Versicherungsfräge

  • Hallöchen zusammen!


    Am Freitag ist jemand an meinem parkenden Auto hängen geblieben. Ich selbst habe es nicht gesehen, jedoch gibt es einen Zeugen. Ich kam kurz nachdem es passiert sein muss dazu und wollte denjenigen der mein Fahrzeug geschädigt hat noch stoppen- Bevor ich das allerdings tun konnte, fuhr der Mann davon.


    Die Frage ist jetzt:


    Wie gehe ich damit gegenüber welcher Versicherung um? Mein Plan sieht bis jetzt so aus:
    Fahrzeug bei der Werkstatt abgeben, Schaden feststellen lassen und Kostenvoranschlag einholen.


    Muss ich mich dann beim schädiger oder seiner Versicherung melden oder ich mich mit meiner in Verbindung setzen? Wie läuft sowas normalerweise ab?


    Addresse, Versicherung + Scheinnummer, Kennzeichen etc. ist bekannt. Der Mann hat sich heute bei mir gemeldet.

  • Fahrerflucht ja - habe ich auch angezeigt. Durch das Kennzeichen wurde aber der Fahrer ermittelt welcher sich bereits bei mir gemeldet hat und an einer unkomplizierten Abwicklung interessiert ist.


    Wenn der Schaden anständig reguliert wird, ist es mir egal ob die Fahrerflucht weiter verfolgt wird oder nicht. :nixweiss:

  • An die gegnerische Versicherung wenden. Die sagt dann mit welchem Lackierer sie zusammenarbeiten. Der Verursacher kann dann immer noch entscheiden ob er selbst bezahlen will.
    Die Unfallflucht bleibt Unfallflucht. Die Polizei wird sich nach der Höhe des Schadens erkundigen. Das beeinflusst das Strafmaß.


    Rolf

  • Eigentlich muss der Unfallgegner seiner Versicherung melden, dass ein Schaden vorliegt.

    Erst wenn die letzte Tankstelle geschlossen ist werdet ihr feststellen, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft.

  • Alles klar. Dann werde ich morgen mein Auto weggeben und von einer Werkstatt den schaden feststellen lassen und dem verursacher in Rechnung stellen. Ob er das dann selbst bezahlt oder seiner Versicherung meldet ist mir gleich.

  • Ich würde es nicht so machen. Die gegnerische Versicherung gibt die Werkstatt vor. An meinem A3 wurde auch nur der hintere Stoßfänger lackiert, aber mit Leihwagen kommt man dann sehr schnell auf ca. 800 Euro. Ob der Verursacher das bezahlen will? Wenn nicht sagt vielleicht die Versicherung hättest erst zu uns kommen müssen und die von dir bestimmte Werkstatt wird nicht anerkannt. Wie gesagt, auf der sicheren Seite bist du, wenn du es über seine Versicherung laufen läßt. Warum willst du ihm den Gefallen tun. Er hat sich doch zuerst aus dem Staub gemacht und sich nicht um den Schaden gekümmert. Auch wenn er den Unfall nicht bemerkt haben will, trotzdem ist es Unfallflucht.


    Rolf

  • Ich hätte noch dazu sagen müssen dass ich keine Reparatur in der Werkstatt anstrebe, das kann ich selbst besser. Ich muss dazu sagen dass ich die Mechaniker der Werkstätten hier in der Gegend kenne...


    Auf der KFZ Gewerbe Internetseite bzw. beim ADAC steht, dass ich mir aussuchen kann wo der Schaden gerichtet werden soll (nur für den Fall)
    Fürs erste geht es aber erstmal darum dass festgestellt wird wie hoch der Schaden ist. Danach geht es mir darum wie ich den finanziellen Schaden ersetzt bekomme damit ich den Schaden richten kann.

  • Rolf, der Schaden am eigenen Pkw kann von der Vesicherung verlangt werden in deren zugewiesener Werkstatt richten zu lassen.(Ist ja Bestand in der Versicherung, freie Werkstattwahl darf meist mit höheren VS-Kosten bezahlt werden)
    Der Schaden am Fremd-Pkw doch nicht.
    Wäre ja noch schöner wenn mir einer reinrauscht und die bestimmen dann noch wo ich mein Fahrzeug zu richten habe :winking_face_with_tongue:

    Chostingator