Mal was ganz anderes, unabhängig vom Arbeitsprinzip zum professionellen Sport allgemein, aber auch zum Motorradsport speziell gehörend. Im Moment sind sich die Juristen uneins über den Fall Draxler (Profispieler bei Schalke), also ob er Abends nach 22:00 Uhr noch, gegen Geld, Bällen Tritte versetzen darf. Das hat jetzt mit Motorradrennen wenig zu tun. Interessant wird es jedoch, wenn man die Begründung für diese Zweifel kennt: Das Jugendarbeitsschutzgesetz. In diesem findet sich u. a. auch, dass Jugendliche keiner Unfallgefahr ausgesetzt werden dürfen, wennicht zu erwarten ist, dass sie diese richtig einschätzen können. (§22 I, Ziff. 3)
Wenn man nun davon ausgeht, dass in der IDM und der WM ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (andenfalls wäre es kein professionelles Racing), dann folgt doch daraus, dass alle Minderjährigen, eben wegen der Unfallgefahr, an solchen Rennen gar nicht teilnehmen dürften. Jedenfalls dann nicht, wenn man das o. g. Gesetz streng auslegt.