Lenkerschloss+TÜV

  • Hallo,


    ich hab mal gehört,daß es möglich ist sich das Lenkerschloss "austragen" zu lassen und statt dessen sowas wie "Diebstahlsicherung durch loses Zubehör" (Bremsscheibenschloss oder so) eintragen zu lassen.Hat da schon mal jemand Erfahrungen gesammelt ?


    Greetz


    Chris

  • Also bei mir hat der Prüfer das nicht funktionierende Lenkerschloss mal moniert.
    Dass es dazu Alternativen gibt hat er nicht erwähnt.


    Warum, tut dein LS nimmer?

  • Das ist der entsprechende §
    §38a Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung
    2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.



    Das habe ich auch dazu gefunden:
    Krafträder müssen eine hinreichend wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung haben. Diese muß grundsätzlich fest am Fahrzeug angebracht sein. In bestimmten Fällen kann die Diebstahlsicherung auch lose mitgeführt werden, wozu jedoch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

  • :respekt:


    Das hast du schön gemacht! Wenn du schon beim Gesetzestextelesen bist, such mir
    doch bitte noch was passendes für mein VJ21-Zulassungsproblem raus.


    :dafür:

  • Das Teil tuts schon noch ,ist bei der NSR aber ein elektrisch unterstütztes Bauteil mit Kabelzug welches geschätzte 2 Tonnen wiegt....


    Greetz


    Chris



  • ja, ich hatte mal nen Boldor Umbau, da war das in der Art ein-. bzw ausgetragen.
    Muss mal suchen ob ich noch ne Briefkopie habe.

    Herr Annelise, duzen ist hier illegal.

  • Moin,


    der TÜV trägt in den Brief "Ausnahmegenehmigung erforderlich...", ein.
    Die Genehmigung wird danach vom Verkehrsamt erteilt und Stempel mit Unterschrift haben mich 2002, glatte 80€ gekostet...
    Bei der letzten HU im vergangenen Jahr, beim Prüfer meines Vertrauens, hat er mir beim Schwätzchen mitgeteilt, dass er das heute nicht mehr machen würde, da "...bei einem Umbau der Istzustand nicht verschlechtert werden darf."


    Viel Glück mit Deiner 21er,


    2-Stroker

  • Hab mir schon gedacht,daß es nicht so einfach wird.Na dann werde ich mal alle legalen und halblegalen quellen anzapfen und es versuchen....


    Greetz


    Chris