Jim Lomas Auspuffanlage, Eintragung möglich?

  • ich finde es toll.... das hier einige mehr wissen, als die, die damit täglich arbeiten....


    klar, so was ist illegal, deswegen setzt auch der ein oder andere tüvprüfer jeden tag auf´s neue sein job auf´s spiel, weil.... er hat ja die 40.- eintragungsgebühr, die ja besser als eine gesicherte rente sind....nötig
    wäre ungefähr genau so dumm, wie ein polizeibeamter der drogen verkauft... :nuts:


    wir haben hier einen tüvprüfer, der sehr viel sondereintragungen und einzelabnahmen gemacht hat.... dinge, die für viele von euch hier, absolut "illegal" wären..... :nuts:


    er stand hier schon x-mal vor gericht.... hat aber noch nicht einmal verloren, seinen job macht er immer noch(warum auch nicht), nur was er nicht mehr macht, sind.......sondereintragungen
    und warum nicht? nicht weil er es nicht mehr darf oder kann, sondern weil er es satt hat, wegen besserwissende nichtswisser ständig vor gericht zu stehen :teacher:


    hier werden dinge in den raum gestellt, runtergeredet und nichts hat hand und fuß....
    so wie ich das sehe, geht es hier ausschließlich um "hab ich mal gehört" bzw. um aussagen,
    die einen jeder unwillige tüvprüfer vorher als ausrede auftischte


    ich für meinen teil, kann nur müde lächeln, erst recht, sollte ich mal in eine kontrolle kommen....
    und sollte der beamte wirklich sein db messgerät raus holen, so werde ich wiederum nur müde lächeln, warum....? ist eben eine ordentliche eintragung, da passen auch die db


    in diesen sinne, ich bin auch raus, mir wird das hier etwas zu blöde, hier hat jeder seinen festen standpunkt und es ist mal wieder zu einem gegenseitigen schwanzlängenmessen gekommen, das hat mit diskussion, so nix mehr zu tun :winking_face:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • was mich mal interessieren würde ist, ob ich als fahrer, bzw. besitzer überhaupt für eine evtl. fehleintragung verantwortlich und haftbar gemacht werden kann.


    beispiel:
    der bäckergeselle, der ein nicht eintragungsfähiges teil anschraubt, damit zum tüv fährt, es eingetragen bekommt und nachher einen unfall hat. nun kommt die versicherung, zerpflückt das moped und stellt fest, dass es gerade an diesem teil gelegen hat.


    in dem fall ist wohl der tüv-mann der a...

    Erst wenn die letzte Tankstelle geschlossen ist werdet ihr feststellen, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft.

  • ha ha
    sorry, aber ich muss mich noch mal einklinken, denn ich hab´s gerade erst in einem artikel der motorrad 12/2006 gelesen


    sc.@ (und all die anderen die mit illegal argumentieren)
    du liegst im bezug auf illegal nicht ganz falsch, im zusammenhang mit unseren mopeten, aber total daneben!
    illegal ist es erst, wenn ich bei einer mopete ab bj 2006 den g-kat ausbaue, vorher nicht! vorher braucht sie nur die abgasverhaltenswerte einhalten.


    zum abgasgesetz
    für mopeten vor euro 1, also mopeten vor 1999!!! gibt es keinerlei abgasverhaltenswerte, es war damals nicht von nöten, somit wurden auch keine ermittelt!!!
    ja, ihr habt richtig gehört! wo keine werte, da auch keine unter oder überschreitung, somit auch nichts illegales, da nichts eingehalten werden muss!


    das einzige was lediglich verlangt wird, das die motorräder die asu höchstwerte nicht überschreiten, das hat aber mit dem hier so oft angesprochenen illegalen abgasverhalten, wenig zu tun


    ach ja, asu schaft jede rgv, sofern sie gut eingestellt ist... mit oder ohne kat
    (bei der geräuschmessung bei jolly und co, bin ich mir da allerdings nicht so sicher:) )




    hier nach zu lesen
    http://www.motorradonline.de/d…tage-archivversion/138400

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


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    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

    2 Mal editiert, zuletzt von faeka ()

  • Vielleicht dient der Katalysator ja auch dazu die gerade bei einer Säge unverhältnismäßig hohen Anteile an unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden zu reduzieren und in CO² umzuwandeln?
    Wozu sollte man sonst einen verbaut haben wenn die CO²Grenzwerte 1989 keine Rolle spielten? Irgend ein Grund wird ja wohl da sein...

  • ach,


    wie sieht es denn dann mit den italienischen Modellen a la RGV und RS 250 aus?


    die hatten ja Serie keinen Kat. Theoretisch dürfte es doch da auch kein Problem sein, eine entsprechende Auspuffanlage eintragen zu lassen?


    Habe nämlich noch einen Import-Rahmen aus IT hier liegen

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Ich habe das ganze Theater bei der RS 250 durch.
    Habe mit nahezu allen TÜV-Prüfern im Großraum Hannover Kontakt gehabt und letztendlich auch mit dem Verantwortlichen für Fahrgeräusch und Abgasmessungen in der TÜV-Nord Zentrale Hannover.


    Zwar ist es möglich sich den KAT austragen zu lassen, indem man wie von Manuel beschrieben die italienische Anlage montiert. Dies ändert jedoch nichts an der Eintragung einer anderen Anlage.


    Hintergrund: Die italienische ist nach europäischen Recht bereits abgenommen, wenn auch unter Auflagen die in Deutschland nicht ausreichen würden. Dennoch ist sie beim KBA angelegt und aufgrund der Zusammenlegung der Zulassungen eintragungsfähig.


    Ohne Messung des Fahrgeräusches und einer Abgasmessung ist die Eintragung einer JL aber für die RS250 und neuere RGV-Modelle nicht zulässig.


    Diese Messungen können bestanden werden, nur ist der finanzielle Aufwand letztendlich einfach zu groß, da die Kosten bei etwa 2500 € liegen werden. Dieser Preis beinhaltet lediglich einen Versuch bei der Fahrgeräuschmessung (die wesentlich kritischer ist als die Abgasmessung). Sollten also wie zu erwarten noch Änderungen notwendig sein, so müsste diese MEssung erneut gezahlt werden. Da diese Änderungen vermutlich aber nicht für den dauerhaften Gebrauch geeignet sind (Esd-Maßnahmen, etc...) würde man sich sogleich wieder in den Bereich der Illegalität verschieben.


    Grüße

  • o11i@
    stimmt, hab ich für meine auch bezahlt. In manchen fällen reicht die normale Fahrgeräuschmessung aber nicht aus, frag mich aber nicht in welchen. :nixweiss:

    "Der Weise schämt sich nicht, Niedere zu fragen."



    (Japanisches Sprichwort)

  • Was ihr meint ist eine Standgeräuschmessung.
    Diese hat keinerlei Bewandnis.


    Die Idee der Standgeräuschmessung ist es, der Polizei ein einfaches Instrument zur örtlichen Feststellung der Einhaltung der im Fahrzeugschein getroffenen Angaben zu geben.


    Tatsächlich aber ist das Standgeräusch in Deutschland nicht beschränkt und ist für die Abnahme beim TÜV belanglos. Der Wert wird lediglich eingetragen um dann eine einfache Überprüfung zu ermöglichen. Ist also das Standgeräusch höher als eingetragen so kann sich der Polizist mit gutem Gewissen auf eine tiefer gehenede Untersuchung stürzen.


    Was man zur Eintragung von Auspuffanlagen machen muss ist eine Fahrgeräuschmessung auf Norm-Asphalt. Diese Messung wird nach meinen Informationen an 4 Orten in Deutschland angeboten (1x Dekra im Osten, 2 Tüv (u.A. Hannover) und einmal KBA irgendwo)



    Die Messung ist genau definiert, die Unterlagen gibt es im Internet zum Download. Es werden drei Prüfungen durchgeführt und der höchste Wert ist maßgeblich. Es wird sowohl im 2. wie auch im3 . Gang von 50 kmh an wohl beschleunigt. Aus diesme Grund sind aktuelle GSXR Maschinen Zündanlagen technisch darauf getrimmt dieses Szenario zu erkennen und die Leistung deutlich zu begrenzen (Geräuschreduzierung).


    Andere Hersteller verwenden eine Drossel im ESD die zufährt, sobald dieses Prüfszenario erkannt wird. Aus diesem Grund sind nahezu alle aktuellen Motorräder deutlich lauter als per Definition zulässig (über den gesamten BEreich) und trotzdem legal zu bewegen.


    Folglich kann man eine ganze Menge Dinge machen um diese Prüfung zu bestehen und trotzdem im rechtlichen sauberen BEreich zu bleiben.


    Das Problem wurde aber erkannt und wird derzeit von der EU-Kommision behandelt.