Wiederanmeldung nach langer Stilllegung

  • Hi,
    also erstmal wollte ich mich auch mal vorstellen, bin zwar schön länger hier ein bischen aktiv aber bin hauptsächlich am lesen gewesen und heut hab ich mir selber ne RGV gekauft. also:
    Ich heiße Stefan, komme aus der schönen Eifel, bin fast 21 und studiere Maschinenbau im 1. Semester. Meine Motorradlaufbahn begann mit 15, als ich eine 125er Husqvarna WRE bekam um die dann mit 16 mit dem A1 zu fahren, die hatte ich dann auch bis vor nem guten Jahr und seitdem wollte ich mir schon länger eine RGV kaufen aber erst jetzt wurde es was.


    So jetzt zu dem Grund meines Schreibens: Die RGV die ich mir gekauft habe, war lange stillgelegt (seit 1997) und auch abgemeldet. Jetzt möchte ich die wieder herrichten und dann nächstes Frühjahr wieder anmelden. Ich habe den originalen FZG-Brief und auch die Abmeldebescheinigung. So, da steht jetzt aber drauf, wenn die stillgelegt wird und nicht als "vorrübergehend" deklariert wird, dann würde der brief nach einem jahr wertlos und man müsste ihn bei der zulassungsstelle abgeben. bei wiederinbetriebnahme müsste man sich beim tüv ein gutachten machen und einen neuen brief ausstellen lassen. ich finde jedenfalls nirgends ein vermerk, dass aussagt, dass sie "vorrübergehend" abgemeldet wurde (allerdings auch nicht bei den abmeldungen davor, wo sie allerdings immer gleich wieder angemeldet wurde).
    ist das was die mit gutachten meinen diese "vollabnahme" beim tüv, die nur unwesentlich teurer ist als die normale HU oder reden die da von so ner richtigen abnahme als würde ich ein fahrzeug auf die straße bringen was noch nie angemeldet war weil es nach dem abmelden als verschrottet gilt??
    hab jetzt ein bischen angst dass ich das teil gar nicht mehr ohne weiteres angemeldet bekomme, aber vlt ist das ja ungerechtfertigt?!
    mfG Stefan

  • Herzlich willkommen hier im Frum:)
    Zu deiner Frage kann ich dir keine 100%ige Antwort geben - wenn du allerdings morgen bei deinem TÜV anfrägst weißt du ganz genau was zu machen ist. Denke das dies der einfachste Weg ist weil was helfen dir hier Ratschläge wenn deine ZLS oder TÜV was anderes will. Auf jeden Fall schonmal Toitoitoi:) und viel Spass beim schrauben

    Chostingator

  • Hallo Stefan!


    Meine RGV war auch seit 98 oder so abgemeldet. War überhaupt kein Problem. Da ich keinen Anhänger habe, bin ich erst zur Zulassungsstelle und hab sie "vorab" angemeldet. Damit darfst dann legal innerhalb der nächsten 3 Tage zum TÜV fahren und musst die TÜV Bescheinigung wieder zur Zulassung bringen, dann bekommst den fertigen (neuen) Brief ausgehändigt.


    Bei meiner stand da soweit ich mich noch erinnern kann auch nix von vorübergehend oder so.


    Diese Vorabanmeldung kostet so 10-15€ mehr.


    Achja, behalt dir auf jeden Fall den alten Brief. Im neuen steht viel weniger drin was Eintragungen angeht...Reifenzeugs, Stahlflex und so


    Gruß Matthias

  • ...wenn sich die Sachlage in den Letzten Jahren nicht ganz geändert haben sollte, brauchst Du nur eine Ganzabnhame (§21) beim TÜV machen lassen, diese sollte allerdings, soweit ich weiß, ohne Mängel sein.
    Mit dem Wisch und Deinen restlichen Papieren gehts zum Strassenverkehrsamt und da bekommst du den Rest, wie neuen Brief ggf. Kennzeichen u.s.w.

    Biete Schraubensätze aus VA für die Verkleidung der RGV250 - VJ22B an.


    Nehmt Kinderschänder statt Tierversuche!

  • Du mußt halt beim Tüv vorstellig werden und aller wahrscheinlichkeit eine 21er Abnahme und ne AU machen. Wenn die RGV nicht völlig zerschossen ist , sollte sie das eigentlich schaffen. Frag aber am besten nochmal beim Tüv nach. Die Gebühren halten sich auch in Grenzen...



    .... ach Lucky war wieder schneller :D

    Kalorien sind kleine Tierchen, die über Nacht deine Kleidung enger nähen :teacher:

    Einmal editiert, zuletzt von spooky ()

  • .........und der Matthias war am schnellsten! :respekt:

    Biete Schraubensätze aus VA für die Verkleidung der RGV250 - VJ22B an.


    Nehmt Kinderschänder statt Tierversuche!

  • ah, das klingt ja schonmal positiv, dann kann ich jetzt wohl bedenkenlos daran schrauben.
    die maschine ist übrigens in nem recht guten optischen zustand, hat auch erst 22 000 km wurde aber dann wegen motorschaden stillgelegt und stand dann ewig rum. vlt mach ich demnächst mal ein paar fotos, aber die ist eigtl eh standard.
    danke für die vielen schnellen antworten!

  • Doppelkarte als Versicherungsnachweiß mit zur 21iger nehmen....


    das spart das Kurzkennzeichen...

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

  • dekra... können, bzw dürfen soweit ich weiß, nur in den "neuen" bundeländern die 21´er machen


    zudem, 21´er gibt es noch, allerdings wird die nicht nach 2 jahren, sondern nach min7jahren fällig

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949