Gemeinsame Touren = genehmigunspflichtige Motorsportveranstaltungen

  • Der Amtsschimmel wiehert mal wieder laut und vernehmlich. Aus dem Leitartikel des Heftes "Zweirad" ist zu vernehmen, dass es sich bei allen geminschaftlichen Touren um genehmigungspflichtige Motorsportveranstaltungen handelt! Aber lest selbst:


    Die erste Meldung kam im Frühjahr, und sie
    klang nicht gut: Telefonisch hatte das Landratsamt
    Forchheim beim Wolfmen MC den geplanten
    Poker-Run untersagt. Begründung:
    Es handele sich hierbei um eine motorsportliche
    Veranstaltung. Okay, Run bedeutet in der
    deutschen Übersetzung Rennen, kann ja mal
    passieren.
    Vor ein paar Wochen dann aber der zweite
    Streich, wieder aus dem Landratsamt Forchheim:
    Cruiserfreunde hatten ein Treffen mit gemeinsamen
    Ausfahrten geplant, diese möge man
    doch bitte unterlassen, sonst drohe Bußgeld.
    Ich rufe bei der betreffenden Stelle an. Und erlebe in zwanzig Minuten
    Telefongespräch einen Mitarbeiter, dem meine zugegebenermaßen
    provokante Fragerei zwar ziemlich auf die Nerven geht, er aber
    doch die selbigen behält und mir erklärt, er berufe sich einzig und allein
    auf den Paragraphen 29 der StVO und die dazu erlassenen
    Verwaltungsvorschriften.
    Im Internet lese ich nach. Auch als Nichtjurist wird mir schnell klar: Der
    Mann hat – zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes bzw. der Verwaltungsvorschrift
    – Recht.
    Demnach zählen Ereignisse bereits zur Gattung “Motorsportveranstaltung“,
    an die Otto Normalbürger auch im Traum nicht denkt.
    Als da beispielsweise wären: 1. Mai, Münchner Straße. Mehr als 30 Fahrzeuge
    fahren in einer oder mehreren Kolonnen nach Kloster Weltenburg.
    Gleiches Ziel, gleiche Strecke, auch ohne Zeitwertung, das ist nach der Verwaltungsvorschrift
    Motorsport.
    Fünf Freunde verabreden sich an einer Tankstelle, um gemeinsam zur Kathi
    zu fahren. Gleicher Start- und Zielort, gleicher Weg, also Motorsport.
    Auch wenn es sich um Cruiser handelt. Der freundliche Mann vom Landratsamt
    bestätigt mir diese Tatsache.
    Ich werde mutiger, frage ihn, ob denn die Holländer, die in endlosen
    Kolonnen geschlossen auf der Autobahn ihre Wohnwagen zum Gardasee
    zerren, auch Teilnehmer einer (natürlich nicht genehmigten)
    Motorsportveranstaltung sind. Ja, also, wenn sie das gleiche Ziel und in
    Kolonnen ...
    Das bedeutet im Klartext, und nicht nur im Landkreis Forchheim: Keine
    Chancen für Clubausfahrten ohne behördliche Genehmigung samt Auflagen
    und Gebühren. Man könne zwar im Minutenabstand starten, wird
    mir erklärt, aber dürfe sich unterwegs nicht zu einer Kolonne zusammenschließen.
    Und schon gar nicht vorher eine gemeinsame Route ausmachen.
    Sonst – richtig: Motorsport!
    Die Verwaltungsvorschrift ist nicht etwa neu, sie besteht samt dem dazu
    passenden Paragraphen schon seit langer Zeit. Im Internet kann man sich
    den vollständigen Gesetzestext mit allen Aus- und Einschlüssen zu Gemüte
    führen.
    Aus diesem Grund rufen wir natürlich auch dieses Jahr wieder nicht zur gemeinsamen
    Herbstausfahrt am 3. Oktober auf, die eigentlich wieder zu Peters
    Waldschänke führen sollte und am Drive-In in Erlangen-Bubenreuth
    gestartet wäre. Nein, wir waren hier ja nie Veranstalter und werden es auch
    in Zukunft nicht sein, da wir unser tapfer vom Anzeigenkunden erbeutetes
    Geld nicht für entsprechende Bußgeldbescheide ausgeben wollen.
    Natürlich ist es aber durchaus möglich, dass am 3. Oktober ab 9 Uhr ein
    paar Biker aus alter Tradition am Drive-In stehen. Und sich, weil sie die
    Landstraße juckt und Peters Grillspezialitäten locken, auf den Weg in den
    Veldensteiner Forst machen. Sollen sie doch, können wir ja nichts dafür.
    Vielleicht hat sogar irgendjemand ein paar Zettel mit einem
    Tourenvorschlag vergessen. Den aber dann bitte nicht nachfahren, schon
    gar nicht in Kolonne, höchstens im Minutenabstand. Und unterwegs ja keine
    Gruppen bilden.
    Vielleicht schauen Gregor und ich auch vorbei. Aber wir reden mit niemandem,
    bilden keine Gruppen, und fahren so lange um den Drive-In-Kreisverkehr,
    bis uns niemand mehr folgt. Wir sind nämlich gesetzestreue Bürger.
    Deshalb: Ausfahrten des Harley-Chapters oder MC, gemeinsamer Besuch
    einer Veranstaltung, fünf 125er Roller fahren in einer Gruppe zur Eisdiele,
    die Heinkelfreunde ins Püttlachtal – alles Motorsport. Muss genehmigt werden,
    kostet Gebühren. Ist es eigentlich strafbar, vielleicht im nächsten Jahr
    mal zu einem „Motorsportveranstaltungsanmeldeflashmob“ aufzurufen?
    Alle an einem Tag aufs Landratsamt … ?
    Heute kamen mir um die Mittagszeit mehrfach Teilnehmer völlig illegaler
    Motorsportveranstaltungen entgegen. Im Fond des Spitzenfahrzeuges jeweils
    ein schwarzgekleideter Herr und eine in vornehmes weiß gekleidete
    Frau. Sie trug einen Schleier, wahrscheinlich wollte sie bei einer Kontrolle
    unerkannt bleiben. Hinter diesem Fahrzeug fuhr eine lange Schlange weiterer
    Rennteilnehmer unter unzulässiger Abgabe von Schallzeichen eng
    aufeinandergereiht und ohne Einhaltung der Einminutenregel. Als Startnummernersatz
    flatterten weiße Bänder an den Antennen.
    Blitzschnell wird mir klar: Wochenende für Wochenende finden in der Republik
    hunderte solcher illegalen Rennen statt. Unangemeldet, aber mit gleichem
    Start- und Zielort. Und vermutlich darf der Sieger am Ziel auch noch
    die Braut küssen


    http://zweirad-online.de/heft/downloads/ZWEIRAD_2013-09.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von kawanova ()

  • Zitat

    Original von Rs-fahrer
    echt jetzt ? O.O O.O O.O
    wer auch immer dies geschrieben hat :domino: :wut:
    Mfg Martin


    Was kann der für die idiotische Rechtslage?

  • Zitat

    Original von kawanova


    Was kann der für die idiotische Rechtslage?


    War eig an den verfasser des Gesetztestextes gerichtet :nixweiss:
    mfg Martin

  • :mua:


    zum glück fahr ich nur noch rennstrecke....

    Ich stürze nur im äußersten Notfall.

  • Bin der Meinung, man soll keine schlafenden H... wecken.
    Die Amtsträger sind doch ohnehin seit Jahren unterbesetzt. Und die, die über 2-Radführerschein verfügen, werden sich da sicher nicht missbrauchen lassen. Obwohl bestimmt so mancher Stadtkämmerer auf dumme Gedanken kommen könnte, ich denke da nur mal so an die beiden Milliarden-Pleitebauwerkbezirke ziemlich ganz im Westen und zeimlich ganz im Osten. :wut: An den beiden Großbauten in Nord und Süd wird ja zumindest noch gearbeitet und bringen demnächst noch Gewerbesteuern ein.


    Und solange der Weg das Ziel ist ... :biggrin:


    Sollte jemand trotzdem die Verfolgung zu speziellen motorisierten Zweirädern aufnehmen, kann ja immer noch das Ölpumpenkäbelchen gelupft werden ala James B. und schon hat der Hintermann einen Scheibenwischer, der dann wie geschmiert laufen dürfte. :arsch: :lol:


    Sers
    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue: