• Servus, nach Einzug in die neue Wohnung war meine erste Post von dem oben genannten Gratlerverein. Was ist der rechtliche Stand der Dinge? Gibt's einen legalen Ausweg?

  • Oder einfach nicht bezahlen. Firmen in Deutschland dürfen keine Zwangsgebühren OHNE freiwillig unterschriebenen Vertrag verlangen.
    Wichtig: Nicht auf die Schreiben reagieren. Schon garnicht bei Gericht gegen die klagen. Dann begibt man sich nämlich in die deutsche Gerichtbarkeit. Wenn man nichts macht, kommen die nicht an einen ran!!
    Mal bei youtube die Videos dahingehend durchsuchen..



    Sollte übrigens JEDER der noch Zwangsgebühren zahlt machen. Zwangsgebühren sind mit deutschem Recht NICHT vereinbar (allein schon der Gleichheitsparagraph). Da die aber keine Haushalte verklagen können, haben die ein Problem

    Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht

    Einmal editiert, zuletzt von spassmit69 ()

  • Wer eine Wohnung hat, der zahlt, selbst wenn die Bude leer ist.
    Die Ausflüchte von früher gibt es nicht mehr und die Schwurbeleien ala Leichsburger und Verschwörungstheoretiker sind völligster Bullshit! :teacher:


    Gruß

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue: