wollte mal unverbindlich beim tüvprüfer nachfragen, ob meiner abnahme was im weg steht vj21 (eintrag vor 89 zugel.) mit 93´er kastenschwinge, 17´hinterrad, 22´er verkleidung und jolly der prüfer sagte mir, das seit dem 1.april neue richtlinien gelten und NICHTS mehr eingetragen wird, was nicht eine freigabe vom werkt oder eine abe bzw e prüfzeichen besitzt :shock: :shock: :shock: mit anderen worten, es wird nix mehr eingetragen :teacher: :nuts: kann doch nicht sein oder??? bin dann zum suzi händler meines vertrauens, der hat dann bei suzuki direkt angerufen und nachgefragt, ob es eine freigabe für den schwingen und felgenumbau gibt.... logo, gibt nix und wird es auch nicht aaaber, dort sagte man ihn, das sondereintragungen weiterhin noch nach nationalen recht gemacht werden können... alles also sehr verwirrend... hat denn wer anderes von euch schon erfahrungen mit der tüv neureglung gemacht!???!