TDR 250 EZ 90, Bescheinigung bzgl. AU

  • Hallo zusammen,


    mein TDR-Umbau ist technisch nun soweit fertig. Die Sonderabnahme hat der TÜV-Prüfer auch anstandslos gemacht. Die Probefahrt steht aber noch aus. Dabei will er dann auch die HU und eine AU machen, da die EZ 1990 war. Ich hab nur eine alte Briefkopie, scheinbar auch schon der 2. Brief, in dem der wichtige Satz bzgl. 1.1.1989 nicht drin steht. Da ich jetzt eh neue Papiere bekomme, will ich den Satz gleich mit drin haben, um nicht alle Jahre wieder für die AU zahlen zu müssen.


    Weiß jemand, wohin ich mich bei Yamaha Deutschland wenden kann, um so eine Bescheinigung oder Ausnahmegenehmigung zu bekommen? Über die zentrale Email-Adresse hab ich's schon probiert, aber keine Rückmeldung bekommen. Nur dass halt ne Email angekommen ist.


    Bei Suzuki scheint's ja vor ein paar Jahren noch funktioniert zu haben.


    Danke und Gruß


    Dirk

  • Schreib doch mal Yamaha D an, vllt. können Dir die ja eine Bescheinigung mit dem Produktionsjahr ausstellen.


    Wenn das dann vor dem 01.01.1989 gewesen ist kannst Du damit zum Prüfingenieur Deines Vertrauens gehen und der soll die über den §13FZV Änderung der Fahrzeugpapiere, bescheinigen das dass Fahrzeug vor 01.01.89 produziert worden ist.


    Das lässte dann in Feld 22 in die Papiere eintragen und das sollte bei einem Prüfer mit Sachverstand ausreichen um auf die Teilu. Abgas zu verzichten...

  • Juhu, ich hab endlich den benötigten Brief von Yamaha bekommen. Allerdings erst, als ich meinen Yamaha-Händler eingeschaltet habe. Auf meine 2. Mail direkt an Yamaha haben die sich gar nicht mehr gemeldet. Bei der 1. gab's noch eine Bestätigungs-Email über den Erhalt der Anfrage.


    Mein Händler meinte, dass es auch nicht so einfach war. Klar Urlaubszeit. Und eine Entlassungswelle muss es wohl auch gegeben haben. Naja, die 50 Jahre Yamaha Deutschland Feier will ja auch bezahlt werden. Kundenbetreuung ist da nicht mehr so wichtig.

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