Anmelden ohne Fzg-SCHEIN, aber mit Abmeldebescheinung (08/2003)

  • Hallo!


    Anmelden ohne Fzg-SCHEIN, aber mit Abmeldebescheinung (08/2003)


    Ich habe den Rahmen getauscht, der alte wurde vor Wochen abgemeldet und der neue wurde 08/2003 abgemeldet, also <7 Jahre (relevant für TÜV).


    Damals wurde noch der Fzg-Schein eingezogen und eine Abmeldebescheinigung (grüner Zettel) ausgehändigt.


    Seit paar Jahren wird das jedoch anders gehandhabt, den Fzg-Schein gibt es entwertet zurück, so war es auch bei der Abmeldung des alten Rahmens.


    Werden die beim StVA die Abmeldebescheinigung annehmen, denn sie weist ja nach, das die Kiste damals wirklich dort abgemeldet wurde?!


    Ansonsten müssten die sich ja mit dem Amt von damals in Verbindung setzen und den Fzg-Schein anfordern, den es vielleicht garnicht mehr gibt.


    (Brief da, Vers.-Nachweis da, TÜV-HU/AU wird vorher gemacht, KZ reserv.)


    MfG Wayne

  • Der FZ Schein ist dem SVA wurscht, Du brauchst:


    Brief
    Tüv Schein
    Versicherungsbescheinigung ( ex Doppelkarte, es gibt oft Übermittlungsfehler, deshalb lasse ich mit das "per alter Doppelkarte" immer von der Versicherung ausdrucken)
    Kohle
    Perso


    Da mehr als 2 Jahre abgemeldet also erstmal mit Kurzkennzeichen, roter Nummer oder Bescheinigung der Versicherung ( alt. Doppelkarte) zum Tüv und 21iger machen .
    Dann damit zum SVA und es gibt einen neuen Brief + FZ Schein.

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

    Einmal editiert, zuletzt von Schlafmütze ()

  • 21 war immer billiger als die 29iger :biggrin:


    Der normale gültige Untersuchungsbericht der 29iger reicht.....



    Aus dem Net:


    Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

  • Normal geht es mittlerweile so
    Du packst das Motorrad auf dem Hänger
    fährst zur Dekra
    die machen eine Abnahme ähnlich wie eine HU,er fährt auf dem Dekra-Privatgelände eine Runde ohne rotes Kennzeichen,kostet 58 Euro
    Dann kannst du anmelden.
    aber Vorsicht diese AUK die kann nerven.
    Am besten suchst du dir einen Händler deines Vertrauens (und nicht rummosern wegen die 20E mehr die er nimmt sonst schlägt er gnadenlos zu , wegen Abgas- Ultra-Schallbad ect )mt Dekra-Stützpunkt zahlst 20Euro mehr und ab gehts zur Zulassung.

    Einmal editiert, zuletzt von rs500r ()

  • Ich hab jetzt eine seit 1998 stillgelegte RG500 mit einen ganz normalen Dekra-Bericht angemeldet bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von rs500r ()