eBay Betrug mit Folgen....

  • Dann bist Du in diesem Falle überglücklicher Besitzer von zwei Luckys und jeder würde Dich beneiden.
    Spass beiseite. Da Du Dein Gebot nicht zurück gezogen hast, ist dieses auch gültig.


    Scroll in dem Betrugsthread mal ein bischen runter. Dort haben die es in dem Video auch gezeigt wie es funktioniert. Live.
    Ich hatte das damals auch im Fernsehen gesehen.

  • Ebay ist ein Unternehmen frage mich warum man jedesmal ebay die Schuld für Kriminelle machenschaften von ebaynutzern angehängt bekommt.
    Das ist wie als würdet ihr von der Stadtverwaltung verlangen das sie den Diebstähle auf einem Wochenmarkt verhindert.


    Das ebay horrente Summen verlangt ist klar aber der Nutzer will dort verkaufen und ebay ist das Monopol.


    Kriminelle sterben doch nicht aus und das Internet bietet nur reichlich Möglichkeiten.


    Das ist zweifellos eine schlimme Geschichte und zweifellos eine Kriminelle machenschaft aber der einzige der darunter leiden wird wenn ebay da einen Riegel vorschiebt ist der Nutzer. Diese Möglichkeit ein Gebot zurückzuziehen gibt es nicht ohne Grund, wenn das weg ist bist du beim evtl. vertippen (passiert ja nie einem klar...) mit deinem Gebot verpflichtet.


    Es gibt auch die Möglichkeit seine Adresse nicht für andere Nutzer Sichtbar zu hinterlegen, wenn ich etwas verkaufe brauch der Käufer nicht zu Wissen wo ich wohne und auch meine Bankdaten kann der via Mail kriegen.


    Leichtsinnigkeit! Genau wie das Dicke Auto bei ebay reinsetzen vor der Einfahrt Fotografiert den Standort zu Abholung bei geschrieben und dann der Spruch kann erst ab dem so und sovielten Antworten da ich verreist bin.
    Wunderts einen :nuts:

  • Zitat

    Das ist wie als würdet ihr von der Stadtverwaltung verlangen das sie den Diebstähle auf einem Wochenmarkt verhindert.


    Ja das verlange ich, unter anderem.

    Mein Hinterrad eiert, das muss sicherlich an dem Wärmewert meiner Zündkerze liegen! :nixweiss:

  • Zitat

    Original von pipiprinz


    Ja das verlange ich, unter anderem.


    Dein gutes recht wird ebay dem Kunden zuwillen auch machen, aber wie hoch ist die wahrschneilichkeit das es funktioniert? Willst du eine Hundertschaft am Oktoberfest staionieren um Taschendiebe zu jagen :D

  • Zitat

    Ebay ist ein Unternehmen frage mich warum man jedesmal ebay die Schuld für Kriminelle machenschaften von ebaynutzern angehängt bekommt.


    Hallo Killswitch. Das sehe ich aus einer anderen Perspektive. Die sind nur im Kohleeinsacken riesengroß. Und wenn Betrugsfälle sind, halten die sich fein raus. Sie stellen nunmal die Plattform zur Verfügung. Und diese Fälle abzufangen sollte ein leichtes sein.
    Wenn z. Bsp. Ein Betrag den aktuellen Preis um einen gewissen Betrag übersteigt, dann könnte eine weitere Sicherheitsabfrage eingebaut werden. Denn normal ist es nicht bei einem Gebot , das bei 500.-€ liegt dann 1300.-€ zu bieten. Vorausgesetzt man hat zuviel Geld.
    Und wer dann eine erneute Sicherheitsabfrage bestätigt, der ist selbst schuld wenn er zuviel geboten hat. Dem gehörts nicht anderst.


    Berechne Dir mal, was die an jedem Artikel verdienen. Ich habe einige Artikel, bei denen haben die den dreifachen Gewinn wie ich. Und wer trägt das Risiko?


