eBay Betrug mit Folgen....

  • Du kannst dein Gebot in den letzten 12 Stunden nicht zurück ziehen. Du kannst dein Gebot aber innerhalb einer Stunde nachdem du geboten hast zurück ziehen (könntest dich vertippt haben etc.).
    Wenn dein Gebot nun eine halbe Stunde vor Schluss abgegeben wurde, liegt das zwar innerhalb der 12 Stunden, aber du kannst ja innerhalb einer Stunde noch zurück ziehen.

  • Anscheined doch, wenn man innerhlb einer Stunde zurück zieht. Wegen angeblich falsch eingegebenem Betrag.
    Man wird extra nochmal gefragt, ob der Betrag so stimmt und dann ja extra nochmal bestätigen. Und trotzdem kann man zurückziehen. Is ne Schande dass trotz dieser Sicherheitslücke diese nicht geschlossen wird.
    Wie gesagt, ebay macht den Reibach uns läßt die Käufer im Stich.
    :mecker: :mecker: :mecker: :mecker: :mecker: :mecker:
    Da könnt ich sowas von :kotz:

  • Nunja,
    die Geschichte dürfte Ebay weiter auf den Weg nach unten
    helfen,auf den sie sich seit ein paar Jahren befinden :smiling_face_with_sunglasses:


    Also 1/2 Stunde vor Ablauf der Auktion ne Unsummme
    bieten,und das kann man dann zurückziehen ? Dann hab
    selbst ich das kapiert.Gottseidank lass ich aus schlechter
    Erfahrung eh nur noch Bieter und Versand innerhalb
    Deutschlands zu :teacher:


    grüsse franx

  • Zitat

    Original von Franx
    Gottseidank lass ich aus schlechter Erfahrung eh nur noch Bieter und Versand innerhalb Deutschlands zu :teacher:
    grüsse franx


    grundsätzlich mache ich das auch so. aba die leutz können sich auch bei ebay.de anmelden, wohnen dann anscheinhalber in D und falls nötig wird irgendeine postadresse von ihren kumpels in D angegeben...

  • der trick funktioniert aber nicht wirklich, bzw nur bei unwissenden....


    der einzige punkt, der wirklich daneben ist, ist der, das ebay die daten nach ende der auktion an den vorherigen höchstbieter preis gibt, ohne das ein gültiger kaufvertrag zustande gekommen ist


    denn
    zieht der höchstbieter sein gebot zurück, ist der vorherige bieter nicht zum kauf verpflichtet, sowie der verkäufer auch nicht zum verkauf verpflichtet!
    erst, wenn beide seiten erneut zustimmen/sich einigen, kommt ein kaufvertrag zu stande!


    und genau da ist der punkt... warum gibt ebay nach ende der auktion trotz dem die daten ohne einigung preis!?

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Hallo faeka,
    Du verwechselst da was. Das was Du meinst, ist wenn nach Auktionsende ein Gebot zurück gezogen wird. Das kommt meist dann vor, wenn der Anbieter es selbst ersteigert hat.


    In den aktuellen Betrugsfällen wird das Gebot aber wenige Sekunden vor Aktionsende zurück gezogen und dann gilt das vorher abgegebene Gebot und die Versteigerung geht ganz normal zu Ende.

  • ne ne, ich meine das schon so wie ich es sage


    stell dir vor, du möchtest eine von zwei in ebay vorhandenen lucky´s kaufen, leider laufen beide ziemlich zeitgleich aus


    du hast ein inneres limit von 3000.-
    bei der einen bei der du mitgeboten hast, wirst du überboten, pech, also nächste


    somit bietest du dann bei der anderen mit, erhältst den zuschlag und peng bist der glückliche gewinner


    aber nun der doppelpeng
    der andere bieter zieht sein gebot nen paar min vor schluss zurück


    nun sollst du käufer von 2 lucky´s sein ????


    in dem fall/rückzug des höchstbieter
    bist du einmal überboten, bist du erst einmal raus aus der sache... auch wenn´s nicht direkt da steht, sondern irgendwo versteckt in den richtlinien,
    ein kaufvertrag ist somit nicht zustande gekommen sondern bedarf der nachfrage und gegenseitiger zustimmung

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • nach §10 Satz 1 eBay-AGB folgendes festgesetzt ist:
    Zitat:
    Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Extreme Frechheit sowas! Aber das Angebot mit dem persönlich vorbeikommen und abholen würde ich doch gerne anehmen!
    Vorher noch die Kettensäge und die Achst geschärft und dem Hund ne Woche nix zu essen gegeben :biggrin: :biggrin: :nuts:

    ! Lieber tot als Peu-ge-ot !

  • ist doch genau das, was rgv-shop sagte

    Mein Hinterrad eiert, das muss sicherlich an dem Wärmewert meiner Zündkerze liegen! :nixweiss: