Wenn IMT Schalldämpfer da sind, sollte TÜV,und daher Zulassung kein Problem darstellen.
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Sicher? Meiner Erfahrung nach ist die verbriefte Erfüllung der o. g. Abgasnorm der Knackpunkt. Daher ja auch das Galama mit der Sondereintragung "gilt als vor dem1.1.89 als erstmalig inBBetrieb genommen...."
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IMT hat die Kat`s in die Schalldämpfer integriert, wenn du die hast wird der TUV wohl kein Problem sein
das war wohl die Aussage vom Bertl
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Schon klar... :D Aber bestätigen diese Dämpfer irgendwo eine Abgasnorm?
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ist zwar Trockene Theorie aber was solls
http://eur-lex.europa.eu/legal…E/TXT/?uri=URISERV:l24283
Erst 2010 begann die EU Kommission eine neue Typengenehmigung auszuarbeiten, die Kraftfahrzeuge vom Pedelec über Motorräder und Dreiräder bis zum Quad umfassen (zusammengefasst unter der Kategorie L) und die alten Richtlinien von 2002 ablösen. Tatsächlich treten die überarbeiteten Richtlinien nach und nach in Kraft.
Ab 2016 müssen neu entwickelte Modellreihen und ab 2017 alle neuen Motorräder Antiblockiersysteme aufweisen. Ausgenommen davon sind lediglich Trial-Bikes unter 100 kg und Enduros, die u.a. eine Sitzhöhe von über 90 cm haben und weniger als 140 kg wiegen.Neuregelung der Abgaswerte
Bei den Abgaswerten tritt erst 2020 die neue Euro 5 Norm in Kraft, die für alle neuen Fahrzeuge der Kategorie L gilt, worunter auch Motorräder fallen. Damit soll das Abgasniveau von Motorrädern demjenigen der Autos angepasst werden. Allerdings will die Kommission 2016 nochmals beurteilen, wie sehr beispielsweise Motorräder überhaupt zu den Emissionswerten im gesamten Straßenverkehr beitragen. Entwarnung gibt es dennoch nicht, denn die EU wird aller Voraussicht nach den Motorrädern keinen Persilschein bei den Abgasen ausstellen. Da die bei der Hauptuntersuchung fällige Abgasuntersuchung in den nächsten Jahren strenger werden wird, werden Hersteller darauf achten müssen, die Emissionswerte möglichst niedrig zu halten. Innerhalb der einzelnen Kategorien gelten jedoch Unterschiede.
Mopeds müssen ab 2014 nicht nur die Abgasnorm Euro 4 erfüllen, sondern auch nachweisen können, dass das jeweils eingebaute abgasreduzierende System mindestens 11.000 km hält. Bei Motorrädern ab einer Spitzengeschwindigkeit von 130 km/h muss das abgasreduzierende System ab 2016 sogar mindestens 35.000 km ohne Verschlechterung schaffen. Da zwar bislang festgelegt wurde, was als Verschlechterungsfaktor gilt, noch nicht jedoch ein Prüfzyklus, der bis Ende 2014 vorliegen soll, hat die Industrie maximal zwei Jahre Zeit, um neue Modelle an die neue Verordnung anzupassen.
Weitere Neuregelungen
Analog zur Entwicklung bei den Pkws sind auch für Motorräder On-Board-Diagnosesysteme (OBD) geplant. Stufe 1, die bereits 2016 eingeführt werden soll, sieht vor, dass Fehler in der Elektronik oder im abgasreduzierenden System gemeldet werden. Im Laufe dieses Jahres sollen dazu weitere Details bekannt gegeben werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die Tuner, denn im Antimanipulationskatalog sollen Hersteller von geschwindigkeitsbeschränkten Motorrädern (A2), Mopeds, Quads und Trikes Sorge dafür tragen, dass unbefugte Eingriffe in den Antriebsstrang nicht mehr möglich sind. Das Verbot einer Leistungssteigerung oder die Änderung von Abgas- und Geräusch-Emissionen betrifft also nicht Motorräder mit offener Leistung.
Ältere Baureihen und gebrauchte MotorräderVon den neuen Regelungen sind gebrauchte Fahrzeuge selbstverständlich ausgenommen, denn die neuen Verordnungen gelten für neue Modellreihen. Wer also wenig Lust nach neuer Verordnungswut seitens der EU verspürt, hat immerhin noch die Möglichkeit sich im inzwischen umfangreichen Angebot auf dem Gebrauchtmarkt für Motorräder umzusehen. Eine weitere Ausnahme von den neuen Regelungen bilden die Kleinserien, die mit einer Stückzahl von lediglich 75 Stück pro Jahr produziert werden und weniger Auflagen erhalten sollen. Für Mopeds gilt die Obergrenze von 50 Stück, während Gespanne immerhin mit bis zu 150 Stück im Jahr noch als Kleinserie gelten.
Also wenn zu Viel Abgas .-Kleinere Leerlaufdüse (n), und co Schraube ziemlich mager drehen -dazu Neue Kerze(n) und Sauberer Luftfilter .Und wenn zusätzlich zu Laut dann eben Stopf Wolle ...Der Ganze Kladeradatsch kann dann nach der HU sowieso wieder entfernt werden -was auch anzuraten wäre . Das Ganze ist doch eh bloß schau , für §§§ Reiter
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Toller Aufsatz, leider nicht zum Thema.
In DE muss ein Fahrzeug zur Zulassung die Abgasnorm erfüllen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung hier gegolten hat.
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Zitat
Original von Tante Käthe
Toller Aufsatz, leider nicht zum Thema.In DE muss ein Fahrzeug zur Zulassung die Abgasnorm erfüllen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung hier gegolten hat.
Wieso nicht zum Thema ?
Na Gut selbst wenn es so ist , wie Du meinst -bin ich mir nicht ganz sicher ob das oben angegebene EU -Recht inzwischen nicht über nationalem D recht steht .Mann sollte mal den TÜV damit konfrontieren und auf seine Stellungnahme , vor allem mit welcher Begründung -achten . Oder ich verzichte gleich darauf auf Irgendwelche Streitereien und mache es so -Deswegen habe ich das geschrieben
also wenn zu viel Abgas .-Kleinere Leerlaufdüse (n), und co Schraube ziemlich mager drehen -dazu neue Kerze(n) und sauberer Luftfilter . Und wenn zusätzlich zu Laut dann eben Stopf Wolle ... Der Ganze Kladeradatsch kann dann nach der HU sowieso wieder entfernt werden -was auch anzuraten wäre . Das ganze ist doch eh bloß schau , für §§§ Reiter
Klartext ich besorge mir Die geforderten Abgaswerte , und auch die Geräusche werte . Vom jeweiligem Modell (Das gibts auch im Ösi Land -war mir aber von Anfang an klar das es in diesem Fall nicht um Ö sondern um D geht ). Aber egal wie auch immer dann bringe ich das Greibl in eine Werkstatt , wenn ich nicht selber Abgas und Geräusch messen kann , zwecks fehlender Gerätschaft und friggl ebenso lange rum bis es eben passt . dann fahre ich zur Untersuchung , und fertig . Was ich nach der Untersuchung dann weiter mache bleibt immer noch meine eigene Angelegenheit . ist alles ein Alter Hut zumindest für mich wie gesagt ich komme mit sowas Gut zu Recht wenn es Wer anders macht kann es mir auch wurscht sein.
Jeder ist seines Glückes eigener Schmied. -
Werter Kollege,
der von dir gepostete Artikel bezieht sich auf Neufahrzeuge bzw. Neuzulassungen. Der OP sucht aber, wenn ich das richtig verstanden habe, eine MC28. Meines Wissens nach gibt es die nicht mehr neu. Womit wir bei gebrauchten Fahrzeugen wären. Und in Deutschland gilt das von mir oben bereits Geschriebene. Zumindest war das noch so bis vor zwei drei Jahren. Ich durfte diesen ganzen Käse selbst mitmachen. Daher spreche ich aus (meiner) Erfahrung.
Deine ganzen Umbedüsungen etc. bringen dir beim deutschen Tüv einen SCHEISSDRECK. Der schaut nach der Typisierung und ob das Modell der Norm entspricht. Ist dem nicht so, kannst du entweder a) blöd dreinschauen oder b) blöd dreinschauen und ein Gutachten erstellen lassen.... etc.pp.
Also, bitte - beim Thema bleiben (oder einfach gar nix schreiben )
Nfu,
Wu -
Falls jemand noch ein paar Anlaufstellen / Adressen parat hat über den Standort einer MC28 bitte per PN melden.
Ankauf im Ausland ist verlockend jedoch würde ich ganz gerne ab und zu mal damit legal auf der Straße fahren.