Projekt RG400 Japan Import

  • Neben den RGV Projekten blieb halt ne RG mein Traum. Nach all dem was ich freundlicherweise auch hier im Forum lesen durfte war klar, es soll eine mit möglichst geringer Laufleistung sein. Da so etwas bekanntlich schnell im 5 stelligen Bereich liegt, sprengt es jedoch klar mein Budget.


    Also gesucht und gefunden: RG 400 Yoshimura in Japan (soweit ich weiss, gabs diese Edition fast nur in Japan, Australien und Neuuseeland). Sie hat 5.200km Laufleistung und sollte damit neuwertig sein. sämtliche Papiere etc.


    Werde berichten, wenn sie da ist, was allerdings 40 Tage dauern kann.



    Nur die Zeit ist unbestechlich

  • Aufpassen, wenn die nur für Australien, Neuseeland und Japan gedacht war,
    ist sie bestimmt ein Rechtslenker!

  • Zitat

    Original von Tante Wu
    Aufpassen, wenn die nur für Australien, Neuseeland und Japan gedacht war,
    ist sie bestimmt ein Rechtslenker!


    nice !!! :biggrin:

  • Wie bist du denn an die gekommen? Kannst du japanisch oder hast du Kontakte dorthin? Willst du die dann gar nicht zulassen?
    Wie teuer ist denn das verschiffen und der zoll?

  • Rechrche, recherche recherche... paar Kontakte hier und dort und dann gehts. Das Teil ist in ca 40 Tagen hier kostet ungefähr 600 EUR die Verschiffung etc..


    Klar wenn hier Bestandsaufnahme, Inspektion, Reifen und Zulassung...


    Gruss


    Chris

    Nur die Zeit ist unbestechlich

  • und wie machst du das mit der zulassung? die war ja schließlich noch nie in der eu zugelassen. oder kann man oldtimer auch neu zulassen?

  • Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland


    Erforderliche Unterlagen:


    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung
    bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
    Vollmacht für Beauftragten
    Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (Bankverbindung)
    ausländische Kfz-Papiere (COC-Papier)
    ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten
    elektronische Versicherungsbestätigung
    Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
    technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (falls kein COC-Papier vorhanden ist)
    TÜV + AU-Bescheinigung



    Quelle: http://tinyurl.com/d4oa4no



    :winking_face:

  • Warum der Zusatz Yoshimura?? Hideo Yoshimura hatte eigentlich Zeit seines Lebens mit Zweitaktern nix am Hut.
    Ursprünglich mit den Mehrzylinder Flugzeugtriebwerken in den schlimmen Zeiten des zweiten Weltkriegs groß geworden, hat er seine Tuninkünste ausschließlich Viertaktaggregaten gewidmet!
    Seinen späteren Rufnamen Pop oder Pops erhielt er von den amerikanischen GI´s, die sein Land nach Kriegsende besetzten und deren meist britische Maschinen aus dem Hause BSA er oft recht erfolgreich ein wenig aufmotzte!

    Das Leben ist zu kurz, um Biermixgetränke zu trinken!

    Einmal editiert, zuletzt von makila1a1 ()

  • Yoshimura wegen Lackierung in Anlehnung der Suzuki Renn Werksteam Farben. Meines Kenntnissstandes bei den RG Modellen nur bei der 87`er RG 400 zu finden.


    Gruss


    Christian

    Nur die Zeit ist unbestechlich

  • Hallo
    Wenn die vor dem 1.1.89 nicht in der EU einmal Zugelsassen war ist die Sache meines Wissens nicht so einfach den dann greifen die Abgasbestimmungen nach dem 1.1.89
    Ob Anmeldungen außerhalb der EU vor diesem Datum und damit der Bestandsschutz Anerkannt wird weiß ich leider nicht genau.
    Vielleicht weiß das aber jemand anders aus dem Forum genau ?
    m.f.g. Matthias