http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=12%20U%2029/09
In einem Urteil (AZ:12 U 29/09) wurde jetzt entschieden, dass das Schmerzensgeld nach einem Unfall gekürzt werden kann, wenn es aufgrund fehlender Schutzkleidung zu Verletzungen kommt. Das Gericht geht hier von einem "Verschulden gegen sich selbst" aus. Ein "ordentlicher und verständiger Mensch" lasse die nötige Sorgfalt außer Acht, um sich zu schützen, wenn er ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt. Im vorliegenden Fall trug ein Biker an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten.