....wenn es einen stört einfach löschen....


    MFg Frank


  • ...oder wenn sich der Verkäufer tot stellt :winking_face_with_tongue: :nixweiss:
    ist dann langsam doch ein bissl weit her geholt

  • nein, ist absolut richtig


    einschreiben zählt nur dann vor gericht, wenn der inhalt vorher durch einen gläubiger (notar oder anwalt) abgesiegelt wurde. ansonsten kann wie frank geschrieben hat ja alles mögliche in dem couvert sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Benny ()

  • Hi


    Also wir haben es so gemacht,nehme mal das der verkäufer einwenig
    angst bekommen hat,weil es lief ja über ebay bei uns.Und das ist ja hir
    nicht der fall,aber trozdem er hat die ware dann zurück bekommen.
    Und zahlen oder ganze zylinder muß er wohl dann schicken oder bezahlen.



    Mann könntes es ja übern rechtsanwalt zurück schicken,mit einem netten
    schreiben.So biste auf der sicheren seite..........nartürlich per einschreiben :).



    Ist schon ein tolles forum ihr,schreibt man was....... will man helfen.
    Zack wirste zu sau gemacht..... :mecker:


    Ist schon ne tolle sache ihr :D

  • Na - jetzt wirds aber schon sehr akademisch. Die Beweiswürdigung überlassen wir schon mal den Leuten die damit befasst sind, sprich den Gerichten. Ganz blöde sind die mit Sicherheit nicht.... :)


    In der Praxcis ist es doch so, dass der Gegner nicht weiß, ob Du einen Einschreiber unter Zeugen verfasst und abgegeben hast. Behauptet er also, dass er nur ein weißes Blatt o. ä. erhalten hätte, riskiert er ggf. zumindest mal eine Uneidliche, wenns hart kommt sogar einen Meineid.

    Einmal editiert, zuletzt von kawanova ()