Italienische Auspuffanlage legal in D?

  • Hallo zusammen,


    ganz kurze Frage. Weiß zufällig jemand ob die italienischen Abgasbirnen (ohne Kat) an einer 1996 RS 250 legal sind?


    Hab da welche mit der Nr:


    LD-e3 89/235*0009*00


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße Markus

  • das würde mich auch mal interessieren und eine wirklich schlüssige antwort darauf hab ich auch noch nicht gefunden. der auspuff hat ja ein e prüfzeichen, e3 für italien. zum them e prüfzeichen(ece prüfzeichen), gibts folgendes auf wikipedia: e prüfzeichen darin heisst es u.a.: "Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an."


    soweit also so gut, aber dann ist da halt das katproblem. einmal stimmen ja theoretisch die abgaswerte nicht mehr, was aber auch keinen tüvprüfer wirklich interessiert, weil die werte eh jenseits von gut und böse sind. steuerhinterziehung ist´s auch keine, weil man auch nicht in eine andere abgassteuerklasse dank des kats kommt. aber der kat ist seit 1990 anscheinend ja pflicht und ohne gabs keine zulassung mehr, von daher, möglicherweise schon ein problem. dazu noch das problem mit der leistungssteigerung die nicht eingetragen ist...


    ob das nun alles aufgrund des e prüfzeichens egal ist, das wäre mal interessant zu wissen.


    grundsätzlich wird es wohl keiner merken, bei polizeikontrolle und tüv, e prüfzeichen und original ersatzteilnummer sind ja drauf. viel eher mach ich mir bei sowas immer gedanken darum, was passiert, wenn man in einen unfall mit personenschaden oder sogar todesfolge verwickelt wird. und irgendwelche sachverständigen das dann rausfinden und man die schuld oder eine teilschuld zugesprochen bekommt. dann wird´s halt wirklich teuer und das eigene gewissen dürfte damit auch belastet sein. jetzt werden sicher einige sagen: kennt jemand so einen fall, ist sowas wirklich jemals passiert, wie unwarscheinlich ist das? weiss ich auch nicht, ich kenn keinen, denkbar ist es aber trotzdem und das risiko existiert meiner meinung nach. ob man damit leben kann, das muss wohl jeder mit sich selbst vereinbaren...


    von daher würde es mich auch mal interessieren ob es legal ist oder nicht. denke da müsste man mal mit fachkundigen leuten sprechen...


    und kann mir jemand sagen ob´s für die rgv auch eine italienische anlage gibt oder ob da die von aprilia genommen wird und wenn´s eine gibt, wie ist die teilenummer davon?

  • Grundprinzipiell ist es nicht erlaubt, die Anlage einfach so zu fahren.


    Rechtlich gesehen müsste es aber einen Anspruch darauf geben, diese Anlage in Deutschland zu betreiben. Denn das EU-Recht verbietet, dass hier eine Benachteiligung vorherrscht.


    Am einfachsten wäre wohl eine 250er aus Italien zu kaufen. Da kann dir keinen an den Karren pinkeln.



    Die Grauimporte mussten aber damals schon eine Kat-Anlage haben. Somit gab es nie eine offizielle RS 250 ohne Kat in D, die von aprilia ausgeliefert worden wäre.
    Ich selber habe eine 250er Reggiani, eine der ersten. Und auch die wurde auf Kat umgestellt, wurde also mit 2 Auspuffanlagen, ein mal italienisch und ein mal mit der deutschen Kat-Version ausgeliefert.


    Es ist auch ganz sicher möglich, den Kat austragen zu lassen. Die Abgasvorschriften von damals waren eher lasch. Es kommt aber darauf an, dass du einen fähigen TÜV Prüfer findest.
    Und da gibt es leider kaum welche.


    Von daher, italienische Anlage = Grauzone.

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Kat austragen bei einem Bike Baujahr 1995 oder jünger? Never.


    Genau aus diesem Grund hatten doch sämtliche VJ21 RGVs die Sondereintragung "gilt als vor dem 01.01.89 ..." im Brief

  • Ich bräuchte eine solche Anlagefür den Kreisel! Wenn du sie loshaben möchtest, kannst du dich ja gerne mal melden!


    Gruß

    In Gedanken bei Rolf Gyra...

  • Zitat

    Original von Manuel
    RS 250 gibt's aber ab 1994 :D


    Die Abgasnorm (ECE R 40) gibt's aber ab 1989 :teacher:

  • was allerdings komisch ist: es gibt ja auch noch vj21er die nach dem 1.1.89 zugelassen wurden und die nicht diesen eintrag drin haben. und wie läuft das mit z.b. importierten nsr und tzr´s?

    Einmal editiert, zuletzt von darkstar ()

  • Dann sind es keine offziellen, also von Suzuki Deutschland importieren, Mopeds.
    Evtl. gibt es dann diese Ausnahmegenehmigung als separates Dokument (i.d.R. vom RP)
    und nicht als Eintrag in den Fahrzeugpapieren.


    Fakt ist - und dieses Spiel durfte ich mit einer japanischen RGV mit ungarischen Papieren
    mitmachen: Zulassung ohne diese Ausnahmegenehmigung ist NICHT MÖGLICH. Ein Fahrzeug
    muss die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Abgasnormen/-vorschriften erfüllen.


    Ansonsten: Zonk

  • Zitat

    Original von darkstar
    was allerdings komisch ist: es gibt ja auch noch vj21er die nach dem 1.1.89 zugelassen wurden und die nicht diesen eintrag drin haben. und wie läuft das mit z.b. importierten nsr und tzr´s?


    Bei denen steht im Schein auch kein KAT eingetragen. Ob vor 89 oder nachher ist wurscht . . kein Kat im Schein - kein Kat Pflicht.
    Eigentlich hätten manche Mopeds nicht hier zugelassen werden dürfen aufgrund des fehlenden Kats. Die wurden wohl homologiert und das ist dann auch ohne Kat zulässig (so hab ich das zumindest verstanden).