Hat jemand eine Ahnung, in wieweit das gewerbliche Betreiben von (mobilen) Rollenleistungsprüfständen an Rennstrecken erlaubt ist, ganz besonders auch aufgrund von Lärm- und Ladenschlussbestimmungen an Ruhetagen, wie z.B. Ruhetagen?
Klar, Rennstrecke = Lärm, aber die Fahrenden werden ja auch an Messstationen gemessen, aber wie schaut das mit so mobilen Prüfständen an Rennstrecken oder auch sonstigen Beschelunigungsevents aus?
So ein gewerblicher Rollenprüfstand ist ja schließlich eine nicht lebensnotwendige Dienstleistung, Kuchen und Tulpen dürfen sonntags schließlich auch nur 3 Stunden an Mann gebracht werden oder so ähnlich.
Wie machen das die mobilen Jungs, müssen die da eine generelle Lizenz zum Betrieben besitzen oder zumindest vom Veranstalter oder Stadtverwaltung vor Ort eine Genehmigung einholen oder darf da jeder aufstellen, was und wann er möchte, auch sonntags und es läuft nach dem Motto, solange, bis sich eins beschwert ... wer kann sich dann aber auf was berufen?
Gruß
Carsten