probleme mit der tüv neureglung?

  • wollte mal unverbindlich beim tüvprüfer nachfragen, ob meiner abnahme was im weg steht
    vj21 (eintrag vor 89 zugel.) mit 93´er kastenschwinge, 17´hinterrad, 22´er verkleidung und jolly


    der prüfer sagte mir, das seit dem 1.april neue richtlinien gelten und NICHTS mehr eingetragen wird, was nicht eine freigabe vom werkt oder eine abe bzw e prüfzeichen besitzt :shock: :shock: :shock:


    mit anderen worten, es wird nix mehr eingetragen :teacher: :nuts:


    kann doch nicht sein oder???


    bin dann zum suzi händler meines vertrauens, der hat dann bei suzuki direkt angerufen und nachgefragt, ob es eine freigabe für den schwingen und felgenumbau gibt....
    logo, gibt nix und wird es auch nicht
    aaaber, dort sagte man ihn, das sondereintragungen weiterhin noch nach nationalen recht gemacht werden können...


    alles also sehr verwirrend...
    hat denn wer anderes von euch schon erfahrungen mit der tüv neureglung gemacht!???!

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Der TÜV Prüfer mit §21 Schein darf das eintragen, es liegt aber in seinem Ermessen ob er es auch macht. DEKRA, KÜS, GTÜ und Co. dürfens nicht.

  • ich habe aus vertrauensvollen Quellen erfahren, dass die Prüfer, die Sonderabnahmen durchführen, immer mehr Druck von der TÜV-Leitung kriegen. Die Gründe dafür kann man sich ausdenken (Prüfer A hat beim Kunde A eingetragen, Prüfer B will es beim Kunde B nicht, Kunde B beschwert sich bei der Leitung: warum bei A und nicht bei B --> Prüfer A mußt sich rechfertigen warum er "mehr, öfter usw..." einträgt als Prüfer B. Womit kann er seine Abnahme begründen? Wie kann er 100% sicher sein, dass seine Abnahme richtig ist?? Usw... --> Prüfer A hat die Schnauze voll sich 1) mit Leute, die richtigen Mist eingetragen haben vollen 2) mit der Leitung anzulegen --> ab jetzt keine Abnahme und ich habe meine Ruhe, nehme kein Risiko etc.....
    Der Tüv "Personal" zur Überwachung der Prüfer. Es werden Statistik geführt, wie oft welches Model von Mopped bei welchem Prüfer eine Sonderabnahme erhält. Wer aus dem Rahmen fällt, muß Erklärungen liefern...


    Die Jungs sind nicht alle böse. Nur irgendwann haben die Gutmütigen keine Lust mehr und resignieren. Mann muß die verstehen: die vollen noch ein paar Jahren den Job haben. Ich weiß nicht, ob ich anders machen würde... :winking_face_with_tongue:

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  • Ich habe vor dem Aufbau meiner 21er (Umbau 22er Schwinge, 17" Felge, usw.) vorher meinen Prüfer ausfindig gemacht und mit ihm meine Pläne besprochen und nachgefragt, was er für eine Eintragung benötigt.
    Daraufhin habe ich Datenblätter der 21er und 22er aus dem Netz gezogen, da Fragen zu der Felge und den unterschiedlichen Untersetzungen sowie den Reifenfreigaben aufkamen.
    Bin daraufhin mit einem fetten Ordner zum TÜV gefahren, habe einige Zeit gebraucht; dann wurde der Prüfbericht so wie ich es mir vorgestellt habe erstellt.
    Ich muss allerdings dazu sagen das der Mann Anfang der 90iger selbst Moped gefahren hat und die RGV noch kannte.


    Mein Rat: Im Vorfeld Kontakte knüpfen, Möglichkeiten abklären und sachlich bleiben!
    Ansonsten sind die Chancen (da Ermessenssache) nicht ganz so gut...

  • Als ich beim TÜV angerufen habe, wegen Umbau von 18" auf 17" Felge, hat der Prüfer mir gesagt, dass dann der Tacho was falsches anzeigt. Und das daher nicht gehen würde.



    :biggrin:

  • Der Tacho darf nicht zu wenig anzeigen :teacher:
    --> auf den Reifenumfang (Höhe der Reifen) achten.
    Toleranz des Tachos? %-iger Unterschied der beiden Reifenumfangen?


    Zudem gibt es digi-Tacho :aha: Einfach passend zum gefahrenen Reifenumfang einstellen und dann paßt es, egal wie groß Reifen und Felge sind..... :daumenhoch


    Pauschal ist so eine Aussage nicht richtig :bash: :bash: