Tach zusammen,
habe eine neue Verkleidung erstanden. China-Kracher aber in Passform vollkommen OK und die Lackierung ist, sagen wir eine 3 minus (wobei ich hohe Ansprüche habe, aus 1M Entfernung sieht man kaum was Negatives).
Zur Sache:
Die DInger müssen immer verzollt werden. Nun wissen wir alle, dass Verkleidungen mit Markenlogo sowieso Probleme machen. Hatte ich aber nicht.
Keine Markenlogos oder Sonstiges.
Aussage vom Zoll:" Normalerweise dürfen Sie so etwas gar nicht einführen. Das ist ja eine Verkleidung und die ist nicht typgeprüft. Aber wir machen mal eine Ausnahme".
So, nun korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
1. Solange nicht offensichtlich ist, dass ich ein Teil im Straßenverkehr einsetzen möchte (ist nur für Showzwecke...), darf mir doch niemand den Import verwehren, oder?
2. Ob ich eine nicht typgeprüfte Verkleidung im Straßenverkehr einsetze oder nicht obliegt ja immer noch mir selber. Wenn ich einen chinesischen Haufen Mist importiere (natürlich steril!), dann kann ich diesen ja auch in meinem Garten kompostieren oder auf mein Autodach montieren. Da der Misthaufen nicht typgeprüft ist, wäre letzteres Illegal (denn er könnte verduften oder splittern, Achtung Ironie).
3. Streng genommen wäre auch die Form und das Design der Verkleidung vom Hersteller geschützt. Da der Zollfuzzi aber nicht weiss welcher Hersteller und welches Modell, kann er ,wenn er keine Ahnung hat, keine Rückschlüsse ziehen. --> kein Grund den Import zu verweigern
Meine Fragen: Wann darf der Zoll eine Einfuhr verwehren?
Wenn die sich bei einer Verkleidung so dämlich anstellen, frage ich mich ernsthaft, die der ganze andere Chinesen-KlimBim bei e.-bay (Auto-Beleuchtungen, Fake Xenon etc.) seinen Weg in die Läden findet.
Hat da einer ne Ahnung?
Ich wollte mir sogar noch ne 2te Verkleidung bestellen. Da ich aber wohl wieder beim gleichen Zollfuzzi lande, überlege ich mir das noch mal. Wenn er keine Ausnahme mehr macht, dann landet die Verkleidung nämlich im Schredder....
VG