Änderung von Diagonalreifen auf Radialreifen Eintragungspflichtig?

  • Moin


    Kumpel fragte mich, wenn er auf seiner Velocette von Diagonal auf Radialreifen umsteigt, ob dies Eintragungspflichtig sei?
    Er hat nur die erlaubten Größen eingetragen.


    Ich würd sagen nein ist nicht eintragungspflichtig, wenn Größe, Geschwindigkeit und Traglast passt :nixweiss:
    Aber selbst ein Conti Mensch auf der Messe war sich nicht sicher.


    Gruß
    Dirk

  • Naja das ist in Deutschland ganz einfach geregelt:
    Es gibt eine Betriebserlaubnis für jedes Fzg in der Dinge wie zulässige Reifengrößen definiert sind.
    Änderst du etwas an deinem Fzg erlischt die Betriebserlaubnis. Auch damals bei der Umstellung von Diagonal auf Radial musste man sowas eintragen lassen.
    Kannst ja mal beim KBA anfragen was in der BE steht.
    In der Praxis musst du erst mal jemand finden, der überhaupt noch den unterschied zwischen R und D reifen kennt.


    Viel Erfolg!