15 Tausend für ne RGV ?

  • Der Verkäufer der RGV heißt Rolf Kneubühler!!

    Das Leben ist zu kurz, um Biermixgetränke zu trinken!

  • sorry,
    ich hatte mir den Töff gar nicht angeschaut und hab somit gar nicht gesehen, das er in der Schweiz steht.


    Hier ist die RGV gar nicht zulassungsfähig :teacher:

  • Bei 15000 ist auch noch ne rote Nummer drin kostet ja auch nicht so viel bei nur Haftpflicht....das Amt fängt nur an zu spinnen wenn immer das gleide Ding drinsteht....

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

    Einmal editiert, zuletzt von Schlafmütze ()


  • Richtig, allerdings kann das Amt nur eine Ausnahmegenehmigung ausstellen wenn sie vom Hersteller diese Bescheinigung hat oder das KBA diese hat.

  • Sollte sich herausstellen, das er versehentlich eine "0" zu viel angehängt hat, würde ich überlegen....

  • Ich stelle mir das mit der Zulassung in DE fast aussichtslos vor. Ich hatte vor 6 Jahren mit meiner RGV genau deswegen ein riesen Gerenne. Und die kam aus Ungarn, also schon in der EU zugelassen. Die Geschichte lief nur durch, weil Suzuki mir bestätigte, dass damals sämtliche RGV VJ21 in Deutschland diesen Sondereintrag "gilt als vor dem 1.1.89 als erstmalig in Betrieb genommen" hatten und der TüV Prüfer meinem Problem sehr positiv gegenüber stand. Letzten Endes konnte ich dadurch eine Ausnahmegenehmigung über das Regierungspräsidium Stuttgart erhalten. Ohne das hätte ich NULL Chance gehabt, da die Kiste eben den zum Zeitpunkt der EZ geltenden Abgasbestimmungen nicht entsprach.

  • Zitat

    Original von Tante Käthe
    ...Sondereintrag "gilt als vor dem 1.1.89 als erstmalig in Betrieb genommen" ....


    Genau so ist meine KR-1S zugelassen worden.

  • Hammerhart ist das.


    Auch wer ein Mopped komplett neu macht, etliche Euros investiert und dann bei der Zulassungsstelle gesagt bekommt, das dieses Mopped mit der Nummern schon registriert ist.......der bekommt auch ein Prob. Sowas gibt's nämlich auch.


    Rahmen ohne Brief (verloren gegangen) müssen teilweise mittlerweile per Notar beglaubigt zugelassen werden!! Der Rahmen wird mehr und mehr (wohl dank Harley & Co.) zur Betrugsquelle. Einige sollen 2 Bikes mit einem Nummernschild/Brief fahren....


    In Holland scheint das einfacher zu gehen. Eine RD habe ich ohne Brief dahin verkauft, da genügte der normale Kaufvertrag mit Bestätigung von mir ,das der Brief verloren gegangen ist. Reicht da für die Zulassung.

  • Fall`s jemand das Moped kaufen will, müsste erst mal festgestellt werden woher es kommt, den in der Schweiz wurde die RGV gar nicht verkauft und ob er diese Papiere überhaupt noch hat. Dann stellt sich die Frage, wurde der Töff überhaupt in der Schweiz verzollt ? Da müsste er das Formular 13.20 A besitzen.
    Wenn jemand aus der EU den Töff kauft, muss er beim Grenzübertritt das Ding wieder verzollen oder zumindest Papiere haben um das Fahrzeug auszuweisen.


    15`000.- zahlen ohne Papiere zu haben und das Ding dann zu schmuggeln, wäre in meinen Augen mehr als nur doof :nuts: