TÜV Frage: überziehen

  • halte ich für ein gerücht....
    was machste denn wenn du dein pkw zb. lackieren lassen möchtest, dein
    pkw dann für 2 tage mit ausgebauten lampen auf dem umzäunten hof steht?
    Anzeige weil wegen man könnte ja jederzeit ohne lampen fahren???


    Alk im blut, auto auf dem hof.... anzeige weil wegen...man könnte ja jederzeit fahren ?


    Im übrigen.... macht man sich nicht direkt "strafbar" wenn man nur kurz über den hu termin ist
    und beim fahren erwischt wird....da bedarf es schon mehrerer monate

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

    Einmal editiert, zuletzt von faeka ()

  • Die Story mit dem Abstellen auf eigenem Grundstück ohne Tor oder offenem Tor habe ich so auch schonmal an anderer Stelle aufgeschnappt.
    Das sind wir, DE. :kotz:


    Und andere um uns herum lachen sich eins und über uns :mua: , weil sie uns ungehindert bestehlen, bedrohen, betrügen und verleumden dürfen und wehe, wir machen nur mal piep, dann stehen unsere unreflektierten Schreiberlinge und Nachsprecherlinge sofort existenzbedrohend zur Stelle. :wut:
    So funktioniert Niveauangleichung/Lebensstandardangleichung ohne Einwilligung der Betroffenen als Selbstläufer in einem Verbund von Scheingesellschaften.


    Wenn ich, als Beispiel, an unseren Bundes-Ostgrenzen als Landwirt ständig meine Landmaschinen gestohlen bekäme, meine achso sozialblendenden Bundeslands-Vertreter den Arsch nicht hochbekämen und Budget zum Schutz der Eigenen bereitstellen würden, würde ich all meine Maschinen mit GPS-Sendern verwanzen und unbemerkt hinterhergehen/-fahren bis zu deren Depots. Dann entweder kurzen Prozess mit samter Sippschaft oder aber schriftliche Komplettübereignung als Wiedergutmachung. Bliebe ihnen wohl noch ein aufgezwungener Neustart mit ehrlichen Mitteln aus eigenem Schweiße und eigener Hirngrüze heraus und das von ganz ganz ganz unten. Ich schätze, Ersteres wäre wohl für den ein oder anderen die erste Wahl. Dreckspack!
    Ach ja, im Landesgesetz meines Heimatbundeslandes steht wohl noch die Strafe die mit T anfängt. :aha:


    Ich hoffe, dass die, die östrogenlastig uns unsere eigene Unmündigkeit und z.T. Gleichgültigkeit eingebrockt haben in den letzten Jahrzehnten, die Rechnung noch werden zahlen müssen und sei es als Schuldenböcke für den nächsten großen Knall in der Geschichtsschreibung. Griechenland hat als Beispiel ja die Selbstauflösung aufgrund von unreflektiertem Selbstverkauf und Wahl von Luschen, gerade voll am Laufen. Erst ihre Schlächter und Ausbeuter frei handeln lassen und jetzt die großrotzigen Sammariter mit lehren Taschen an die Macht gesetzt, um etwas Lebensleistungen zu verschenken, die ihnen garnicht mal gehören. Die können ja froh sein, in zigfacher Hinsicht, dass sie in der EU Natoschutz in Anspruch nehmen dürfen und Unmengen Waffen bei uns einkaufen dürfen. Denn es ist ja mehr als deutlich, dass die keine, rein garkeine brauchbare Regierungskompetenzen im ganzen Land und in garkeiner Partei haben. Eigtl. müsste man ihnen das Exstenzrecht als Staat aberkennen. Der Schnauzbart vom Halbmondland nebenan wäre sicher schnell zur Stelle. Das Niveau dürfte sehr ähnlich sein: EU - UNWÜRDIG !


    Der Mr. P. des Staates mit der größten Landfläche hat evtl. garnit so Unrecht, gewisse Grenzen zu definieren, ab wo sich Gesellschaften/Evolutionsstufen nicht weiter vertragen können. Rumänien und Bulgarien sind schon grenzwertig genug, auf lange Zeit gesellschaftlich unbrauchbar als Problemgebiete mit Geldversackung auf nimmer wiedersehen zu koexistieren.


    Wie ist das eigtl. bei TTIP mit den USA bzgl. Waffengesetzgebung, wird da auch ein Angleich stattfinden was Verteidigung von eigenem Grund und Boden betrifft? :biggrin: :ironie:


    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

    2 Mal editiert, zuletzt von Carsten (Aachen-germany) ()

  • Wir hatten vor ein paar Jahren (geschätzt :smiling_face_with_sunglasses: mal den Fall, dass der TÜV einen seit langem überfälligen Hänger gemeldet hat. Mein Bruder hatte den Hänger verkauft, der Käufer ist damit zum TÜV gefahren, kurze Zeit später kam der Bussgeldbescheid. Ort des Vergehens: die Adresse der Prüfstation.

  • Ich glaube mich vage daran erinnern zu können, daß man für derartige FAhrten (also altes KZ, nicht zugelassen) auch eine EVB benötigt. Sprich: das Fzg. muss versichert sein. Stellt euch doch mal vor, es passiert auf einer solchen Fahrt ein Unfall. Welche Versicherung sollte das übernehmen? Und Versicherungspflicht besteht ja auf jeden Fall.

  • Selbstverständlich muß das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Diese ausnahmsweise genehmigten "Fahrten mit entstempelten Kennzeichen" sind irgendwie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, als es noch keine Saisonkennzeichen gab. Dafür in Frage kommt eigentlich nur noch die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeuges bzw. die Wiederanmeldung, sofern das betreffende Fahrzeug bereits mit den richtigen Nummernschildern gemeldet ist und die KFZ-Versicherung nicht gekündigt wurde, also zumindest noch beitragsfrei ruhend besteht. Wenn Ihr nicht wisst, was das heißt, dann lest es in den Vertragsbedingungen eurer Versicherungspolicen durch.


    Innerhalb genau dieses geschilderten Falls müsste es dann erlaubt sein, mit abgelaufener HU jedoch mit verkehrssicherem Fahrzeug auf dem kürzesten Weg die nächste Prüfstelle aufzusuchen sowie die Fahrt zur Zulassungsstelle zwecks Wiederanmeldung und Kennzeichenstempelung anzutreten. Im umgekehrten Fall darf man mit den entstempelten Kennzeichen nach dem Abmelden von der Zulassungsstelle direkt nach Hause fahren - alles natürlich s t r a f f r e i. Wer also ein Fahrzeug erst kürzlich gekauft hat und diese Voraussetzungen nicht erfüllt, braucht dazu schon wieder diese komischen gelben Kurzzeitkennzeichen, die extra geprägt werden müssen.


    Man möge mich berichtigen, sollte das nicht korrekt sein, ich bin mir allerdings soweit ziemlich sicher. Genau so sicher, wie es ein vielerzählter Unsinn ist, daß man nach dem Verpassen des HU-Termins und nach dem Überschreiten der entsprechenden Fristen einfach den Persilschein bekommt, sobald man sich nur um einen Prüfermin bemüht und sich dann auf direktem Wege dorthin befindet - sofern man sich denn dabei erwischen lässt.


    Ich halte die Regelung, so wie sie ist, für absolut schwachsinnig - aber das hat eben nichts mit der Sachlage zu tun. Vernünftigerweise müsste die Strafbewehrung einer HU-Überziehung mit dem nachgewiesenen Betrieb im Straßenverkehr verbunden sein, so wäre es nachvollziehbar und auch sinnvoll. Leider interessiert das den Gesetzgeber nicht und noch weniger den Schnittlauch, der das alles durchsetzt und sich i. A. stur nach Gesetzestext richtet. Viele Leute meinen es gut, indem sie ihr Halbwissen und das was sie "mal irgendwo gehört haben" mit dem ergänzen, was nur logisch und konsequent erscheint und dann kommt es zu solchen Aussagen. Ich nehme mich dabei auch selbst nicht ganz aus. Aber Leute, vergeßt es und denkt immer daran: Ihr befindet Euch in der BRD (=Bananen Republik Deutschland) und da heißt es grundsätzlich erst mal "Blitzen statt Schützen".


    holeshot
    Sag mal - es würde mich brennend interessieren: Hat denn da wirklich der Prüfer selbst eine Anzeige erstattet oder war das nur ein saudummes Zusammentreffen mit dem Schnittlauch oder meinetwegen eines Dritten bei der Gelegenheit? Das würde dem Ansehen der erstgenannten "Experten" bei mir enormen weiteren Vorschub leisten.

  • Hier steht alles


    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html


    ...(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.....

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

    2 Mal editiert, zuletzt von Schlafmütze ()

  • Vielen Dank für den Beitrag,
    aber das ist "FZV §10 Abs. 4 " auf den ich mit meinem bescheidenen Beitrag bereits am 14.02. hingewiesen hatte. Wie Du siehst, hat es nicht viel gebracht...

  • Recht haben und Recht bekommen... :domino: Oft zwei Paar Schuhe.... Und wie heisst es so schön!: "Auf hoher See und vor deutschen Gerichten begibst du dich in die Hand Gottes".