genau des wegen, solltest du es streichen, damit du siehst, das der satz selber mit streichung keinen sin macht es aber letztlich nicht darum geht, ob die gebotsrücknahme erst nach beendigung der auktion statt findet
edit
nach beendigung der auktion kann man sein gebot als solches nämlich nicht mehr streichen/zurück nehmen, sondern lediglich vom einen in kraft getretenen kaufvertrag zurück treten....oder liege ich da falsch?
somit passt das auch was ich vorher gesagt habe, das man als ehemaliger höchstbieter bzw. erneuter höchstbieter nicht zum kauf verpflichtet ist
nach §10 Satz 1 eBay-AGB folgendes festgesetzt ist:
Zitat:
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.