(Klein-) Unternehmer, Handel in der EU - Umsatzsteuern

  • Hallo zusammen,


    habe da mal ein paar Fragen bezügl. Umsatzsteuer und Kennzeichnung auf Rechnungen, welche Erfahrungen habt ihr und wie sieht die Praxis aus.


    A)
    Laut einschlägiger Seiten benötigt sowohl ein verkaufender Händler als auch ein kaufender Händler eine USt-ldNr., um mit einem Händler in einem anderen EU-Land ein Geschäft abschließen zu können. Soweit richtig?
    In jedem EU-Land sieht diese Nummer etwas anders aus, ein dt. Unternehmen hätte da z.B. DE am Anfang und dann eine 9-stellige Zahl, also DE123456789


    Ein dt. Händler verkauft bei Ebay ein Teil. Er hat aber nur eine Steuernummer (ausgestellt von seinem Finanzamt, in Deutschland 11-stellig in der Art 123/456/78999, aber keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ldNr.). Ich vermute, er ist nur ein Kleinunternehmer oder war bis dato noch nicht "fähig", eine Ust-ldNr. zu beantragen.


    Darf er überhaupt die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, wenn er über die dt. Grenzen hin sein Produkt in die EU verkauft?


    B)
    Nun ist es ja so, dass KLEINunternehmer
    (im Vorjahr weniger als 17500 Euro Umsatz und voraussichtlich im laufenden Jahr nicht mehr als 50000 Euro Umsatz)
    normalerweise keine USt-ldNr. beantragen können.
    Sprich, er darf gegenüber Händlern in anderen EU-Ländern nicht als Händler fungieren/verkaufen/kaufen und dabei Umsatzsteuern ausweisen, richtig?


    Jetzt ist mir allerdings ein Gastronom bekannt, der vor vielen Jahren in den Niederlanden Lebensmittel eingekauft hatte, der benötigte eine Ust-ldNr., kam aber nicht auf besagten Umsatz. :nixweiss:


    C)
    Mich irritiert ein wenig, wer den Status eines Kleinunternehmers und wer eines Unternehmers führen kann/darf, das erschließt sich mir nicht ganz:
    http://www.fm.rlp.de/steuerrec…d-antworten/umsatzsteuer/
    http://www.bzst.bund.de/003_me…ergabe_UStIdNr/index.html


    D)
    Falls jemand den Status doch erfüllen sollte, ab welchen Bedingungen auch immer, gibt es es ja auch noch unterschiedliche Umsatzsteuern in den Ländern der EU, wie wird das gehandhabt?
    Wer kann an welcher Stelle als kaufender/verkaufender Händler als Kleinunternehmer oder Unternehmer steuerrechtliche Probleme bekommen?


    Wäre für ein paar Klarstellungen sehr dankbar. Falls es jemandem zu sensibel sein sollte, kann es auch per PN oder E-mail sein.


    Besten Gruß
    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • HI nixkann,


    nicht, dass ich selbigen Link oben schonmal mitgesendet hatte, aber trotzdem Danke. :daumenhoch


    Gruß
    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Oh, sorry.
    Hatte ich übersehen....
    Habe auch so eine seltsame Nummer.... :smiling_face_with_sunglasses:

    If you ain't slidin', you ain't ridin'!

  • Hallo,


    da will ich mal meine Senf dazu geben. Ich kann nur empfehlen die USt immer auf den Rechnungen mit anzugeben. Es kann nämlich passieren das der Fiskus schon mal die Hand aufhält und nach der USt fragt, wenn Du diese nicht ausgewiesen hast.
    Im inner europäischen Handel kannst Du Dir auch eine extra Steuernummer beantragen bei der Du dann keine USt ausweisen brauchst. Dieses funktioniert aber nur im B2B Bereich.(Kann man glaube ich online beantragen. Egal ob Kleinunternehmer oder nicht). Das wäre die einfachste Variante, eben wegen der unterschiedlichen Steuersätze.


    Umsatzsteuer darfst Du immer ausweisen. Alles was Du hier in Deutschland verkaufst wird ja schließlich auch hier versteuert.


    Ich hoffe ich habe jetzt nicht zuviel Unsinn erzählt.


    Gruß Frederik

    P.S.: Schreiben one Rechtschreibfeler macht keinen spaas :nuts:

  • Nur Unsinn!


    Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, weil sie sie nicht abführen.


    Im B2B Bereich wird die Ware Netto verkauft, sofern der Käufer eine USD-Idnr. besitzt und der Verkäufer ebenso. Im B2P wird immer Brutto verkauft, der Käufer bezahlt die Mwst. des Herkunftslandes. Ausnahme: neue PKW oder Waren über einem gewissen Betrag


    Für Kleinunternehmer gilt das selbe wie im B2B oder B2P Bereich in Deutschland.
    Kleinunternehmer kauft vom Großhändler für 100 Euro Netto + 19% Mwst. = 119 Euro bezahlen
    Kleinunternehmer verkauft gleiches Produkt an privat in Deutschland für 238 Euro
    Kleinunternehmer verkauft gleiches Produkt an privat im Ausland für 238 Euro
    Kleinunternehmer verkauft gleiches Produkt an Händler im Ausland 238 Euro


    Man kann nix abziehen und bekommt auch nix abgezogen.


    Ob es so eine Regelung für Kleinunternehmer im Ausland auch gibt oder das ganze eine Deutsche Erfindung ist weiß ich nicht. Sollte es die Regelung im Ausland nicht geben kann der ausländische Händler natürlich denken, das der deutsche Kleinunternehmer kein richtiges Gewerbe hat und das ganze führt zu Verwirrungen. Ein Hinweis das man die gültige Mwst. bezahlt und die Ware Brutto haben möchte sollte allerdings reichen.

  • Nur die Kurzversion:


    alles was vorher geschrieben wurde sind Halbwahrheiten!


    eine Umsatzsteuer Ident Nr. kann JEDER Unternehmer, egal ob Klein- oder Großunternehmer, beantragen.


    Es ist JEDEM Unternehmer möglich mit Vorsteuerabzug einzukaufen, sofern er eine deutsche Steuernummer, oder im Ausland, eine UStID besitzt.


    Es geht hier lediglich um den Vorsteuerabzug beim Einkauf, steuerrechtlich auch innergemeinschaftlicher Erwerb genannt.


    Aber beachten sollte man, dass man SOFORT bei Beantragung einer UStID beim Finanzamt auffällig wird.
    Jeder, der mit dem Erhalt einer UStID vorsteuerabzugsberechtigt wird, wird auch vorsteuerpflichtig!


    Während ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer/MwSt ausweisen muss, muss er das jedoch sobald er eine UStID besitzt!


    Selst wenn er im Jahr nur einen Euro umsetzen würde, wäre er verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen. Wäre ja sonst zu schön ohne MwSt in der EU einzukaufen und später ohne MwSt-Aufschlag zu verkaufen!


    Diese Umsatzsteuerpflicht gilt generell nur ab einem Mindestumsatz von glaube ich ca. 40.000E im Jahr, automatisch aber mit dem Innehaben einer UStID
    Jedoch gibt es ein ungeschriebenes Gesetz beim Finanzamt, so dass Leute, die eine UStID haben automatisch den "größeren" Umsätzen zugeteilt werden und somit einen akademischen Steuerfachbearbeiter zugeteilt bekommen (und das ist kein Vorteil)


    Es ist demnach laut Finanzamt unrealistisch, wenn sich jemand internationaler Geschäfte bedient und dann nur 2000 € Umsatz macht.


    Die UStID berechtigt im Ausland innerhalb der EU zum innergemeinschatflichen Erwerb, bei dem der Kunde die UST nicht zahlen muss. Diese wird im Finanzsystem der EU innergemeinschaftlich gebucht und erst wieder im Verkaufsland des Endproduktes wieder in Höhe des Bedarfslandes erhoben.
    Jedoch wird die Umsatzsteuer trotzdem auf der Rechnung aus dem Ausland ausgewiesen und auch bezahlt! Sie ist Bestandteil der ordentlichen Rechnung und steht dem Verkäufer zu.
    Jedoch wird dann am Monatsende nach Monatsabschluss dieser Betrag als Saldo wieder mit dem noch austehenden MwSt-Betrag, den der Unternehmer in Deutschland zahlen muss, verrechnet.
    Es erfolgt nach Monatsabschluss eine Verrechnung der im Ausland gezahlten MwSt.


    Große Firmen liefern daher nicht an Kleingewerbetreibende, weil die meisten keine UStID haben.
    Große Unternehmen kaufen daher auch nur ungern bei kleinen ein. Denn diese sind nicht verpflichtet, auf Ihrer Rechnung die Steuernummer auszuweisen (wenn Kleinunternehmer).
    Da die deutsche MwSt auf ebenfalls diesem Steuerumlagesystem beruht, git es dann gegenüber dem Finanzamt oft Probleme bezüglich netto/brutto Eimkauf/Verkauf.
    Wenn der Unternehmer keine MwSt auflistet und keine Steuernummer hat (was vollkommen legitim ist) kann keine MwSt verrechnet werden.



    Die UStID steht aber jedem Unternehmer zu! Unternehmer ist derjenige, der ein Gewerbe unterhält, also beim Amt ein Gewerbe angemeldetz hat.
    Ist allerdings mit den besagten Pflichten verbunden. Die sind zwar gesetztlich nicht vorgeschrieben, aber das Finanzamt hat ein großes Interesse daran direkt Vorsteuer zu verlangen (quasi auf Verdacht, denn wer eine UStID hat, der macht ja angbelich große Geschäfte).


    Normal ist es so, dass die Kleinunternehmer nicht auffallen, sie rechnen ihre Umsätze mit der Einkommensteuererklärung ab. Das Ganze dann mit einer Gewinn und Verlustrechnung in einfachster Form.
    bei der Beantragung der UStID werden sie allerdings "auffällig".
    Eine Beantragung geht immer automatisch einher mit einer Forderung nach Vorsteuer des Finanzamtes. die UStID wird ja auch über das Finanzamt beantragt (die leiten den Antrag nach Saarbrücken weiter, wo die UStID erstellt wird).



    Wer internationale Deals vollzieht oder auch sonst Geschäfte machen möchte braucht
    1. einen Eintrag beim Amtsgericht, HGB
    2. eine UStID
    3.deutsche Steuernummer für Gewerbe (die zu Umsatzsteuerabzug berechtigt und zu Vorsteuer verpflichtet, umsatzabhängig)


    Zwar sind diese Regularien kein Muss, aber wer sie nicht hat wirkt gegenüber Unternehmern unseriös. In der Händlerschaft sind die Kleinunternehmer sehr ungern gesehen und werden oft ignoriert.
    Und wer dann nicht einmal die grundlegenden Sachen hat, hat schon verloren.



    Die UStID ist somit nach der Währungsunion im Maastricht Vertrag einer der Errungenschaften der EU, die man als gelungen ansehen kann.


    Sie dient der innergemeinschaftlichen Verbuchung von Umsatzsteuer, zu nichts anderem.



    Zu den anderen Themen:
    das hängt alles vom Umsatz, dem zu erwartenden Umsatz und der Tatsache ab, ob man Vollkaufmann, Kaufmann kraft Gesetz, Istkaufmann usw. ist.
    Da vermischt sich die Justiz.


    Wer so etwas plant und keine Ahnung davon hat, der sollte zwingend einen Steuerberater aufsuchen, bevor er sich ins eigene Verderben stürzt.
    Und das ist KEINE ÜBERTREIBUNG!

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

    2 Mal editiert, zuletzt von Manuel ()

  • Hallo Jungs,


    vielen Dank an eure z.T. ausführlichen und hilfreichen Zeilen. Auch an die PN-Schreiber.
    Möchte nur erwähnen, dass diese Infos nicht für den Eigengebrauch sind, da würde ich mich sicher peniebelst an anderer Stelle informieren, nein, es war für einen Kollegen im Europäischen Ausland, der mich angeschrieben hat, weil es Ungereimtheiten mit einem dt. EbayHändler gibt.


    Vielen Dank nochmal, auch im Namen des Kollegen
    Gruß
    Carsten (Aachen-Germany)

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue: