auspuff und illegal

  • da nun schon so oft drüber diskutiert wurde und eigentlich nie ein
    richtiges ergebniss dabei raus kam,
    hab mich heute bei der tüvabnahme mit zwei tüvingenieure bezüglich der "illegalen" auspuffeintragungen unterhalten


    es sieht so aus, das wenn man mit einer eingetragenen jolly und co. NICHT
    zwangsläufig illegal unterwegs ist


    und zwar wird bei begründeten verdacht einer illegalen eintragung, die eintragung von hinten aufgerollt,
    soll heissen;
    erst einmal werden die unterlagen geprüft, die der tüvprüfer bei der eintragung erstellt und bekommen hat.
    sollte es aufgrund dessen zu ersehen sein, das der tüvprüfer mist gemacht hat, ist ER dran, nicht der halter!
    schließlich ist der tüv genau die anlaufstelle, die entscheidet, ob ja oder nein und genau deswegen müssen auch nur die leute dafür gerade stehen, die ja oder nein sagen, so der wortlaut der beiden prüfer


    sollten jedoch die unterlagen in ordnung sein, der prüfvorgang somit auch seine richtigkeit haben, wird geprüft, ob die eingetragene anlage/papiere verändert wurden um sich eine ordnungsgemäße eintragung zu ergaunern (abe oder e nr. nachträglich einstantzen/erstellen).
    in dem fall ist der halter dafür verantwortlich und auch quasie illegal unterwegs



    die sache mit dem kat
    der kat ist bj. bedingt pflicht und kann selbst bei motorrädern die werksmäßig einen kat haben, sofern unter der bj grenze, ausgetragen werden!!!
    dazu bieten zb. einige sportauspuffherstellen für diese baujahre komplettanlagen ohne kat aber inkl abe/gutachten an....



    der haken an der ganzen sache
    heute sind eintragungen ohne abe/gutachten/e nr, so gut wie nicht mehr möglich!
    warum?
    "früher" lag es wohl mehr im ermessen des prüfers
    heute jedoch kommt jeder prüfbericht in einem pool und wird anschließend überprüft (stichprobenartig) sollten da dann nicht ordnungsgemäße eintragungen auftauchen, bekommt der prüfer ärger...
    somit wird sich heute kein prüfer mehr so einfach aus dem fenster lehnen wollen und etwas ohne abe/e eintragen...


    dennoch, die die ihre anlage auch ohne unterlagenfälschung eingetragen bekommen haben, haben absolut nichts zu befürchten!


    die anlagen müssen natürlich im ordnungsgemäßen zustand sein!

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Ja, so ähnlich dachte ich mir das schon.


    Wenn ich eine Maschine kaufe, die vor 7-8-10 Jahren die Eintragung einer Auspuffanlage erfahren hat und im Schein steht "blablabla Zubehör-Auspuffanlage mit Kennzeichnung blablablabla", und die auch im FZG-Schein steht, dann ists doch eigentlich nachträglich unmöglich das noch nachzuvollziehen, welcher TÜV-Prüfer diese Eintragung vorgenommen hat.


    Hausbrand -> alle Dokumente weg


    Damals bei meiner Mito war ein ALU-Giannelli-ESD eingetragen. Krach-Laut. Da stand einfach nur drin "GIA. Schalld m. Endrohr 15mm". Fertig. Mehr nicht.


    Und wenn das da drin steht, dann gehe ich davon aus, dass das recht so ist. Und wäre mir zu dem Zeitpunkt einfach nicht möglich gewesen den TÜV-Prüfer ausfindig zu machen, der mir das eingetragen hat.


    Von daher wäre ich doch auch fein raus.


    Ebenso meine Stahlflex. Keine Ahnung ob die ne ABE haben. Ich hab jedenfalls keine. Und E-Nummer haben die auch nicht. Aber die sind eingetragen und von daher ist mir das echt Lulu. :D


    Und Grauzonen gibts IMMER!


    Am Ende siehts doch so aus, dass du dir ne Auspuffanlage dranbaust, die abgenommen wird von einem Typen der keine Ahnung hat, und du bei einem Bullen landest, der Ahnung hat. Scheiße is. :D
    Oder du landest bei einem TÜV-Prüfer der Ahnung hat, dir das nicht einträgt, obwohl alle Bullen rundherum keine Ahnung haben, was auch scheiße is.


    Ich werde auf jeden Fall mein Glück bei der DEKRA probieren um ne Eintragung zu bekommen. Und falls das geschehen sein sollte,da ists mir ziemlich egal was die Polizei sagt, die könnten dann höchstens noch die Lautstärke bemängeln.

    die Kraft der zwei Kerzen

    Einmal editiert, zuletzt von Pagai ()

  • also meine ganzen eintragungspapiere sind allesamt online hinterlegt und jederzeit von der zulassungsstelle abrufbar, mit name vom prüfer, änderungsvorschlag der papiere etc. der ganze wisch halt.

  • Mei... so ein Bohei.
    Anscheinend gibts also nur begrenzte Möglichkeiten:


    - Entweder man fährt Serienanlage (ohne Kat, merkt eh keiner), ggf modifiziert (merkt auch keiner)
    - oder ne VJ21 und lässt den Kram eintragen
    - oder holt nen Rahmen mit ner uralten Eintragung die sich nicht so einfach nachverfolgen lässt. Im Zweifelsfall ggf trotzdem Ärger.
    - lässt sich mit viel Brimborium eine Eintragung machen welche einer genauen Überprüfung eh nicht standhält. Im Zweifelsfall ggf trotzdem Ärger.
    - oder hängt eben ne Rennanlage so dran.
    - hab ich was vergessen?


    Bedenken muss man dass die Dinger ausser Krach in der Praxis eh nichts bringen. Damit meine ich dass damit auf der Hausstrecke keine nennenswerte Verbesserung rauszuholen ist im Auftrag ner modernen 600-1000-er zu folgen. Sogar am Prüfstand werden kaum mehr als 5-6PS zu ner gut abgestimmten Serienanlage messbar sein. Ist halt chic und man meint das haben zu müssen da es "alle" haben.
    Aber im dümmsten Fall wird dann halt das Portemonnaie gezückt :nixweiss: Die immer mal wieder bemühte Geschichte von wegen erloschenem (Haftpflicht-)Versicherungsschutz ist doch eh nicht haltbar, oder kennt jemand so einen Fall?


    Also ich kenne nur 2 Möglichkeiten: Serie mit ruhigem Gewissen oder Rennanlage mit n bischen "Nervenkitzel" :D


    Gruß, J-C

    Schieber- , Getriebe- , Motorgehäuse- und Kurbelwellenkiller

  • Zitat

    Bedenken muss man dass die Dinger ausser Krach in der Praxis eh nichts bringen.


    genau aus dem grund machen das sicherlich die meisten.


    Zitat

    Die immer mal wieder bemühte Geschichte von wegen erloschenem (Haftpflicht-)Versicherungsschutz ist doch eh nicht haltbar, oder kennt jemand so einen Fall?


    die sitzen alle im knast. :)


    gab es nicht im apriliaforum so einen fall?


    und zu der Leistung, naja. Mag sein, dass mit dem serien-motor nicht mehr rauszuholen geht, aber man kann durch den auspuff die obere grenze der leistung des motors nach oben verschieben, die dann durch andere modiFICKationen erreicht werden.

    die Kraft der zwei Kerzen

  • Zitat

    Original von Pagai
    aber man kann durch den auspuff die obere grenze der leistung des motors nach oben verschieben, die dann durch andere modiFICKationen erreicht werden.


    Die dann aber ganz sicher zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
    :teacher:

    Erst wenn die letzte Tankstelle geschlossen ist werdet ihr feststellen, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft.

  • Hallo,


    bitte nicht aus dem Zusammenhang heraus gerissen zitieren! "Nichts bringen" meinte ich im Zusammenhang dass die Dinger aus 65PS eben 70PS machen, aber die "Konkurenz" mit mindestens 110PS an den Start rollt...


    Das Problem hier ist doch dass die Leute einen Production Racer für die Strasse haben wollen. Das wollte ich auch gerne, aber mir ist sonnenklar dass das legal nicht gehen wird...


    Was die Sache mit der BE angeht: Problematisch ist das Ganze sicher bei gedrosselten 34PS-Maschinen von wegen Führerschein und so. Ich gehe mal von einer offenen Zulassung und vorhandensein eines *Motorrad* Führerscheines :winking_face: aus...
    Ich kenne nur die Aussage dass die (Haftpflicht-) Versicherung zahlen *muss* und sich maximal 10000DM (=5000€) wieder zurückholen kann falls nachgeweisen werden kann dass der Umbau in ursächlichem Zusammenhang zum Unfall steht. Kasko zahlt natürlich nicht aber wer hat die schon.


    Man kanns auch anders sehen: Ich sehe die Renntüte als Steigerung der Fahrsicherheit: Wenn man schon übersehen wird so wird man wenigstens nicht überhört :daumenhoch


    Gruß J-C

    Schieber- , Getriebe- , Motorgehäuse- und Kurbelwellenkiller

  • Zur Lautstärke:
    Großes Problem für Blinde oder Sehbehinderte sind leise Autos. Ohne Mist.
    Diese Elektromobile sind zwar leise, werden aber von sehschwachen Leuten teilweise nicht wahrgenommen. Dann lieber Krach, dass die schon 2km vor dem Eintreffen die Straße räumen können. :)


    Und weshalb das "*muss*" in Sternchen?


    Zitat

    bitte nicht aus dem Zusammenhang heraus gerissen zitieren! "Nichts bringen" meinte ich im Zusammenhang dass die Dinger aus 65PS eben 70PS machen, aber die "Konkurenz" mit mindestens 110PS an den Start rollt...


    also relativ nichts. :D

    die Kraft der zwei Kerzen

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  • also, ich und einige andere haben nichtnur den auspuff sondern auch die leistung eingetragen. habe solche rähmen schon öfters bei ebay gesehen und kenne leute die sowas noch im regal liegen haben.
    da es bei der rgv einige rähmen mit solchen eintragungen gibt müssen die prüfer ja auch irgendeinen grund für ihr handeln haben. denn suche mal eine aprilia rs 250 mit auspuffeintrag, gibts fast garnicht. theoretisch müssten die prüfer die das ganze an der rgv eintragen ja auch die rs eintragen wenns illegal wäre, tun sie aber nicht. ich frage mich wieso. irgendeinen grund muss es ja geben der die prüfer in die annahme stellt dass der auspuff bei der 22er legal einzutragen ist!

  • So wie ich das von meinem Prüfer kenne,spielt beim Eintag der Mehrleistung nicht nur das Fahrwerk/Bremsen eine wichtige Rolle, sondern auch durch die verursachte Mehrleistung das höhrere Abgasverhalten. Da wurden die Richtlinien ja immer weiter verschärft.
    Mit einem Baujahr von z.B. einer RD 350 um die 1983 ist noch viel möglich. Bei einer RS um die 1998 wird das eng wenn nicht gar "legal" unmöglich.


    Polizisten berufen sich immer nach dem deutschen Gesetz, das nehmen die mit Recht als Basis. Was der Prüfer einträgt,muss schon per Ausnahmegenehmigung dagegen halten ( siehe kleine Nummernschilder an den Harleys) bzw. muss er es technisch gesehen als vertretbar halten.


    Was der Prüfer einträgt gilt für ihn als legal, wenn man das Gelände verlässt, wird einem dann eventuell Manipulation vorgeworfen. So kann der Prüfer eintragen mit den legalen Werten. Was man dann 5 Minuten später dran schraubt.....! So isses doch oft.


    Holli