TÜV Frage: überziehen

  • wenn man es jetzt genau betrachtet, dann darf man eben doch nicht einfach mit abgelaufenem TÜV zur Untersuchung fahren. Denn NUR dann, ...


    "... wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


    Da aber der TÜV/GTÜ/DEKRA/KÜS selbst kleine Zulassungsbehörde ist, dürfen angemeldete Fzg., die nicht mehr mit der Behörde in Interaktion stehen (müssen), eben laut dieses Gesetzesstext keine Möglichkeit haben. :teacher:
    Denn nur dann, wenn noch anzumeden und TÜV nötig ist und dies die Zulassungsbehörde vorab erteilt. Bei reinem TÜV-Überzug tut sie das aber garnicht .... weil j anoch zugelassen. :wut:


    Ich schätze, im Ernstfall ist der Halter/Fahrer am A.... und wenn das Schnittlauch fit ist und diese Feinheit kennt, dann ist's in einer Verkehrskontrolle schon vorbei! :kotz:



    Es zählt halt nicht da pure erwähnen von Institutionen, die vermeintliches Recht vortäuschen, sondern auch das, was dezent weggelassen wird. Ein Nichtheimischer wird da an die Decke gehen und mit Macheten und Gürteln am Amt aufschlagen, weil der sicher weder Willens noch fähig sein wird, sowas zu verstehen. Sowas fällt dann sicher unter .... man muss auch die Kindheit und Erziehung mit berücksichtigen bei einm Urteil, aber der dumme Heimatler würde hingegen voll nachteilig belangt. Aber ich schweife ab ...


    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Ich hab beim Cabrio (Saison) mal nen Jahr geschafft letztes Jahr.Zum TÜV
    beim Bekannten in der Werkstatt,das normale Entgeld bezahlt. Normal 2 Monate
    drüber sacht keiner was.Probleme kann es geben,wenn dir in der Zeit ein
    Unfall passiert.Ist manchmal für die Vers. ein Grund,sich rauszuhalten :smiling_face_with_sunglasses:


    lg

  • Hallo,


    ich habe es schon selbst erlebt vor etwa 10 Jahren: Abmeldung eines Motorrades das seit 3 Jahren ohne Motor in der Garage steht... und was passierte: Die Zulassungsstelle hat den Fall ans örtliche Rechtsamt gemeldet und ich habe Bußgeld und Punkt kassiert. Mein Anwalt (Freund von mir) konnte nichts dran machen... und ich bin nicht gefahren!!


    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von Peter A ()

  • StVZO §29 Abs. 1 und 2 und BKatV Tatbestand 186 lassen keine weiteren Ausnahmen erkennen.


    Alle zugelassenen Fahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden. Wenn nicht, dann Strafe.