Hallo!
Habe ich gerade zufällig gefunden und finde das eine wirklich gute Zusammenstellung.
Schaut mal rein.
Hallo!
Habe ich gerade zufällig gefunden und finde das eine wirklich gute Zusammenstellung.
Schaut mal rein.
Guter Artikel.
Zu Berücksichtigen ist aber, dass zur erfolgreichen Regressnahme des Versicherers immer eine Kausalität zwischen beanstandeter Modifikation und der Unfallursache gegeben sein muss. Und diese muss der Versicherer beweisen.
Und die Haftpflichtversicherung kann dann bis zu ~ 5000€ (genau 10000DM) vom Schaden wieder zurück holen.
heißt:
Wenn ich einen anderen Auspuff verbaut habe, dadurch eine Mehrleistung erziele und durch einen Fahrfehler, Fahrlässigkeit o.ä. einen Unfall baue, so muss die Versicherung beweisen, dass der Auspuff das Übel war (was sehr schwer sein sollte).
Kann die Versicherung das nicht beweisen, muss sie komplett zahlen.
Wenn man einen Auspuff verbaut hat, der keine ABE hat. Und nur hypothetisch:
Unfall wird verursacht dadurch, dass die Abstimmung nicht passt, z.B. Hinterrad blokciert weil Kolben fest = maßgebliche Ursache Auspuff.
Was passiert dann? Volle Regresspflicht vom Versicherunsgnehmer in voller Höhe?
Sprich --> Was passiert wenn die Versicherung nachweisen kann, dass das angebrachte Teil der ausschlaggebende Punkt für den Unfall war? Volle Regresspflicht für den Unfallverursacher oder dann limitiert auf die 5000€ ?
Nach meinem Stand limitiert auf die 51xx €. Wobei auch hier der Nachweis unmöglich sein dürfte, wie generell bei Tuning. So lange nicht entdrosselt wird und der Unfall auf der Dosenbahn stattfindet.
Besseres Bsp.: Eine schöne selbstgebastelte Alu-Achse bricht, das Mopped fliegt ins Gemüse und nimmt was mit.
Gruß JC
Mal abgesehen davon, dass nur ein Hornochse mit Alu oder Titan-Achsen im Straßenverkehr fährt....
****Besseres Bsp.: Eine schöne selbstgebastelte Alu-Achse bricht, das Mopped fliegt ins Gemüse und nimmt was mit
****
Auch hier in diesem Falle limitiert auf die 51xx€ ?
Soweit wie ich weiß, muss die Haftpflicht auch in jedem Falle der Fahrlässigkeit zahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob man durch fahrlässiges Verhalten wie rücksichtsloses Überholen oder durch den Anbau nicht geprüfter Teile in Bedrängnis gerät.
Bitte nicht verwechseln. Es geht hier nicht darum jemanden zu ermutigen um sagen zu können "das Risiko sind doch nur 5000 €".
Ich möchte nicht in der Haut einer Person stecken, die - Fahrlässigkeit hin oder her - einen Personenschaden verursacht, weil er/sie am Moped rumgebastelt hat.
Ganz zu schweigen davon, was in einem vorgeht, wenn durch einen solchen Idioten bspw. jemand aus der Familie oder Freundeskreis Schaden davon trägt...
Dieser Thread soll auch nicht dazu animieren illegale Teile ans Moped zu bauen.
Die Versicherungssituation und die Grauzone sind dennoch interessant. Denn streng genommen reicht der Austausch einer Schraube am Fahrzeug aus um das Erlischen der ABE hervorzurufen (wenn man z.B. Stahl gegen Edelstahl tauscht, oder Stahl gegen Titan etc.)
Man ist heute doch schon mit einem Übermaß zu viel bei den Kolben illegal unterwegs.
Da kann das Mopped noch so original sein.
Bei der RD geht das vom Originalmaß 64 bis 66mm. Hat man 65mm erreicht, ist das sozusagen Grenze, bis dahin geht auch die Öffnung der KoDi.
Alles über 65mm ist ohne StVo, Kolben gibts aber locker bis über 66mm.
Wo soll man die Grenze ziehen. Andererseits leben Menschen, die ab und an ein Risiko eingehen, auch glücklicher
Gruß Holli
auch bei aluchse und co....
(achtung, makaber)
ein mir bekannter hat unter hohen drogen und alkoholeinfluss zwei menschen mit
seinen pkw umgebracht....
5000.- an die versicherung und 2 jahre knast.... billiger geht´s nicht
So eng wie es geschrieben steht, nimmts doch selbst heute keiner.
Haftpflicht ist immer mit Fahrlässigkeit. Die zahlt alles, immer. Ersteinmal. Der Regress ist auf die 5K beschränkt, steht auch so in den Bedingungen. Ob und wann die Versicherung Regress nimmt ist von Fall zu Fall verschieden und kann ggf. ja auch abgewehrt werden. Da hilft dann ein Verkehrsrechtsschutz, den man am besten bei einer anderen Gesellschaft hat, als die KfZ-Versicheurng.