Jim Lomas Auspuffanlage, Eintragung möglich?

  • hallo,
    zu twostroke 250.
    nochmals,anlage wurde legal eingetragen weil sie alle vorschriften erfüllt,auch ohne kat.
    ich glaube hier im forum haben viele leute panische angst vorm tüv.wir leben nicht mehr
    in den siebziger als der tüv prüfer noch den winkel der stummel nachmass.
    fahrt auf einen manierlichen tüv.hier findet ihr meistens einen kompetenten tüv prüfer der
    den plan hat.
    habe schon viele motorräder um bzw.aufgebaut.an vielen wurden teile ohne gutachten
    verbaut weil sie vom rennsport kamen oder selbst gefertigt wurden und bekam fast nie
    probleme.ohne irgendwelche teuren gutachten erstellen zu lassen.
    fahre mit meiner neuen die nächsten tage zum tüv(hu abgelaufen)und das garantiert
    ohne probleme wegen der jolly moto.
    noch was twostroke,hatte noch nie probleme mit der rennleitung wegen der eingetragenen
    teile.wird nachträglich nicht daran manipuliert wird es die auch nicht geben.


    gruss

  • ich bleibe bei meiner ersten aussage;
    das der kat bei dem 91´er model nicht von nöten ist, da er ein nicht eingetragener
    bestandteil der rgv war, ganz im gegensatz zur 92´er, da ist der kat pflicht, weil eingetragen!
    zudem herrschten 91 noch andere abgasgesetze als 92


    und davon mal abgesehen, wird niemand, aber auch absolut niemand, ausser der prüfer selber,
    jemals bestätigen können, welche abgaswerte zum zeitpunkt der eintragung an genau deinem fahrzeug geherrscht haben.
    kann er nachweisen, das die werte gut waren, dann ist daran nichts mehr zu rütteln! und absolut nichts illegal..... in dem fall ist sein wort das gesetz... denn wie heist das noch, im zweifel für den angeklagten!
    gäbe es nun ein generelles gutachten, in dem steht, das es generell niemals möglich ist, die entsprechenden werte mit genau dem baujahr/model einzuhalten, wäre das was anderes, aber das kann und wird es niemals geben.


    ach ja, selbst pkws, schaffen nach einer gewissen betriebsdauer zwar noch problemlos die au, doch niemals mehr die werte des "musterfahrzeugs" bei dem abgasgutachten...
    fahren die denn nun auch alle illegal?


    weiste, sc. du hast in vielen punkten recht, auch vielleicht die tatsache, das eine rgv es niemals schafft durch ein abgasgutachten zu kommen, dennoch, kommt sie durch (wie auch immer), ist da nichts illegales dran, sofern alles auf dem papier ordentlich festgehalten wurde

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Wie siehts den mit der vielgelobten shark-anlage aus???Die soll doch für die RS250 ne ABE gehabt haben......nun hat die shark-anlage ja keinen KAT aber der KAT ist eingetragener bestandteil einer RS250-defacto sollte dann bei montage und betrieb dieser anlage die Zulassung der Maschine entfallen da ja die eingetragenen Grundvorraussetzungen zu erlangung der betriebserlaubnis geändert worden sind......shit war das schwer rauszubringen!!!


    Das thema hatte ich nämlich zuletzt mit rushy und wir konnten uns leider nich einigen-selbst shollo als schiedsrichter hat versagt :biggrin:

  • Ich hab daheim nen Zettel liegen, auf dem Steht das auch Motorräder die mit Kat ausgeliefert wurden mit Katlosen Auspuffanlagen gefahren werden dürfen, solange diese eine Betriebserlaubnis haben. So oder so ähnlich, da war glaub noch was mit Datum, aber bekommen hab ich den als es um ein 2008er 4T Motorrad ging. Ich bin aber erst wieder am WE zu hause. Ich such das blatt mal raus...


    Edit sagt: Ich hab mir nur den rs250driver post durchgelesen. Der rest war mir zu viel...

    #227

    Einmal editiert, zuletzt von rushy ()

  • Das iss das Selbe wie bei den Auspuffen die im Neuzustand den Lärmpegel einhalten und dann nach ein paar Jahren lauter sind faeka. Da gilt Halterhaftung.
    Wenn Dein Kat im PKW kaputt ist, brauchst Du auch einen Neuen. Das die Neuwerte nach einer Weile nichtmehr erreicht werden ist nicht relevant, solange sich die Werte im Toleranzbereich befinden. Sind sie zu schlecht gibt es keine AU, und keinen Tüv. Also verstehe ich den "Hinweis" nicht so ganz....


    Dein Hinweis von wegen "91" ist auch total unwichtig, zudem noch Falsch, denn es gilt die DATUMS-Grenze des GESETZGEBERS! Die Verschärfung war eben 90 und nicht 91. Desshalb gibt es auch einen Zusatz im Brief für diese Fahrzeuge. Ob da ein Kat drin war oder nicht interressiert nicht. Es dreht sich rein um das Erfüllen der Werte im Zulassungszeitraum.


    Ich kann nur aus meinen Erfahrungen mit dem Tüv berichten, und ich muss sagen, dass ich viele Sachen mache die mir schon oft ein "das gibts nicht" von den Unwissenden eingebracht haben. Letztendlich bewege ich mich immer in der legalen Zone, aber bei den zulassungsrelevanten Voraussetzungen hört es eben auf.


    Die Diskussion durch die "Thomasse" wird mir nun zu anstrengend. Bin raus....


    SC

  • Gelaber...


    Auch wenn du dich mit einem Ingenieur drann machst muss der belegen das diese Anlage die Vorschriften nicht überschreitet.
    Dies muss für eine legale Eintragung vorhanden sein.
    Oder du lässt eine Einzelabnahme mit teuren Messungen machen.
    Hier müssen die Abgase, die Lautstärke und auch noch die Leistung in den vorgaben liegen.
    Wenn die Rennleitung eine Messung veranlasst und das stimmt mit deinen Papieren nicht überein, kannste deine Mopete oder Auto stehenlassen.


    Das is mal Fakt!


    Damit hat sich das Thema für mich erledigt.


    Gruß

    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Twostroke 250 ()

  • "Und eins sag ich noch dann bin ich weg":.. ich kann über das Verhalten einiger hier nurnoch müde Lächeln... Lies mal genau was du schreibst!


    SC

  • Hi, möchte auch mal was loswerden,


    1. Wer mit einem nicht legalen Auspuff fährt, verliert die ABE für die gesamte Mopete, also auch den Versicherungsschutz, das ist Fakt.
    2. Nur weil ein Tüv Mensch etwas einträgt ist es nicht gleich legal, das ist auch Fakt.
    3. Wer nach 89 einen Auspuff eingetragen bekommt der keinen Kat hat, es sei denn, es war original auch kein Kat vorhanden, der fährt auch nicht legal.


    MfG

    "Der Weise schämt sich nicht, Niedere zu fragen."



    (Japanisches Sprichwort)

  • @ apriliars250driver: die vielgelobte SHARK-Anlage MIT ABE ist für mich eine Ente.
    Ich glaube es kursiert nur dieses Gerücht, weil irgendjemand in das Ding e-Nummern eingestanzt oder eine ABE gefälscht hat.


    immer liest man nur "ich hab gehört es gibt eine shark mit ABE" oder "es soll eine geben".


    aber wirklich gesehen hab ich noch keine.


    wenn diese wirklich eine ABE hätte, dann wäre die nachfrage zu dieser anlage seitens der aprilias sicherlich hoch ausgefallen, oder?


    ich glaube das ist eine anlage, die es gar nicht gibt.


    es gibt keine bilder und maximal 2-3 leute die angeblich schonmal eine gesehen, gehört, oder angebaut hatten. hier wurde mal eine verkauft, als ich den KÄUFER nach bildern von dieser anlage fragte, kam nichts mehr zurück.


    ist schon ne weile her.


    ist denn keiner hier, der beim TÜV oder der DEKRA oder beim KBA arbeitet? :)

    die Kraft der zwei Kerzen

    Einmal editiert, zuletzt von Pagai ()

  • Zitat

    Original von schrauber crack
    , und ich muss sagen, dass ich viele Sachen mache die mir schon oft ein "das gibts nicht" von den Unwissenden eingebracht haben.
    Die Diskussion durch die "Thomasse" wird mir nun zu anstrengend. Bin raus....


    SC


    Zum Beispiel...?