Unfallversicherung auch für Renntrainings

  • Hallo Leute,


    das hier sprengt wirklich den Rahmen, ich kann hier nicht auf jede Frage eingehen, einfach
    schon deshalb, da die einzelnen Punkte wirklich extrem beratungs-/erklärungsintensiv sind.


    Fassen wir doch mal ( jorkifumi) zusammen:


    Ob jemand eine Krankentagegeldversicherung braucht ist ganz einfach: Kann ich mit 25% weniger
    Netto für eine gewissen Zeit über die Runden kommen? Wenn ja - brauch ich das Teil nicht, wenn
    nein sollte ich mir zumindest über das Risiko im Klaren sein.


    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist meiner Meinung nach die ALLERWICHTIGSTE überhaupt,
    sie ist die Vollkasko für den Körper bzw. die Arbeitskraft. Ich kann es noch immer nicht verstehen,
    warum die meisten Menschen ohne zu zögern bereit sind, für ein neues Auto mit einem Wert von
    ein paar Zehntausend Euro, ein paar Hundert Euro im Jahr für die Vollkasko zu zahlen. Geht es
    aber um die existenzielle Absicherung der ARbeitskraft sind 50,- Euro im Monat nicht drin. Da
    stimmt die Relation nicht. Einfach mal ne Rechnung aufmachen: 1.500,- Euro monatliche Rente,
    bei Verlust der Arbeitskraft mit 35 Jahren sind 540.000,- Euro - und keine 30.000,- für ein bekacktes neues Auto. :mecker:


    Zum Thema Unfallversicherung: Ihr müsst Euch einfach drüber im Klaren sein, dass so gut wie alle Versicherer das Thema "Erzielung von Vmax" bzw. generell "Motorsport" ausschliessen.
    Es gibt dann wieder spezielle Policen wie z.B. von Veranstaltern angeboten, die aber lächerliche Versicherungssummen haben. Was also bleibt übrig? Entweder bleiben lassen oder eine Police abschliessen, die das Risiko deckt. Bei der hier angebotenen Variante ist Motorsport mit versichert, aber nicht im RAhmen einer LIzenz. Das ist so und da lässt sich auch nichts dran ändern. Das Dingens ist keine Rennfahrerunfallversicherung sondern eine ganz normale Private Unfallversicherung mit wirklich aussergewöhnlich gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Da sind eben dann Renntrainings, Touristenfahrten etc. mitversichert. Wem das nicht reicht, sprich wer ab und an Veranstaltungen fährt, die eine Lizenz benötigen, dann scheidet das halt aus. Punkt.
    Das Topic lautete ja auch "...für Renntrainings"


    Manuel: Was schreibst du hier schon wieder für einen Müll? Sorry, aber das muss ich so deutlich sagen. Zeig mir bitte eine Berufsunfähigkeitspolice mit einem Beitrag von 500,- Euro im Monat.


    Kleines Beispiel: 35 Jähriger Mann, Schlosser (Risikoberuf) - monatliche versicherte Rente
    von 1.000,- liegt bei ca. 90,- Euro.


    @Schinki: Du bringst mit der Unfallversicherung und BU was durcheinander. Das eine hat mit
    dem anderen eigentlich nix zu tun. Die Unfallversicherung zahlt eine monatliche Rente von Betrag X bei einer Invalidität von 50% oder mehr.
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte REnte, wenn Du Deinen JETZIGEN Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst. Wie hoch diese Rente sein muss ist individuell zu ermitteln, hängt mit dem aktuellen Einkommen, etwaigen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Stichwort "Erwerbsminderungsrente" - findet ihr auf eurer Renteninfo) und natürlich dem idividuellen Versorgungsziel zusammen.


    Allgemein


    Ein guter Berater ist neutral - er zeigt dir das Risiko auf, hilft dir dabei es einzuschätzen und zeigt dir einen Lösungsweg. Dass hierbei Provisionen fließen ist klar - dafür kostet die Beratung ja nichts. Es gibt auch die sogenannte Honorarberatung, da wird nur beraten und empfohlen nichts verkauft. Der Kunde kann dann provisionsfreie Produkte abschließen - er muss aber für die Beratung, so wie man es vom Rechtsanwalt oder STeuerberater gewohnt ist, ein paar Hundert Scheine auf den Tisch legen... kann sich jeder selbst fragen, ob er das machen könnte oder würde.


    Versicherungsgeschäft ist IMMER Vertrauenssache. Genau so wie ich mich als Noob auf die Aussagen eines Handerwerkers verlassen muss, ist es hier auch.



    Soweit mal für's erste...


    Grüsse,
    Wou




    Edit:

    Zitat

    BTT: Wichtig scheint mir die Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit Es sollte sich natürlich um eine echte BU handeln.


    @Schinki: Arbeitsunfähig ist einfach nur krankgeschreiben. Den Begriff der Berufsunfähigkeit gab es früher in der gesetzlichen REntenversicherung, die BU-Rente. Alle nach 01.01.1960 geborenen haben da aber keinen Anspruch mehr drauf. Für die gibt es nur noch die (wesenltich schlechtere) Erwerbsminduerungs-Rente. Da gibts die volle und die halbe. Um die volle zu erhalten, muss man mehr oder weniger scheintot sein. Genaue Definition siehe Google.
    Die BU in einem (guten!) privaten Versicherungsvertrag sagt im Prinzip ganz einfach folgendes: Wenn du zu 50% deinen derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst, bist du im Sinne der Bedingungen BU und erhältst die Rente. Punkt. Wer wieder anfängt zu arbeiten, z.B. nach Reha, bekommt dann, je mehr er wieder selbst verdient, die BU gekürzt.



    Und: Invalidität und BU haben nix miteinander zu tun. Bestes Beispiel ist unser Minister Schäuble. Der ist zu 100% Invalide, aber nicht berufsunfähig.
    Jemand mit psychischen Erkrankungen kann zu 100% Berufsunfähig sein, aber zu 0% Invalide.

  • Manuel


    Zitat

    @ Wou, bezüglich einer guten BU. Muss ich dir nicht erzählen, dass die bei einem ordentlichen Gehalt ganz schnell 500€ und mehr kostet (pro Monat)


    Und bei allen Bedingungen, die ich bis jetzt gelesen habe sind
    "Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit" davon ausgeschlossen. Meine Unfall Vers. hatte sich sogar schon ein mal bei einem Sturz in einem Zeittraining blöd angestellt. Da musste ich dann nachweisen, dass es sich um ein Fahrsicherheitstraining gehandelt haben sollte.


    Das mit den 500,- hab ich ja schon kommentiert :D


    Der Ausschluss Vmax ist aus der Unfallversicherung, der hat mit der BU nix zu tun, du wirst so einen Ausschluss bei uns nicht finden, einfach deshalb, weil keiner fragt was du so treibst, wir fragen auch nicht, ob einer raucht (oft Problem! weils keiner nachmeldet, wenn er anfängt).


    Und deine Unfallversicherung hat sich bei deinem Sturz nicht blöd angestellt, sondern du hast eine Leistung erwartet, die nicht enthalten ist. Wenn in deiner Unfall die Vmax Klausel drin steht, dann zahlt die das halt nicht. Dass du nachher evtl. was bekommen hast liegt nicht daran, dass die "ihren Fehler eingesehen haben" - sondern dass du sie mit der Kiste "Fahrsicherheitstraining" wohl einfach nur beschissen hast.

  • Einfach toll, wie sich Wou wegen Euch die Finger fransig schreibt :respekt:

  • Zitat

    Original von RockyFranco
    er verdient ja auch dran, wenns mein Job wäre würde ich mir die finger auch fransig schreiben :teacher:


    Kommt von Dir auch mal ein Beitrag zum Thema oder hast du
    nur polemische Kommentare auf Lager?


    Du hasts wohl noch immer nicht verstanden.

  • doch ich habs sehr wohl verstanden.
    auch wenn dir das forum gehört und du nur sinnvolle beiträge schreibst.
    Aber das Märchen vom guten Wou, der allen nur eine Versicherung schenken möchte....
    sorry.....lach mich kaputt. Aber nen Versicherungsverdreher der nicht an sich denkt kenne ich nicht.


    Nichts für ungut.


    und sorry für die un-konstruktiven beiträge in diesem fred

  • AXA BU Erfahrung:


    Seit 2003 bei der AXA als Selbständiger (im med. Bereich) gegen Berufsunfähigkeit versichert. Im Januar 2007 einen Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit gestellt wegen erheblichem Sehverlust von über 90 %, totaler Nachtblindheit, Verlust des Farbsehens und erhebl. Einschränkung des Gesichtsfeldes (sog. Tunnelblick) - Visus ca. 0,05, Gesichtsfeld auf 10 - 15 ° eingeschränkt. Wegen vorgenannter Störungen vom Versorgungsamt mit 100 Grad als Schwerbehinderter mit den Merkzeichen 'B' (ständige Begleitung), 'G' (Gehbehindert), 'H' (Hilflos) und 'RF' (Rundfunkgebührenbefreiung) eingestuft (Januar 2007). Nach über einem Monat kam eine schriftliche Mahnung, dass die AXA den ausgefüllten Fragebogen vermissen würden. Dabei hatte ich sämtliche geforderten Unterlagen der entsprechenden Sachbearbeiterin persönlich in Köln übergeben! In fast 8 Monaten Bearbeitung bei der AXA kamen Originalunterlagen im Hause AXA weg, Interne Mitteilungen wurden "versehentlich" an mich geschickt. AXA glaubte noch nicht einmal den Krankenkassenberichten, welche eindeutig ergaben, dass in den letzten 10 Jahren kein Augenarztbesuch stattfand. AXA will durch verschiedene immer weiter fordernde Untersuchungen jetzt eine Diagnosesicherung bzw. Ursachenforschung betreiben (welches vertragswidrig ist) um damit einen möglichen Ablehnungsgrund zu finden. Obwohl mein Augenarzt zwischenzeitlich ein Attest vorlegte, welches bei mir eine Erblindung im Sinne des Gesetzes bestätigt (Visus nun unter 2 %) will AXA trotz klarer Situation nicht zahlen. Im umfangreichen Schriftwechsel - u. a. auch mit Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. ... - wurden sinnverdrehende und/oder unwahre Behauptungen aufgestellt. (So wird bspw. behauptet, ich hätte um eine universitäre Untersuchung ersucht; mein Augenarzt hätte die Berufsunfähigkeit begründet (was nicht stimmt und er auch gar nicht hätte durchführen können/dürfen); ich würde die Mitwirkung an der Leistungsprüfung verweigern). Fragen auf solche Ungereimtheiten werden grundsätzlich nicht beantwortet bzw. einfach ignoriert. Interessant ist sicherlich, dass die AXA sich selbst in keiner Weise an das vom GdV (Gesamtverband deutscher Versicherer) - dessen Mitglied sie selbst ist - herausgegebene Handbuch zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit hält. In meinem Fall wurde zu keinem Zeitpunkt seitens der AXA über die noch mögliche berufliche Ausübungen gefragt. Der von der AXA beauftragte Arzt hat in grober Art und Weise gegen die Gutachterregeln verstossen. Bei der AXA wird offensichtlich, dass dieses Versicherungsunternehmen nur auf Ablehnung aus ist. Diese Versicherung legt die Rechtsregeln willkürlich fest.


    Es wird pauschal von derAXA unterstellt, ich hätte mich der Mitwirkungspflicht nicht gestellt - was definitiv nicht stimmt. Die ganze Bearbeitung der "Fachabteilung" geht nur auf Ablehnung des Antrages aus. Haben nach 8-monatiger Bearbeitung in meiner Angelegenheit immer noch nicht den Grad der Berufsunfähigkeit feststellen lassen und weigern sich kontinuierlich, dies durch einen von ihnen zu beauftragenden Arzt durchführen zu lassen - denn dann hätten sie keinen Ablehnungsgrund mehr! Was zunächst als recht positiv gewertet werden könnte, ist, dass die AXA nach 3 Monaten Bearbeitung zunächst für 7 Monate die Rente ohne Rechtsanspruch überwies. 2 Wochen später wurden noch einmal für 7 Monate die Rente überwiesen. Allerdings ist es sehr bedenklich, dass die AXA trotzdem nunmehr billigend in Kauf nimmt, dass ich quasi zum Sozialfall werde.


    Selbst der Vorstandvorsitzende, Herr Dr. K., von mir bereits mehrfach kontaktet, ist nicht in der Lage, die Angelenheit in geordnete Bahnen zu lenken. Versuchte nunmehr, einen Einschüchterungsversuch mittels Einschreiben-Rückschein, worin sie mir mitteilten, dass die Angelegenheit zunächst nicht weiter bearbeitet würde, bis ich meiner Mitwirkungspflicht (ärztliche Untersuchung in der Uni) nachkäme - dabei war ich bereits im März d. J. bei einem von der AXA bestimmten Arzt....


    Meiner Meinung nach, versucht die AXA eindeutig einen Ablehungsgrund zu finden. "Leider" konnten sie bisher keine Vertragsverletzungen finden, weswegen es zu einer Unwirksamkeit des Vertrages hätte kommen können; medizinische Ablehnungsgründe haben sie ebenfalls noch nicht gefunden. Mal gespannt, wie die AXA) weiter recht einfallsreich nach einer Ablehnung suchen.


    Ergänzung am 14. Februar 2008: Nachdem mein Sohn, der hier berichtet hat, nunmehr fast ganz blind ist, möchte ich als Vater den Eintrag weiterführen:


    Obwohl jeder von der AXA beauftrage Arzt die erheblichen Sehschwächen bestätigte, forderte die Versicherung weitere Untersuchungen - zum Schluss gar ein psychologisches Gutachten. Und das, obwohl hierfür absolut keine Notwendigkeit vorliegt. Zum Schluss trug mein Sohn eine Brille mit einer Grundstärke von 15 Prismen-Dioptrien, zuzüglich der korrigierenden vergrößernden Sehstärken. Das hinderte aber die Versicherung nicht, meinem Sohn auch eine Simulation zu unterstellen. Für Laien: Ein gesunder Mensch der solch eine starke Brille aufsetzt, ist definitiv nicht in der Lage auch nur einige Meter zu gehen, geschweige denn, etwas zu sehen. Das wird von jedem Fachmann bestätigt.


    Zwischenzeitlich erhielt mein Sohn vom Versorgungsamt nach Untersuchungen das Schwerbehinderten-Merkmal "Bl" für Blind. Trotz dieses Wissens hat die AXA mit Schreiben vom 13.02.08 festgestellt, dass trotzdem der ausgeübte medizinische Beruf mit Diagnosefähigkeit und Therapiefähigkeit noch zu mindestens 50 % möglich ist.


    Jetzt ist das Gericht gefordert.


    Ergänzung am 23.02.08: Die Praxis wurde geschlossen, dank der Versicherung nun ein Fall für ALG II und dort wird die Erwerbsunfähigkeit festgestellt, dann also letztendlich ein Fall für das Sozialamt....


    So sieht es gewöhnlich aus, wenn der Versicherungsfall eintritt. Natürlich nicht nur bei AXA, insofern sind die Versicherer recht ähnlich.


    Merke: Eine Versicherung lebt nicht davon zu regulieren, sondern davon Beiträge - und zwar möglichst ohne Gegenleistung - zu kassieren. :teacher: