Versicherungsfräge

  • Also das ist ja mal was ganz neues das die gegnerische Versicherung vorgeben kann wo du den Schaden wie zu reparieren hast?! :nuts: Das sind allerdings auch Spezialfälle im Beispiel von Rolf.


    Es gibt so zwei Möglichkeiten:


    A) Gutachter
    B) Werkstatt und Kostenvoranschlag


    Beides an die entsprechende Versicherung und das OK einholen.


    Die Versicherungen / Werkstätten fragen nach wer das Geld regulieren soll. Ansonsten legst du das Geld aus und bekommst nen Verrechnungscheck.


    Hatte in den letzten 2 Jahren zwei Unfallreparaturen:


    Vectra C Kombi Bj 2008
    1) Außenspiegel (Elektro + Dimmer + Heizung) angefahren und Gehäuse gebrochen = 800€
    2) Kleiner Auffahrunfall sogut wie nichts zu sehen = über 2500€


    Mit bissel Bastelei hätten man wahrscheinlich auch die Themen selbst oder außerhalb der Fachwerkstatt richten können allerdings hast du dann für ewig die A-Karte denn:
    1) Unfallfahrzeuge verkaufen sich schlechter und Wertminderung gibts nur bei sehr neuen Autos
    2) Es argumentiert sich beim Verkauf besser wenn man sagen kann das alle Teile in der Fachwerkstatt getauscht wurden.
    3) Wenn mir z.B. nach nem halben Jahr die Heizung / Dimmer im Spiegel kaputt geht ist es zu spät und ich darf blechen.


    Zumal selbst bei Zubehörteilen und kleinen Reparaturen meistens schon mehrere hundert Euro zusammen kommen und die Beteiligten das sowieso nicht aufbringen wollen und die Versicherung zahlen lassen.


    Daher Vertragswerkstatt und Teile tauschen lassen und Ruhe ist.

  • Auto wurde heute bei der Werkstatt vorgeführt. Erste schätzung des Schadens: ca 1700€.
    Morgen ist der Kostenvoranschlag fertig welcher auch gleich weiter zur Versicherung geht.


    Die Sache ist:


    Mit den Kratzern die nun an meinem Auto dazu gekommen sind kann ich leben. Die Tür allerdings schrammt aktuell am Kotflügel entlang, wenn man sie öffnet. Das möchte ich in der Werkstatt beheben lassen, also Türkante und Kotflügelkante richten und Spaltmaß "einstellen".
    Gibt es die Möglichkeit das teilweise über die Versicherung abzuwickeln, also den Schaden teilweise ausbezahlen zu lassen und den anderen Teil mit MwSt in das Fahrzeug zur Reparatur stecken?

  • Zitat

    Fahrerflucht ja - habe ich auch angezeigt. Durch das Kennzeichen wurde aber der Fahrer ermittelt welcher sich bereits bei mir gemeldet hat und an einer unkomplizierten Abwicklung interessiert ist.


    schön, dann kann ja alles über die versicherung von ihm laufen. UND POLIZEI.
    fahrerflucht ist scheiße. IMMER. der wollte abhauen. was wäre, wenn ihn niemand gesehen hätte?
    sorry, arsch in der hose haben und GLEICH den fehler gestehen. nicht erst, wenn man erwischt wird.



    Zitat

    Wenn der Schaden anständig reguliert wird, ist es mir egal ob die Fahrerflucht weiter verfolgt wird oder nicht.


    wärs mir nicht.
    ich hab auch schon 2-3 jemandem die stoßstange mit meiner anhängerkupplung geschrottet, hätte einfach wegfahren können. aber nein. am ende hats jemand gesehen.
    fahrerflucht = STRAFTAT!


    zu der werkstatt...pffft...du lässt das reparieren wo du willst und wenn das nicht den rahmen dermaßen sprengt, zahlen die schon.

    die Kraft der zwei Kerzen

  • wenn du den schaden nicht reparieren lässt wird dir die mwst. vom kostenvoranschlag abgeszogen... :teacher:
    so wars bei mir, mein opc wurde auch angefahren, 2800,- schaden.
    an der heckstoßstange und türleisten war/ist der lack ab :smiling_face_with_horns:
    den schaden der gegnerischen versicherung gemeldet, kostenvoranschlag machen lassen und das ganze ist über meinen rechtschutz gelaufen ...
    der fällige betrag wurde dann auch anstandslos auf mein konto überwiesen...

    ....Der einzige Unterschied zwischen einem Kind und einem Mann ist der Preis ihrer Spielzeuge....