Garantie auf Motorsportteile?

  • Ich habe vor einigen Wochen den Motor meines Karts revidieren lassen (es handelt sich um einen Yamaha YZ125 Motocross-Motor)


    Jetzt ist, noch bevor ich das erste mal gefahren bin, der nagelneue und mit 88,50€ unverschämt teure Ansaugstutzen gerissen. :kopfklatsch:


    Kann man ein solches Teil reklamieren, schließlich stammt es ja von einem Wettbewerbsmotor...


    Wie sieht es aus mit Gewährleistung? Im ersten halben Jahr muss ja der Verkäufer nachweisen, dass das Teil einwandfrei ausgeliefert wurde, also liegt die Beweislast beim Händler...oder?

    wer sich nicht mindestens 2 mal im Jahr ablegt, fährt zu langsam :freak

  • ....meines Wissens nach, gibt es auf Motorsportteile keine Garantie.
    Einfach mal anrufen oder Anschreiben, mehr als NEIN sagen geht doch nicht, aber vielleicht geht er auch den Garantie oder Kulanzweg.


    Viel Glück !


    michl

  • michl,


    im Grunde ist ja immer der Passus des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs" mit im Spiel, wenn es um Garantie geht.


    Bei Rennteilen ist nunmal der Einsatz bei Rennen bzw. allgemein der Motorsport der bestimmungsgemäße Gebrauch und damit eigentlich ein Garantieanspruch gegeben!


    Aber wer klagt?


    Bekommt man Recht, aber hinterher keine Rennteile mehr?


    Du als Hersteller wirst verklagt, jemand für ein Rennteil wegen eines Schadens Ersatz zu liefern, wirst Du dann aber später weiter Geschäfte mit dem machen?


    Ich glaube nicht!


    Racepa

  • man muss ja nicht gleich Klagen. Wenn der Motor aus ner Motocross maschine ist, ists ja ehr ein Großserienteil welches sich unter relativ harten Bedingungen bewärt hat, also sollte es halten und nicht nach dem ersten Einsatz verrecken.
    Wenns keine Garantie gibt muss man eben in den Saueren Apfel beißen.


    Andererseits - kauft man seine Rennteile bei jemanden der sein Zeug überteuert verkauft und dessen gelieferte Teile nicht halten oder sucht man sich auf die Dauer nicht jemanden der bessere Qualität anbietet?

  • 41iger,
    so in etwa hatte ich angefangen zu denken, nur wenn man ein Teil in einem "nur" Rennteileladen kauft, ich weis nicht wie da die Rechtslage ist.
    Was sagen denn das AGB, des Anbieters dazu !?


    Mein Tipp, Versuch macht gluch.


    Peter,
    sicher hast Du Recht, nur muss man wissen brauche ich den Anbieter noch mal..oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von michl ()

  • michl,


    wie ich schrieb:



  • Nur so zur Info:
    88,50 ist ein Geschenk!!!!
    Hier mal der Preis HEK und Endverbraucherpreis für einen Ansaugstutzen für Yamaha TZ250:


    4TW135650000 VERBINDUNG, VERGASER Normal 1,033.24EUR 612.90EU


    Das Motorrad hat übrigens 2 von diesen Teilen!!!!!!!
    So nun aufhören zu jammern.




    Aber zum eigentlichen Problem:
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ansaugstutzen vor Gebrauch reisst?? Quasi "im Prospekt schon kaputt"??
    Wenn das Teil also defekt ist, kann es sich nur um einem Montagefehler oder um ein von vorn herein schadhaftes Teil oder aber um ein modifiziertes Originalteil (verschlimmbessert) handeln. In den ersten beiden Fällen (sofern von ihm montiert) wird der Fachhändler sicherlich das Teil austauschen.



    Gruß
    GuFi

  • ...gufi, das ist nen batzen geld für die tz teile, aber dennoch sind 88,50 für so nen teil schon deutlich überzogen
    schließlich reden wir hier nicht von einem spezialteil, sondern um ein ganz normales 08/15 serienteil

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

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