Auch mal ganz interessant was sich so über die Jahre verschlechtert hat (ausser wenn man ein grüner Körnerfresser ist) : http://motorrad.wikia.com/wiki/Baujahr
Ich würde wohl (laut meinem TÜV Ing.) eine RGV mit RD Motor einfacher eingetragen bekommen, wenn sie vor 1990 eine Erstzulassung hätte. Man unterscheidet da wohl trotzdem nach Erstzul. und dem Satz von wegen gilt erstmalig in den Verkehr ......
Aber es geht da (wenn ich das so lese) NUR um die ab 1990 strengere Lärmvorschriften und ein anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB .
Zudem legt das wohl fast jeder TÜV Ing. ein wenig anders aus. Was bei dem Einen klappt, geht bei dem Anderen noch lange nicht.
Fakt ist aber, das es seit Jahren immer schwieriger wird bei TÜV sowas eingetragen zu bekommen. Da frage ich mich manchmal, wofür die Jungs denn da sind. Oft sind Umbauten ja noch besser als die originalen Fahrzeuge.