    Mein hood Account ist angelegt. Werde diesen nach und nach mit Leben füllen.

  • Zitat

    Original von faeka
    nach §10 Satz 1 eBay-AGB folgendes festgesetzt ist:
    Zitat:
    Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.



    Zitat

    Original von RGV-Shop
    Dann bist Du in diesem Falle überglücklicher Besitzer von zwei Luckys und jeder würde Dich beneiden.
    Spass beiseite. Da Du Dein Gebot nicht zurück gezogen hast, ist dieses auch gültig.


    Scroll in dem Betrugsthread mal ein bischen runter. Dort haben die es in dem Video auch gezeigt wie es funktioniert. Live.
    Ich hatte das damals auch im Fernsehen gesehen.


    nein, siehe oben :winking_face:



    Zitat

    Original von pipiprinz
    ist doch genau das, was rgv-shop sagte


    du auch, siehe oben! :winking_face:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

    Einmal editiert, zuletzt von faeka ()

  • Zitat

    Original von faeka


    Es heißt du bist nach Ablauf wieder Höchstbietender, und somit kannst du einwilligen.


    Bist du vor Ablauf Höchstbietender, gilt der Kaufvertrag, da mit Abgabe eines gültigen Gebots ein Kaufvertrag zustande kommt.

    Mein Hinterrad eiert, das muss sicherlich an dem Wärmewert meiner Zündkerze liegen! :nixweiss:

  • Zitat

    Original von pipiprinz


    Es heißt du bist nach Ablauf wieder Höchstbietender, und somit kannst du einwilligen.


    Bist du vor Ablauf Höchstbietender, gilt der Kaufvertrag, da mit Abgabe eines gültigen Gebots ein Kaufvertrag zustande kommt.



    das irretiert
    es geht nicht um die gebotsrücknahme nach der auktion, sondern um die rücknahme generell...


    stell dir einfach mal den satz vor, ohne "nach ablauf der auktion"
    er würde keinen sin ergeben... da vor ablauf der auktion, eh nichts in sachen kaufvertrag zustande kommt

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Zitat

    Original von RGV-Shop


    Berechne Dir mal, was die an jedem Artikel verdienen. Ich habe einige Artikel, bei denen haben die den dreifachen Gewinn wie ich. Und wer trägt das Risiko?


    Deswegen mag ich ebay ja nicht :D


    Kann es nur nochmal wiederholen Leute lasst die Zahlungsadresse weg dann kann soetwas nicht passieren!!! Solche Leute können Drohemails schreiben bis die Tastaturqualmt ein klick auf die Spamliste problem gelöst. Die Adresse brauch kein Käufer und wenn er sie wofür auch immer sehen möchte entscheide ich wann ich sie herausgebe!

  • Äh :nuts:


    Warum soll ich mir den Satz ohne den essentiellen Teil vorstellen?
    Du kannst nicht einfach Dinge streichen.


    ebay sagt

    Zitat

    Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.



    ebay sagt weiterhin

    Zitat

    Wenn Sie auf „Gebot bestätigen“ klicken, und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein. Bitte lesen Sie die Artikelbeschreibung vollständig, bevor Sie Ihr Gebot abgeben. Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot, insbesondere Artikelbezeichnung und -beschreibung.


    Demnach geht es nur darum ob NACH Ablauf der Auktion zu einer Rücknahme kommt, oder nicht.
    Gemäß dem Fall gibt es keinen Kaufvertrag mit dem Zweitbietendem (nun der Höchstbietende).


    Zieht jedoch VOR Ablauf der Auktion der Höchstbietende sein Gebot zurück, so ist der Zweitbietende (nun der Höchstbietende) an den Kaufvertrag gebunden.

    Mein Hinterrad eiert, das muss sicherlich an dem Wärmewert meiner Zündkerze liegen! :nixweiss: