Für Ring- und Offroad-Fahrer

  • Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • und was sagt uns das!?!?

    schleunigst die fahrgestellnummern raus flexen... denn wo keine straftat nachgewiesen werden kann, darf auch nicht bestraft werden :winking_face:


    oder!?

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Rausflexen wirds wohl nicht bringen. Die Nummer kann jederzeit wieder lesbar gemacht werden.
    Außerdem ist eine rausgeflexte Nummer wohl ein eindeutiges Zeichen für ein gestohlenes Moped. Da werden die bestimmt nicht dran voebei gehen.

    Erst wenn die letzte Tankstelle geschlossen ist werdet ihr feststellen, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft.

  • Zitat

    Original von faeka
    und was sagt uns das!?!?

    schleunigst die fahrgestellnummern raus flexen... denn wo keine straftat nachgewiesen werden kann, darf auch nicht bestraft werden :winking_face:


    oder!?


    Und schwupp - hast du neben einer Steuerhinterziehung auch noch eine Urkundenfälschung an der Backe.


    http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/strafr/1842


    Wie beauli schon erwähnt hat, ist es heutzutage möglich, die ursprüngliche FgSt Nr. sichtbar zu machen.

  • wieso urkundenfälschung? ich will das teil doch nicht mehr auf die straße bringen!?
    zudem fälsche ich nicht´s sondern vernichte somit eine für mich nicht mehr verwendbare "urkunde"


    ob eine rausgeflexte seriennummer wirklich zum verknacken reicht....kann ich mir nicht vorstellen, denn im zweifel für den angeklagten!
    zudem... wenn man sie nicht nur raus flext, sondern gegebenenfalls noch mal drüberbrutzelt, sollte auch im nachhinein nix mehr zu lesen sein... :nixweiss:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • kommste ins gefängniss :winking_face:


    aber mal was anderes... was passiert, wenn die mopete in zahlung bei nem händler gegeben wird und dieser die dann weiter verkauft?

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Zitat

    Original von faeka
    aber mal was anderes... was passiert, wenn die mopete in zahlung bei nem händler gegeben wird und dieser die dann weiter verkauft?


    Dann wird er wohl vom VK Preis die 19% MWSt abführen müssen!

  • Zitat

    Original von faeka
    wieso urkundenfälschung?


    Stimmt. Der jur. korrekte Begriff lautet in diesem Fall "Urkundenunterdrückung":


    V. Urkundenunterdrückung (§ 274)
    § 274 dient dem Bestandsschutz von Urkunden und technischen Aufzeichnungen, die der Beweisführung eines anderen dienen; es soll die Beseitigung oder Beeinträchtigung eines Beweismittels verhindert werden.


    1. Objektiver Tatbestand
    Tatobjekt: echte urkunde oder technische Aufzeichnung (s.o.)
    Keine ausschließliche Befugnis des Täters, d.h der Täter darf nicht das alleinige Recht haben, die Urkunde zur Beweisführung zu benutzen.
    Tathandlung: Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken
    Vernichten ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die Urkunde als Sache zerstört worden ist, sondern bereits dann, wenn der Inhalt der Urkunde vollständig beseitigt ist und die Sache als solche noch vorhanden ist.


    Wird aber strafrechtlich mit Urkundenfälschung gleicgesetzt.


    Zitat

    Original von faeka
    zudem... wenn man sie nicht nur raus flext, sondern gegebenenfalls noch mal drüberbrutzelt, sollte auch im nachhinein nix mehr zu lesen sein... :nixweiss:


    Da liegst du falsch. Das Material wird beim Einschlagen der Nummer verdichtet. Und das kann man (mit Ultraschall???) sichtbar machen.

    Einmal editiert, zuletzt von kawanova ()

  • jo hab das auch mal gesehen wie das sichtbar gemacht wird. kann auch sein dass das angeätzt wurde oder so. jedenfalls hat man auf der glatten oberfläche den abdruck erkennen können. aber ich glaub das ist auch nur eine frage dessen, wie tief man flext :winking_face: